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Geschrieben

Hi zusammen, vor 2 Wochen hat mir mein Chef eine mündliche Kündigung erteilt und meinte ich würde noch schriftlich von ihm hören. Er sagte es sei fristgerecht, also schon mal nicht fristlos. Zum 1. Juli läuft mein Vertrag sowieso aus, spielt also in sofern keine Rolle mehr da ich unter keinen Umständen verlängert hätte ;)

Eine schriftliche Kündigung ist bis heute noch nicht eingegangen.

Habe mir meinen Resturlaub genommen und bin nun zu Hause (herrlich dort fort zu sein).

Nun zu meiner Frage: Steht mir für diesen Monat noch mein Gehalt zu? Ich befinde mich ja quasi nur im Urlaub und war damit den gesamten Monat dort beschäftigt.

Vielen Dank für eure Ratschläge / Meinungen!

matz

Geschrieben
Ich wüsste nicht warum es dir nicht zustehen sollte.

Das ging fix. Naja er meinte sowas, ich hätte sowieso kein Gehalt mehr verdient.

Danke für deine Antwort

Geschrieben

Solange du dort beschäftigt bist, steht dir auch ein Gehalt zu. Da du ja deinen bezahlten Jahresurlaub genommen hast, sollte hier ja die Sachlage eigentlich geklärt sein. Wenn der AG nicht zahlt, kannst du dies (für den Zeitraum) einklagen. Incl. aller dir entstandenen Kosten (Verzugszins, etc..).

--- Nachtrag:

Sollte er dir das Gehalt nicht auszahlen, kannst du ihm deinen Vertrag vor die Nase halten und sagen, dass er bis zu diesem Datum bezahlen MUSS. Sollte er sich immernoch weigern, dann erzähl ihm von deinem Anwalt. Wenn er da nicht einlenkt, lass Ihm was von deinen Anwalt erzählen ;)

Geschrieben
Das ging fix. Naja er meinte sowas, ich hätte sowieso kein Gehalt mehr verdient.

Danke für deine Antwort

Das ist ja mal ne Krasse Aussage, aber ist wohl eher beleidigend als rechtlich gemeint, nach dem Motto: "so wie du hier arbeitest, hast du kein Gehalt verdient".

Geschrieben

an deiner Stelle würde ich abwarten und schauen, was passiert. Wenn sie dir nichts zahlen, gehst du zum Anwalt für Arbeitsrecht und klagst es ein. Das kann sich natürlich hinziehen.. Du wirst dann viel Geduld brauchen.

Geschrieben
Das ist ja mal ne Krasse Aussage, aber ist wohl eher beleidigend als rechtlich gemeint, nach dem Motto: "so wie du hier arbeitest, hast du kein Gehalt verdient".

Die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion. Habe von ehemaligen Arbeitskollegen erfahren das er es ganz schön bereut, aber mir soll es recht sein. Die Geschäftsführung wusste nicht einmal das mein Arbeitspapier ausläuft ;). Ich denke aber du hast recht, denn rechtlich sind sie nicht so bewandert, meinen es aber.

Geschrieben
an deiner Stelle würde ich abwarten und schauen, was passiert. Wenn sie dir nichts zahlen, gehst du zum Anwalt für Arbeitsrecht und klagst es ein. Das kann sich natürlich hinziehen.. Du wirst dann viel Geduld brauchen.

Damit kann ich leben. Habe zwar wenig Lust auf dieses Szenario, aber auf mein Gehalt verzichten möchte ich natürlich auch nicht.

Geschrieben

Wenn Du rechtmäßig Urlaub hattest, und in deinem Vertrag steht Urlaub wird nicht vergütet!

Dann ziehste wohl den kürzeren!

Ich hoffe du versteht den Sarkasmus ;) !

Wie gesagt sofern das rechtmäßiger Urlaub war hast Du auch Anspruch auf Vergütung, wird es Dir verweigert hast Du im Prinzip 100% Aussicht an das Gehalt durch einklagen zu kommen, sofern das Unternehmen nicht insolvent ist.

TOI TOI TOI!

Und klingt für mich so als hättest Du richtig gehandelt ;), ist immer ein geben und nehmen und nicht nur AN's können von schlechter Natur sein ebenso trifft das auch auf AG's zu, dann muss eben der AN konsequenz an den Tag legen gerade in der IT wenn man wirklich was auf dem Kasten hat!

Gruß

Patrick

Geschrieben

Besten Dank für deine Einschätzung. Naja sie wollten das ich meine Kündigungsfrist dort absetzen, wussten aber nicht das ich quasi den Joker mit auslaufendem Vertrag und Urlaub habe

Geschrieben (bearbeitet)
Die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion. Habe von ehemaligen Arbeitskollegen erfahren das er es ganz schön bereut, aber mir soll es recht sein. Die Geschäftsführung wusste nicht einmal das mein Arbeitspapier ausläuft ;). Ich denke aber du hast recht, denn rechtlich sind sie nicht so bewandert, meinen es aber.

Man merkt, dass dasRechtsverständnis bei dem AGnicht vorhanden ist, denn die Kündigung war/ist keine (wirksame) Kündigung, da diese schriftlich erfolgen muss. Alles andere ist unwirksam. (§623 BGB Schriftform der Kündigung).

Bei ausstehenden Gehaltsszahlungen reicht es dem AG nach Überschreiten des normalen Zahlungszeitpunktes eine angemessene Frist zu setzen. Wenn die dann nicht eingehalten wird, kann man ein Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid, dann ohne Widerspruch anschl. Vollstreckungbescheid). Dafür brauchts erstmal keinen Anwalt.

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
Man merkt, dass dasRechtsverständnis bei dem AGnicht vorhanden ist, denn die Kündigung war/ist keine (wirksame) Kündigung, da diese schriftlich erfolgen muss. Alles andere ist unwirksam. (§623 BGB Schriftform der Kündigung).

Bei ausstehenden Gehaltsszahlungen reicht es dem AG nach Überschreiten des normalen Zahlungszeitpunktes eine angemessene Frist zu setzen. Wenn die dann nicht eingehalten wird, kann man ein Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid, dann ohne Widerspruch anschl. Vollstreckungbescheid). Dafür brauchts erstmal keinen Anwalt.

Gut das hilft mir weiter ;)

In 4 Tagen läuft mein Vertrag aus, können sie mich überhaupt noch fristgerecht kündigen?

Habe noch nichts bekommen...

Geschrieben

Hi,

ich verstehe deine Frage nicht so ganz... Wenn dein Vertrag ausläuft dann bist du raus. Was solleen sie da noch kündigen. Dein Chef war wohl einfach sauer und wollte dir noch einen reinwürgen und es dir nochmal ins Gesicht sagen...

Grüße

kühlschrank

Geschrieben
Hi,

ich verstehe deine Frage nicht so ganz... Wenn dein Vertrag ausläuft dann bist du raus. Was solleen sie da noch kündigen. Dein Chef war wohl einfach sauer und wollte dir noch einen reinwürgen und es dir nochmal ins Gesicht sagen...

Grüße

kühlschrank

Ob es ihnen jetzt noch etwas bringt mir zu kündigen.

Gruß

Geschrieben

Die fristgerechte Kündigung einer Stelle durch den Arbeitgeber muss mindestens vier Wochen im Voraus zum 01. oder zum 15. eines Monats erfolgen. Wenn es vertraglich oder tariflich so vereinbart ist oder aufgrund der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit eine längere Frist erforderlich ist, dann gilt Diese.

Wie dem auch sei - der Arbeitgeber kann dich überhaupt nicht mehr zu einem Zeitpunkt vor dem Auslaufen des Vertrages kündigen. Das wäre fristgerecht auch zu dem Zeitpunkt, als der die Kündigung verkündete nicht mehr möglich gewesen.

Falls da auch immer noch etwas schriftlich kommen sollte, würde ich den Arbeitgeber einmal fragen, ob man das wie eine Vertragsverlängerung um 01.08. (der nächstmögliche Kündigungstermin) verstehen soll.

Geschrieben
Die fristgerechte Kündigung einer Stelle durch den Arbeitgeber muss mindestens vier Wochen im Voraus zum 01. oder zum 15. eines Monats erfolgen. Wenn es vertraglich oder tariflich so vereinbart ist oder aufgrund der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit eine längere Frist erforderlich ist, dann gilt Diese.

Wie dem auch sei - der Arbeitgeber kann dich überhaupt nicht mehr zu einem Zeitpunkt vor dem Auslaufen des Vertrages kündigen. Das wäre fristgerecht auch zu dem Zeitpunkt, als der die Kündigung verkündete nicht mehr möglich gewesen.

Falls da auch immer noch etwas schriftlich kommen sollte, würde ich den Arbeitgeber einmal fragen, ob man das wie eine Vertragsverlängerung um 01.08. (der nächstmögliche Kündigungstermin) verstehen soll.

Klasse, Danke!!

Geschrieben

So, wie zu erwarten wurde mir kein Gehalt überwiesen. Dann werde ich jetzt mal einen freundlichen Brief aufsetzen. Kann ich da 0815 selbst schreiben, oder gibt es rechtsmäßige Vorlagen?

Dank!

Geschrieben

Ich glaube wichtig dabei ist das du ihm eine bestimmte Frist setzt bis zu der er das Überweisen soll. Das macht es dann AFAIK einfacher wenn du es danach durch rechtliche Schritte einfordern musst weil er nach dieser Frist dann schon im Verzug ist.

Schau auch mal hier Lohn & Gehalt: Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? oder hier Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? | JuraRat

PS: Am Besten wendest du dich damit aber direkt an einen Anwalt der das Ganze dann für dich übernimmt und sich um alles kümmert.

  • 4 Monate später...

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