SaJu Geschrieben 28. Juni 2014 Teilen Geschrieben 28. Juni 2014 Ich hatte das Glück, dass ich die Ausbeuter abwimmeln konnte. Ich hatte 1 Monate vor Ende der Ausbildung den neuen Vertrag in der Tasche. Bester Satz immer noch: "Oh da musste ich jetzt aber erstmal schlucken..." Der beste Spruch bei meinen Gesprächen war: "In diesem Team suchen wir einen Senior und keinen Berufsanfänger, aber ich werde Sie wegen der Motivation an die anderen Teams gerne weiter empfehlen. Allerdings müssen Sie mit dem Gehaltswunsch sehr weit runter gehen." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast UnknownX Geschrieben 29. Juni 2014 Teilen Geschrieben 29. Juni 2014 Sofern keine Alternativen sind, annehmen, Dienst nach Vorschrift machen und parallel weiterbilden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 30. Juni 2014 Teilen Geschrieben 30. Juni 2014 Dieses pokern muss man erst mal lernen. Erstens das und zweitens muss man auch jemanden zum pokern haben (wenn es dem potentiellen AG egal ist, dann hat man keinen Ansatz zum pokern, sondern kann nur zu- oder absagen). Es gibt aber noch ein anderes Problem dabei: Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit. Und damit wirst du mit einem 8h-Tag + Nebenjob garantiert kollidieren.Die maximal zulässige Arbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz: Insgesamt darf man als Angestellter 48 Stunden pro Woche arbeiten. Täglich sind bis zu 10 Stunden möglich, solange die Arbeitszeit im Sechs-Monats-Durchschnitt noch innerhalb von acht Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) liegt.Als Selbstständiger im Nebenjob hat man keine Zeitgrenze einzuhalten.Auch im Nebenjob hat man – anteilig nach Arbeitszeit – Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sonderzahlungen (Weihnachts-, Jubiläumsgeld ...). Nachteil: Diese Zahlungen werden auf das monatliche Gehalt angerechnet – überzieht man dadurch das 400-Euro-Limit, werden Steuern fällig!Der Hauptarbeitgeber muss über einen zusätzlichen Minijob informiert werden, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung besteht. Verbieten darf er den jedoch nur, wenn die Hauptarbeit darunter leidet oder der Nebenjob in einem Konkurrenzunternehmen stattfindet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.