pr0gg3r Geschrieben 26. Juni 2014 Geschrieben 26. Juni 2014 Hallo Community, ich habe im Februar erfolgreich meine Ausbildung zum FIAE abgeschlossen. Nun arbeite ich bis Mitte September in der Firma und verlasse sie auf eigenen Wunsch, um anschließend einjährig meine FH-Reife nachzuholen. Nun hat man ja ein Recht auf ein Arbeitszeugnis und ich frage mich, ob es Sinn macht, eins für die Ausbildung anzufordern und eines für die Tätigkeit danach (Ende Feb. bis mitte September) oder nur ein einzelnes. Vom Inhalt wären die beiden dann ja eigentlich inhaltlich gleich, sowohl von der Tätigkeit als auch von der Bewertung. Wie seht ihr das, was würde mehr Sinn machen? LG, pr0gg3r Zitieren
Crash2001 Geschrieben 26. Juni 2014 Geschrieben 26. Juni 2014 Also ich würde mir zwei geben lassen. Einmal für die Ausbildung (solltest du eigentlich aber bei Bestehen automatisch erhalten) und einmal für die Zeit danach. Sonst überschneiden sich da eventuell Sachen oder widersprechen sich durch andere Aufgaben wärend Ausbildung und Anstellung u.s.w.. Viel einfacher ist es da mit 2 Zeugnissen. Zitieren
Guenny0815 Geschrieben 7. August 2014 Geschrieben 7. August 2014 Ich würde ein etwas umfangreicheres Arbeitszeugnis über die gesamte Dauer haben wollen. Aber in einem Dokument. Somit kannst du es umfangreicher Beschreiben und auch eine "Entwicklung" deiner Person im Unternehmen darstellen. Ein Zeugnis nur für sechs Monate halte ich nicht für sinnvoll. Zitieren
Gast Geschrieben 7. August 2014 Geschrieben 7. August 2014 ... Ein Zeugnis nur für sechs Monate halte ich nicht für sinnvoll. Warum nicht? Es handelt sich um zwei unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse, meist auch mit unterschiedlichen Arbeitsinhalten. in der Kombination Ausbildung und fester Arbeitsplatz lässt sich noch am besten eine, wenn denn vorhanden, Steigerung, Reifung und Umstzung des Gelernten darstellen. Zitieren
carstenj Geschrieben 7. August 2014 Geschrieben 7. August 2014 Hi, abgesehen davon kostet es ja nichts. Es ist immer besser sowas sofort zu verlangen bevor du irgendwann in einem zukünftigen Vorstellungsgespräch erklären musst, wieso du für diese 6 Monate kein Zeugnis bekommen hast. Zitieren
Guenny0815 Geschrieben 7. August 2014 Geschrieben 7. August 2014 in der Kombination Ausbildung und fester Arbeitsplatz lässt sich noch am besten eine, wenn denn vorhanden, Steigerung, Reifung und Umstzung des Gelernten darstellen. Basierend auf diesem Satz würde ich wieder zu einem Zeugnis tendieren was meine Zeit als AN bei Firma X beschreibt. Ich halte zwei Zeugnise für unnützes Paperwork. Im Lebenslauf bilden zwar Ausbildung und erster Beruf zwei unterschiedliche Positionen - jedoch bei der gleichen Firma. Daher ist für mich ein Zeugnis ausreichend. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 (bearbeitet) Klar kann es sein, dass man in der Ausbildung und danach im normalen Angestelltenverhältnis das gleiche macht. Standard ist das aber nicht zwingend. Für mich stellt es sich so dar, dass Ausbildungsverhältnis und Angestelltenverhältnis zwei unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse sind und alleine deshalb schon separat bewertet werden sollten. davon abgesehen steht es dir rechtlich gesehen sogar zu, dass du für deine Ausbildungszeit ein separates Zeugnis erhältst und zudem kann man bei späteren Arbeitgebern dann besser unterscheiden zwischen Ausbildung und Anstellung und man hat schonmal mindestens 2 Arbeitszeugnisse, die eventuell auch noch eine gesteigerte Motivation / Leistung wiederspiegeln könnten. Als unnützen Paperwork sehe ich es alleine daher schon nicht, weil es dir persönlich etwas bringen KANN (wenn die Zeugnisse denn entsprechend ausführlich und gut sind oder eine Tendenz zu erkennen ist). Bearbeitet 12. August 2014 von Crash2001 Zitieren
Gast Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 ... Ich halte zwei Zeugnise für unnützes Paperwork. Im Lebenslauf bilden zwar Ausbildung und erster Beruf zwei unterschiedliche Positionen - jedoch bei der gleichen Firma. Daher ist für mich ein Zeugnis ausreichend. Dass man sich irgendwann einmal woanders bewirbt und dann nur die letzten Arbeitszeugnisse verlangt werden, man aber eben dann automatisch das Ausbildungszeugnis mitliefern muss, ist dabei aber nicht berücksichtigt. Zitieren
allesweg Geschrieben 12. August 2014 Geschrieben 12. August 2014 Ein Ausbildungszeugnis ist Pflicht. Das beinhaltet dann noch den Januar. Und was ist mit der Zeit Februar - September? "Haben Sie dann als Angestellter die Füße auf den Tisch gelegt? Oder wieso trauen Sie sich nicht, mir für diesen Zeitraum von gut einem halben Jahr kein Zeugnis vorzulegen?" Um so einem Gesprächsverlauf zu entgehen: 2 Zeugnisse! Zitieren
Guenny0815 Geschrieben 14. August 2014 Geschrieben 14. August 2014 Es ist im BBIG sogar als Pflicht für den Ausbildenen geregelt das er am Ende ein Zeugnis ausstellt. Siehe: BBiG - Einzelnorm Zitieren
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