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Geschrieben

Ich hatte das Glück, dass ich die Ausbeuter abwimmeln konnte. Ich hatte 1 Monate vor Ende der Ausbildung den neuen Vertrag in der Tasche.

Bester Satz immer noch: "Oh da musste ich jetzt aber erstmal schlucken..." :D

Der beste Spruch bei meinen Gesprächen war: "In diesem Team suchen wir einen Senior und keinen Berufsanfänger, aber ich werde Sie wegen der Motivation an die anderen Teams gerne weiter empfehlen. Allerdings müssen Sie mit dem Gehaltswunsch sehr weit runter gehen."

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Geschrieben

Sofern keine Alternativen sind, annehmen, Dienst nach Vorschrift machen und parallel weiterbilden.

Geschrieben
Dieses pokern muss man erst mal lernen. ;)
Erstens das und zweitens muss man auch jemanden zum pokern haben (wenn es dem potentiellen AG egal ist, dann hat man keinen Ansatz zum pokern, sondern kann nur zu- oder absagen).

Es gibt aber noch ein anderes Problem dabei: Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit. Und damit wirst du mit einem 8h-Tag + Nebenjob garantiert kollidieren.
Die maximal zulässige Arbeitszeit regelt das Arbeitszeitgesetz:

  • Insgesamt darf man als Angestellter 48 Stunden pro Woche arbeiten. Täglich sind bis zu 10 Stunden möglich, solange die Arbeitszeit im Sechs-Monats-Durchschnitt noch innerhalb von acht Stunden pro Werktag (Montag bis Samstag) liegt.
  • Als Selbstständiger im Nebenjob hat man keine Zeitgrenze einzuhalten.
  • Auch im Nebenjob hat man – anteilig nach Arbeitszeit – Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sonderzahlungen (Weihnachts-, Jubiläumsgeld ...). Nachteil: Diese Zahlungen werden auf das monatliche Gehalt angerechnet – überzieht man dadurch das 400-Euro-Limit, werden Steuern fällig!
  • Der Hauptarbeitgeber muss über einen zusätzlichen Minijob informiert werden, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung besteht. Verbieten darf er den jedoch nur, wenn die Hauptarbeit darunter leidet oder der Nebenjob in einem Konkurrenzunternehmen stattfindet.

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