achillesat Geschrieben 23. Juni 2014 Teilen Geschrieben 23. Juni 2014 Hallo, Ich habe meine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung erfolgreich abgeschlossen. Da ich in den 3 Jahren gemerkt habe, dass Programmierung nicht so mein Fall ist möchte ich gerne in die Schiene als Systemintegrator. Die Möglichkeit ist mir in meinem Ausbildungsbetrieb auch für 1 Jahr gegeben. In den 3 Jahren habe ich auch schon viel in dem Bereich gemacht (virturalisierung, server installieren/konfigurieren, backupskripte mit linux, RAID konfiguration usw.) Zum Betrieb: Ort: NRW Tätigkeit: Dienstleistung (hauptsächlich SAP) Anzahl Mitarbeiter: 15 In meinem Übernahmegespräch wurde ich nach meiner Gehaltsvorstellung gefragt. Angegeben habe ich 23-25k Jährlich. Dies wurde direkt abgelehnt. Nach längerem hin und her wurde mir 14,4k angeboten. Nein es ist kein Spaß! Wie soll man mit einem Gehalt von 1200 Brutto/Monatlich leben? Nach allen monatlichen Kosten bleibt mir ja quasi das übrig was HARTZ4 Empfänger zum Leben haben. Ich wollte mal eure Meinung dazu hören... vielen dank. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 23. Juni 2014 Teilen Geschrieben 23. Juni 2014 Annehmen und so schnell wie möglich weg bewerben. Wenn Du als Systemadministrator arbeitest, kannst Du damit werben. Es gibt genug Anwendugsentwickler, die in die Systemintegrator-Schiene gewechselt haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SilentDemise Geschrieben 23. Juni 2014 Teilen Geschrieben 23. Juni 2014 Das klingt im ersten moment auch ziemlich sittenwidrig. Ich denke dagegen kannst du dich auch wehren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Annehmen Sicherlich ist es besser, sich zu Bewerben, während man in Lohn und Brot steht, aber bei 14k? Ich hätte gelacht und den Raum verlassen. Und bei dieser Dreistigkeit mir auch noch etwas anderes überlegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkPenguin Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Was bisher noch nicht gefragt/gesagt wurde: Handelt es sich um einen Teilzeit Job oder Vollzeit? Wie viele Stunden arbeitest du laut Vertrag in der Woche? Wie sieht das bei den anderen Mitarbeitern aus? Verdienen die auch "wenig"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeronimonino Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Ein sittenwidriger Lohn ist dann gegeben, wenn sich der Lohnanspruch eines Arbeitnehmers über ein Drittel unter der tariflichen (üblichen) Vergütung bewegt. So hat das Arbeitsgericht Leipzig in seiner Entscheidung vom 11.03.2010 unter dem Aktenzeichen 2 Ca 2788/09 zur Sittenwidrigkeit eines Lohnes im Einzelhandel Stellung genommen. Der Arbeitgeber hat im damals entschiedenen Fall einen Stundenlohn von € 6,00 brutto für eine Fachverkäuferin im Einzelhandel „ausgehandelt“. Das Arbeitsgericht Leipzig hatte dabei festgestellt, dass der im Freistaat Sachsen geltende Tarifvertrag über Gehälter für Beschäftigte im Einzel- und Versandhandel normalerweise für die Verkäuferin einen Stundenlohn von € 12,34 vorsehen würde. Damit sei, so das Arbeitsgericht Leipzig, ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, da die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines der betreffenden Branche oder Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht habe. Dieses „Lohndumping“ kann damit für den Arbeitgeber durchaus sehr negative Folgen haben. Wenn ein Gericht bei einem unüblich niedrigen Stundenlohn nämlich zur Ansicht kommt, dass Sittenwidrigkeit vorliegt, kann der Arbeitnehmer rückwirkend bis zur Grenze der dreijährigen Verjährungsfrist grundsätzlich den „üblichen“ Lohn fordern. Der übliche Lohnanspruch bemisst sich dabei regelmäßig nach dem geltenden Tarifvertrag. Im vorliegenden Fall konnte demnach die Verkäuferin die Differenz zwischen den tatsächlich gewährten € 6,00 brutto und den nach Tarifvertrag üblichen Lohnanspruch von € 12,34 brutto verlangen. Für den Arbeitnehmer, der wenig verdient, könnte es sich von daher durchaus lohnen, dies einmal rechtlich nachprüfen zu lassen. Umgekehrt wäre dem Arbeitgeber zu raten, im Arbeitsvertrag gegebenenfalls Ausschlussfristen zu vereinbaren. Inwieweit diese auf eine gesetzlich normierte Sittenwidrigkeit Einfluss haben, ist allerdings höchst richterlich noch nicht geklärt. Quelle: Arbeitsrecht: Oliver Bittmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt in Plauen, Zeulenroda, Auerbach, Adorf Wenn man jetzt nach den Tarif Vertrag der ITK-IGMetal geht dann ist das durchaus möglich das es als Sittenwidrig eingestuft wird. Wenn du nichts neues hast ist es zwar besser sich aus einer bestehenden Stelle zu bewerben und wenigstens seine Kosten zu decken aber ich könnte dich auch verstehen wenn du für den Lohn nicht aufstehen möchtest. Sprich am besten mal mit einen Arbeitsrechtler darüber der kann dir sicher weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gimbo Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 14,4k? Wow! Und der Chef fährt wahrscheinlich mit dem goldenen Jaguar vor... falls er nicht gerade auf dem Golfplatz ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BerLan Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 " Es sprach einen Rechtsanwalt vom Vorwurf der Ausbeutung frei, obwohl dieser zwei Bürohilfen Stundenlöhne von 1,54 € und 1,65 € gezahlt hatte." Quelle: Empörung nach Dumpinglohn-Urteil | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg Mindestlohn? Brauchen wir nicht - der Markt regelts schon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blubbla Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 " Mindestlohn? Brauchen wir nicht - der Markt regelts schon Naja, wenn man sich anschaut wie die Deutschen wählen (entweder gar nicht oder eine Partei die den Mindestlohn nicht gerade propagiert), dann muss man sich nicht wundern. Ganz unabhängig davon: Es steht in Deutschland jedem frei, ein Unternehmen zu gründen und seinen Arbeitnehmern ein Luxusgehalt zu zahlen. Genauso steht es jedem Arbeitnehmer frei, den Job aufgrund des Gehalts zu wechseln. Ich kann verstehen dass dich das nervt (es ist ja auch eine absolute Frechheit). Ich weiss nicht wie alt du bist, aber wenn du unter 25 bist stehen dir ja eigentlich noch alle Möglichkeiten offen - allen voran, den Job zu wechseln oder eine höhere Ausbildung anzustreben (Stidum bzw. andere Weiterbildung). Mach dir keinen großen Kopf wieso das Gehalt so niedrig ist - in so einer Firma wirst du wahrscheinlich eh nicht mehr glücklich, selbst wenn sie deinen Verdienst in einem Jahr um 100% anheben (was immer noch wenig wäre). Und wenn du die 3 Jahre Ausbildung überleben konntest mit deiner Ausbildungsvergütung, dann wirst du jetzt auch noch ein Jahr bei der Firma schaffen hoffe ich mal. Aber ich würde auch keinen Tag länger bleiben als unbedingt nötig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sas86ks Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Bist du vielleicht als Trainee angestellt? Das wäre bei uns glaube ich auch der übliche Lohn dafür (München). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Mindestlohn? Brauchen wir nicht - der Markt regelts schon Lustigerweise liegt das Gehalt des OP ein wenig unter dem Mindestlohn (wenn er denn dann mal kommt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
achillesat Geschrieben 24. Juni 2014 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Was bisher noch nicht gefragt/gesagt wurde: Handelt es sich um einen Teilzeit Job oder Vollzeit? Wie viele Stunden arbeitest du laut Vertrag in der Woche? Wie sieht das bei den anderen Mitarbeitern aus? Verdienen die auch "wenig"? Vollzeit. Laut Vertrag 40 Stunden pro Woche. 2-4 Überstunden pro Woche sind Standard. Überstunden können nicht abgebaut oder vergütet werden. Was die anderen Mitarbeiter verdienen weiß ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
achillesat Geschrieben 24. Juni 2014 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Ich weiss nicht wie alt du bist, aber wenn du unter 25 bist stehen dir ja eigentlich noch alle Möglichkeiten offen - allen voran, den Job zu wechseln oder eine höhere Ausbildung anzustreben (Stidum bzw. andere Weiterbildung). Ich bin 24. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 [...]Und wenn du die 3 Jahre Ausbildung überleben konntest mit deiner Ausbildungsvergütung, dann wirst du jetzt auch noch ein Jahr bei der Firma schaffen hoffe ich mal. Aber ich würde auch keinen Tag länger bleiben als unbedingt nötig.In der Ausbildung bekommt man aber eventuell noch Förderungen. NAch der Ausbildung kann man höchstens nach vom Amt Geld als "Aufstocker" bekommen. @sittenwidriges Gehalt: Hier hängt es aber dann stark vom geltenden Tarifvertrag ab. Nicht immer ist überhaupt einer gültig, wobei man denke ich dann den Mindestlohn dafür ansetzen kann. Im Schnitt hätte man bei dem Gehalt einen Stundensatz von ca. 6,50€ brutto. Davon gehen nochmal ca. 280€ ab im Monat, so dass mna ca. 915€ raus bekommen würde. Ist also wirklich nicht die Welt - kommt aber auch ganz drauf an, in welcher Region man wohnt, ob man damit auskommen kann, oder ob alleine die Miete schon >50% verschlingt davon. Ich würde es erst einmal annehmen, mich jedoch (eventuell sogar schon vor Antritt der Stelle) weiter bewerben bei anderen Firmen und sobald ich eine sinnvolle Zusage bekommen würde, die Firma schnellstmöglich verlassen. Derartige Ausbeuterbetriebe gibt es leider, es sollte sich jedoch eigentlich ein besser zahlender Betrieb problemlos finden lassen - spätestens mit ein wenig Berufserfahrung. Bei deinen gehaltsvorstellungen gehe ich einfach mal von einem eher ländlichen Bereich aus, denn in den größeren Städten würde man im Schnitt eher um die 28-35k fordern als Berufseinsteiger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
achillesat Geschrieben 24. Juni 2014 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 In der Ausbildung bekommt man aber eventuell noch Förderungen. NAch der Ausbildung kann man höchstens nach vom Amt Geld als "Aufstocker" bekommen. @sittenwidriges Gehalt: Hier hängt es aber dann stark vom geltenden Tarifvertrag ab. Nicht immer ist überhaupt einer gültig, wobei man denke ich dann den Mindestlohn dafür ansetzen kann. Im Schnitt hätte man bei dem Gehalt einen Stundensatz von ca. 6,50€ brutto. Davon gehen nochmal ca. 280€ ab im Monat, so dass mna ca. 915€ raus bekommen würde. Ist also wirklich nicht die Welt - kommt aber auch ganz drauf an, in welcher Region man wohnt, ob man damit auskommen kann, oder ob alleine die Miete schon >50% verschlingt davon. Ich würde es erst einmal annehmen, mich jedoch (eventuell sogar schon vor Antritt der Stelle) weiter bewerben bei anderen Firmen und sobald ich eine sinnvolle Zusage bekommen würde, die Firma schnellstmöglich verlassen. Derartige Ausbeuterbetriebe gibt es leider, es sollte sich jedoch eigentlich ein besser zahlender Betrieb problemlos finden lassen - spätestens mit ein wenig Berufserfahrung. Bei deinen gehaltsvorstellungen gehe ich einfach mal von einem eher ländlichen Bereich aus, denn in den größeren Städten würde man im Schnitt eher um die 28-35k fordern als Berufseinsteiger. Ne es ist nicht im ländlichen Bereich. NRW (Essen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Das ist leider der Fehler den viele machen (ich auch), das sie sich nicht vor Ausbildungsende um Alternativen kümmern. Selbst wenn du in der Firma bleiben willst bietet es dir eine sehr viel bessere Verhandlungsposition wenn du sagen kannst das du noch 2 andere Jobangebote hast. Du hast jetzt entweder die Wahl abzulehnen und hoffen schnell was anderes zu finden (was eine schlechte Alternative durch die Arbeitslossigkeit ist) oder Anzunehmen und dich wegzubewerben (was auch schlecht ist weil du ein Jahr da festsitzt). Evtl. könnte das extrem niedrigere Gehalt aber nicht nur ein Grund sein um ein höheres einzuklagen wie oben bereits verlinkt wurde, sondern auch als außerordentlicher Kündigungsgrund dienen wenn du früher eine bessere Stelle findest. Da musst du dich aber mal an einen Fachanwalt wenden, der kann dir bestimmt genaueres zu deinen Möglichkeiten sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkPenguin Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Wieso sitzt er da 1 Jahr fest? Die Kündigungsfrist sollte sich im Bereich von 1-3 Monaten befinden. Ebenso ist eine Kündigung während der Probezeit möglich, soll heißen hier greifen nicht mal Fristen. Aber hängt auch von dem Vertrag ab, was dort alles drin geregelt ist oder auch eben nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Weil du ein befristetes Arbeitsverhältnis normalerweise nicht ordentlich kündigen kannst. Das ginge nur wenn dazu extra etwas vereinbart ist. Innerhalb der Probezeit geht es aber, da hast du Recht. PS: Du hast aber auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen sofern nichts anderes vereinbart ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Ist die Frage, ob überhaupt eine Probezeit vereinbart wird im Vertrag, wenn er direkt aus dem Azubiverhältnis übernommen wird. Wieso 1 Jahr verstehe ich auch nicht - ich denke mal 3-6 Monate dürfte die maximale Kündigungsfrist sein. Wenn der Vertrag gar nicht erst angetreten wird, auch eine fristlose Kündigung. Auf 1 Jahr befristete Verträge (so etwas wäre es ja denke ich), haben definitiv eine kürzere Kündigungsfrist als Festverträge. Da müsste man halt auch mal in den Vertrag schauen, was da festgelegt wird als Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer. Standard ist da für den Arbeitgeber 2 Wochen bis 1 Monat - somit gilt diese Frist afaik implizit auch für den Arbeitnehmer, damit er nicht schlechter estellt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Alter. Was ist das denn für eine Firma bitte? Das haben 2-3 Leute bei mir in der Ausbildung bekommen! Ich muss sagen, dass ich nicht im Leben darüber nachgedachte hätte bei denen anzufangen. Da bin ich lieber ein paar Wochen intensiv auf Jobsuche. Sorry, aber das ist pure Ausbeute. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VW_FiSi Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Was ein Laden. Musstest du da für deine Ausbildung draufzahlen?? Mein Tipp: Annehmen und ganz schnell wieder weg da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Ich persönlich würde bei diesem Gehalt einmal laut lachen, mich für das witzige Gespräch bedanken und gehen. Ich denke mal kaum, dass sie für bei diesen Konditionen jemand anderes finden. Klar lässt es sich aus einer bestehenden Anstellung leichter bewerben. Aber bei einem solchen Arbeitgeber ist die Chance auch groß endgültig in den Niedriglohnbereich abzurutschen. Und ich habe gelernte sowie ungelernte ITler im Bekanntenkreis, die verdienen sogar bei einer Zeitarbeitsfirma ein gutes Stück mehr. Wenn der Arbeitgeber sieht, dass du nicht darauf eingehst, wird er dich vllt sogar von sich aus mit einem besseren Angebot zurück an den Verhandlungstisch holen. Mein erster Arbeitgeber hat mir auch recht wenig gezahlt (und doch mehr als dir geboten würde). Und als ich 2 Monate später zu einer anderen Firma wechselte, die mir sehr viel mehr bot, habe ich vom alten Arbeitgeber ein Angebot mit knapp doppelt so hohem Gehalt, zugesicherten Fortbildungen, Extraurlaub usw. bekommen. Ob du dieses absolut dreiste Ausbeuter-Angebot annimmst oder nicht, musst letztendlich du selber entscheiden. Es steht aber außer Frage, dass du dich bereits heute anderweitig Bewerben solltest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
achillesat Geschrieben 24. Juni 2014 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Was ein Laden. Musstest du da für deine Ausbildung draufzahlen?? Mein Tipp: Annehmen und ganz schnell wieder weg da. Das Ausbildungsgehalt war gut. Wenn ich von dem Nettolohn von den 1200 Brutto die 185 EUR Kindergeld abziehe, ergibt das zum Ausbildungslohn im 3 Jahr fast +-0... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Mit bereits vorhandener Berufserfahrung lässt es sich aber bedeutend einfacher bewerben als mit einer Lücke im Lebenslauf. Da würde ich eherlich gesagt auch erst einmal in den saueren Apfel beissen und mich in meiner Freizeit darum kümmern, etwas besseres zu finden. Wer nach der Ausbildung sagen wir mal 6-12 Monate (ohne sinnvolle erklärung wie Auslandsaufenthalt, begonnenes Studium oder sonstiges) nichts findet, der wird leider sehr schnell abgestempelt als jemand, den keiner will. Irgendetwas muss doch mit ihm faul sein, dass er keinen Job findet... eventuell sieht es die Firma ja so, dass sie dich quasi noch weiter ausbilden, du keine vollwertige Arbeitskraft, sondern eher ein trainee bist und daher auch dementsprechend schlecht gezahlt wird. Eventuell einfach mal nachfragen, was die Hintergründe sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 24. Juni 2014 Teilen Geschrieben 24. Juni 2014 Auf 1 Jahr befristete Verträge (so etwas wäre es ja denke ich), haben definitiv eine kürzere Kündigungsfrist als Festverträge. Das ist falsch. Siehe z.B. hier: HENSCHE Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung möglich bei Vereinbarung von Kündigungsfristen Es muss dazu wie gesagt eine Regelung im Vertrag existieren, weil es sonst nicht möglich ist den ordentlich zu kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.