Suxxess Geschrieben 7. Juli 2014 Geschrieben 7. Juli 2014 (bearbeitet) Moin, also unser Auszubildender hat seine mündliche Abschlussprüfung nicht geschafft. Die Prüfer und er hatten wohl einen schlechten Tag da seine Dokumentation eigentlich in Ordnung gewesen sein sollte. ( War am Ende allerdings alles 5 :upps ) Schriftlich ist er allerdings mit einer 4 durchgekommen. Eigentlich ist er in der Berufsschule gar nicht mal so schlecht gewesen, da hatten wir schon ganz andere Spezialisten. ( Die allesamt durchgekommen sind ) Folgende Situation: Sein Ausbildungsvertrag läuft noch bis zum 31.07.14 und zum 01.09.14 wird er studieren. Zum Studium ist er so oder so berechtigt da er bereits die höhere Handelsschule besucht hat und wir ihm den beruflichen Teil der Fachhochschulreife bestätigen konnten. ( Hat schließlich 3 Jahre eine Ausbildung bei uns gemacht ) Nun habe ich mit der IHK telefoniert und die haben mir natürlich nur die allgemeinen Aussagen geben können: => Es steht dem Auszubildenden frei eine Verlängerung um ein halbes Jahr zu beantragen => Wenn er die Prüfung wiederholen möchte, dann muss er das beantragen und dort auch belegen wie er die Projektarbeit gedenkt zu erbringen. ( Falls er nicht verlängert ) => Falls er nicht verlängert endet die Ausbildung vertragskonform zum 31.07.2014 => Er muss ein komplett neues Projekt einreichen und erarbeiten Also wir unterstützen ihn dort gerne falls es uns möglich ist. Gibt es dort einen Königsweg, ohne dass er sein Studium verschieben muss? Ich hatte jetzt die folgende Idee: => Seine Ausbildung endet zum 31.07.14 => Er fängt sein Studium zum 01.09.14 an zu dem er Aufgrund seiner höheren Handelsschule berechtigt ist => Er macht bei uns dann ein unbezahltes Praktium ab dem 01.09.14 oder 01.10.14 und wir stellen ihn an seinen Unitagen frei. :bimei => Er erarbeitet dann ein neues Projekt und macht seinen Abschluss nach 3 Jahre für quasi umsonst gearbeitet zu haben wäre ja auch Mist. Habt ihr eine bessere Idee? Ich weiß nur nicht ob das mit dem Praktikum im selben Betrieb geht wo er vormals beschäftigt war? Und eine Nebenfrage bleibt noch, die Idee war ihn quasi ab dem 15.07 bis zum 31.07.14 freizustellen und auch nur zwei Wochen in diesem Monat zu bezahlen. Da er beabsichtigt im August Arbeitslosengeld zu beziehen um im September dann zu studieren, bestünde die Gefahr, dass sie ihm 6 Wochen lang sperren. In dem Fall könnte er sich den Antrag gleich sparen. Ansonsten muss er halt noch 2 Wochen bei uns bleiben, so schlimm sind wir auch nicht. :cool: ( Ist halt nur die Frage wie sie das auslegen, denn die Ausbildung endet so oder so zum 31.07, im Prinzip könnte man ihm nicht vorwerfen die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt zu haben. Aber kommt halt drauf an wie das Amt den Fall beurteilen würde. ) Also was wäre eurer Meinung nach der beste Weg? Mfg Sven Bearbeitet 7. Juli 2014 von Suxxess Zitieren
Kosmo Geschrieben 7. Juli 2014 Geschrieben 7. Juli 2014 oh blöde situatuion. Aber warum unbezahlt? Wär doch besser wenn er ein bissl geld bekommt. Zitieren
tyr667 Geschrieben 7. Juli 2014 Geschrieben 7. Juli 2014 oh blöde situatuion. Aber warum unbezahlt? Wär doch besser wenn er ein bissl geld bekommt. Wenn er dort nicht wirklicht arbeitet, sondern quasi nur an ein paar Tagen für seine Projektarbeit kommt, dann muss man das ja auch nicht unbedingt vergüten Den Lösungsansatz fände ich so nicht schlecht, nur ob man als Praktikant seine Prüfung wiederholen darf? Was hat denn die IHK dazu gemeint? Zitieren
Suxxess Geschrieben 7. Juli 2014 Autor Geschrieben 7. Juli 2014 So wirklich was tun müsste er dann bei uns vermutlich nicht mehr... . Wenn du verstehst was ich meine. Die Idee ist halt eher, dass er auf dem Papier die Voraussetzungen erfüllt. :mod: Ich werde dem Chef noch beibringen, dass wir die erneuten Prüfungskosten tragen werden. Wenn er wirklich noch etwas hier machen sollte, dann werden wir ihn dafür natürlich auch bezahlen. ( Allerdings würde das unsere ganze Planung über den Haufen werfen ) Abschlussprojekttechnisch gesehen stellen wir natürlich einen Arbeitsplatz und stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite, so dass er das erneute Projekt auch durchführen kann. ( Im unbezahlten Praktikum wird die freigestellte Zeit vermutlich bei ~100% liegen. ) Das alleinige Ziel ist also, dass er seinen Abschluss bekommt, und nicht dass er bei uns noch wirklich arbeiten müsste. Im Prinzip könnte er natürlich studieren gehen und wenn da alles glatt läuft, dann kräht am Ende kein Hahn mehr danach. Auf der anderen Seite wären 3 Jahre verloren und einen Berufsabschluss sollte jeder in der Tasche haben. nur ob man als Praktikant seine Prüfung wiederholen darf? Was hat denn die IHK dazu gemeint? Die Voraussetzung sei, dass man das Abschlussprojekt in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen durchzuführen hat. Meiner Meinung nach würde man diese Voraussetzung damit erfüllen. Aber man muss der IHK das sowieso mitteilen, dass man die Prüfung wiederholen möchte und man muss auch angeben wie man plant dies durchzuführen. Sprich die IHK wird das so oder so genehmigen müssen. Zitieren
astradslme Geschrieben 7. Juli 2014 Geschrieben 7. Juli 2014 Was möchte er denn studieren? Informatik? Dann würde ich ganz schnell die Peitsche holen und ihn "verkloppen". Er soll seine Ausbildung erfolgreich abschließen und sich sein Studium verdienen. Wer so einen Abschluss macht (notentechnisch) dem blüht in der Regel auch ähnliches Studium! Und eine doppelte Niederlage möchte man keinem zumuten! Grüße Zitieren
Suxxess Geschrieben 7. Juli 2014 Autor Geschrieben 7. Juli 2014 (bearbeitet) Neh keine Sorge, er will "BWL" studieren, seine Noten in der Berufsschule und auf der vorhergehenden Handelsschule waren in Ordnung. Nicht überragend aber in Ordnung. Sprich der kaufmännische Teil steht bei ihm eindeutig im Vordergrund. Für ihn und uns war es selbst eine negative Überraschung, und zuerst dachte ich auch der veräppelt uns... . Ich glaube schon, dass es ein ordentlicher Warnschuss für ihn war. Aber er war jetzt ein Kandidat bei dem wir uns absolut gar keine Sorgen gemacht haben. Wobei man ja auch denkt, dass eine 4 in der mündlichen Prüfung mit etwas Fleiß absolut gar kein Problem darstellen sollte. Aber ich kann ihn schon etwas verstehen, früher wurde IT mit Elektrotechnik zusammengeschmissen und da hieß es auch friss oder stirb. ( Elektrotechnik war nach Werken mein Haßfach Nr. 1 / Gott sei Dank fielen diese Fächer später in der eigentlichen IT-Ausbildung weg und mein Notendurchschnitt wurde spürbar besser. ) Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und man muss sehen wie man es dort wieder hinausbekommt. Bearbeitet 7. Juli 2014 von Suxxess Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 7. Juli 2014 Geschrieben 7. Juli 2014 Was möchte er denn studieren? Informatik? Dann würde ich ganz schnell die Peitsche holen und ihn "verkloppen". Entschuldige bitte, aber ich habe auch schon erlebt, wie ein guter ITSK-Azubi durchgefallen ist. Die Doku habe ich selber vorher gelesen und hätte die auf eine 2 eingeschätzt, der schriftliche Teil war auch gut gelaufen und in Doku und Fachgespräch wurde er vom PA komplett abgesägt. Leider gibt es Konstellationen, bei deinen Azubi und PA wohl überhaupt nicht zueinander passen. Was ich damit sagen möchte: kein Prüflingsbashing sondern zurück zu den Fragen. @ Suxxess: Euer Plan gefällt mir, der Azubi sollte aber bedenken, dass er dann die Prüfungskosten selber zahlen darf. Bei mir waren das knapp 500 Euro. Zudem sollte das vorher mit der IHK abgestimmt werden, dass er die Prüfung im Pinzip nach § 45 BBiG ablegt... Kündigen kann ein Ausbildungsbetrieb nur unter ganz strengen Voraussetzungen, die dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. Zitieren
Suxxess Geschrieben 7. Juli 2014 Autor Geschrieben 7. Juli 2014 (bearbeitet) Vielen Dank für den Zuspruch. Kündigen werden wir ihm nicht, es ist einfach so, dass zum 31.07.14 der Ausbildungsvertrag regulär ausläuft. Er kann selbstverständlich den Antrag stellen auf die 6-monatige Vertragsverlängerung, nur dann wird er sein Studium natürlich verschieben müssen. Was er am Ende macht muss er natürlich selbst wissen, nur versuchen wir ihm halt die Möglichkeit zu bieten das halbe Jahr extra zu sparen. ( Falls möglich ) Wie gesagt, mir wurde gesagt falls er die Wiederholungsprüfung ablegen möchte in einem halben Jahr, so haben wir/er der IHK zu schreiben wie er sich das vorstellt. Entweder die IHK wird dann den Plan genehmigen oder diesen ablehnen. ( Falls sie diesen ablehnen so werden sie hoffentlich schreiben warum ) Da wäre es am Ende wohl einfacher gewesen wenn er durch die schriftliche und nicht durch die mündliche Prüfung gerasselt wäre. Bearbeitet 7. Juli 2014 von Suxxess Zitieren
Gast Geschrieben 9. Juli 2014 Geschrieben 9. Juli 2014 Das was Ihr vorhabt, ist ohne weiteres realisierbar, nur muss Euer Azubi schnellstmöglich zur Arbeitsagentur, um das Ende des Ausbildungsvertrages mitzuteilen und sich ab Ende des Vertrages arbeitslos zu melden. Wenn Ihr ihm dann später die Gelegenheit gebt, erneut ein Projekt durchzuführen, ist das kein Problem, wenn das der ehemalige Ausbildungsbetrieb ist. Für die Prüfung als Externer gelten allerdings andere Anmeldefristen, die es zu berücksichtigen gilt, ebenso wie die Tatsache, dass ein Projekt ja erst nach Genehmigung durch die zuständige IHK durchgeführt werden darf und sich damit auf den Zeitpunkt des Praktikums auswirkt. Zitieren
Suxxess Geschrieben 9. Juli 2014 Autor Geschrieben 9. Juli 2014 Danke WYSIFISI, weißt du zufällig ob es kein Problem darstellt, dass der alte Ausbildungsbetrieb quasi der neue Praktikumsbetrieb ist? Aber rein logisch betrachtet dürfte das kein Problem sein, er hat ja seine Ausbildung nicht geschafft und somit hat er ja bei uns quasi keine Ausbildung absolviert. Rechtlich gesehen => Es fehlt ja der Stempel der IHK auf dem Zeugnis. :floet: Er wird jetzt übrigends bis zum 31.07 bei uns bleiben ohne Freistellung. Somit gibt es dort keine eventuellen Probleme mit dem Arbeitsamt für den einen Monat Übergangszeit. Und den praktischen Teil der nötig war um die Fachhochschulreife zu erlangen, wurde heute von der zuständigen Stelle anerkannt. Es geht vorwärts. Zitieren
Gast Geschrieben 9. Juli 2014 Geschrieben 9. Juli 2014 Ich muss da noch einmal etwas korrigeren, da ich von "Chief Wiggums" Beitrag den falschen Gedanken gehabt habe, was im Ganzen aber positiver für den Noch-Azubis ist. Letztlich handelt es sich um eine Nachprüfung gem. §37 Abs. 1 BBiG aufgrund Nichtbestehen der ersten Prüfung. Hier ist die Zeit nach Ende des Ausbildungsvertrages nicht bestimmt, kann also genutzt werden, wie man will. Die Durchführung des Projektes ist an kein(en) Praktikum(splatz) gebunden, wenn es wohl auch häufig in der Konstellation durchgeführt wird. Genauso kann der Nachprüfling aber auch schon in einem Arbeitsverhältnis stehen, wenn er die Nachprüfung absolviert. Zitieren
Suxxess Geschrieben 16. Juli 2014 Autor Geschrieben 16. Juli 2014 (bearbeitet) Freudige Nachrichten, die IHK hat mir bestätigt, dass sie ihn zur Prüfung zulassen werden, auch wenn wir ihm nur einen Praktikumsvertrag geben würden, für die entsprechende Zeit des Projekts. Es wäre der IHK alleine wichtig, dass er berufsbezogen in einem ausbildungsberechtigten Betrieb sein Projekt durchführt. Und dabei wäre es egal ob es sich bei diesem Betrieb um den "alten Betrieb" handeln würde. Man müsste nur den entsprechenden Antrag auf Nachprüfung stellen + dabei nachweisen, dass die abschlussprojektbezogenen Voraussetzungen gegeben wären. ( Dies bedeutet sie wollen den dazugehörigen Praktikumsvertrag sehen bevor sie ihr ok geben. ) Naja, hoffentlich sieht er diese letzte Chance als das was es ist, die letzte Chance die letzten 3 Jahre nicht verschwendet zu haben. Und zum Beitrag von WYSIFISI, bei dem Arbeitsverhältnis muss es sich allerdings ebenfalls um eine Beschäftigung in einem ausbildungsberechtigten Betrieb handeln in dem er sein Projekt auch tatsächlich durchführen kann. Bearbeitet 16. Juli 2014 von Suxxess Zitieren
Gast Geschrieben 16. Juli 2014 Geschrieben 16. Juli 2014 Das liest sich doch richtig gut. Interessant ist es nun noch zu erfahren, ob die bisherige Regelung, auch zu dem Zeitpunkt der Projektdurchführung aktuell einen Auszubildenen in dem Beruf zu haben zu müssen, noch gültig ist. Bei Umschülern ist das der Fall. Zitieren
Suxxess Geschrieben 16. Juli 2014 Autor Geschrieben 16. Juli 2014 Also von der Regelung höre ich das erste Mal. Wollen wir es mal nicht hoffen, denn unser nächster regulärer Auszubildender fängt erst nächstes Jahr an. Naja mal abwarten was die IHK im endgültigen Bescheid schreiben wird. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Juli 2014 Geschrieben 16. Juli 2014 Interessant ist es nun noch zu erfahren, ob die bisherige Regelung, auch zu dem Zeitpunkt der Projektdurchführung aktuell einen Auszubildenen in dem Beruf zu haben zu müssen, noch gültig ist. Bei Umschülern ist das der Fall. Hmmm... ich kenne diese Regelung nicht. Kannst du mir bitte eine Quelle nennen? Ich kenne nur (ADA-Kurs) die Maximalzahlen der Azubis pro anerkannten Ausbilder. @ Suxxess: Respekt, wie ihr euch als Ausbildungsbetrieb reinhängt. Zitieren
Gast Geschrieben 17. Juli 2014 Geschrieben 17. Juli 2014 So, auf Nachfrage bei der hiesigen IHK ist dieses wohl tatsächlich nur eine Vorgabe für die Praktika der Umschüler und wird auch wohl nur noch recht lax gehandhabt, da man aufgrund der Umschülerzahlen sonst nicht ausreichend Praktikumsplätze bekommen könnte. Damit wäre das geklärt. @Suxxess: Wollt Ihr den Kollegen nach seinem erfolgreich bestandenen Studium etwa wieder beschäftigen? Kommt daher die Motivation, quasi Personalentwicklung? Zitieren
Suxxess Geschrieben 1. August 2014 Autor Geschrieben 1. August 2014 (bearbeitet) @Suxxess: Wollt Ihr den Kollegen nach seinem erfolgreich bestandenen Studium etwa wieder beschäftigen? Kommt daher die Motivation, quasi Personalentwicklung? Nicht wirklich Ich sags mal so, es ist eine Mischung aus: Persönlichen Ehrgeiz ( Bisher haben wir noch alle durchbekommen, auch wenn es für meinen Geschmack viel zu häufig um die 50% Hürde ging ) Persönlichen Erfahrungen ( War selbst jahrelang ausbildungssuchend und weiß was eine Ausbildung wert ist... ) Und der Auszubildende ist der Sohn einer ehemaligen Arbeitskollegin meiner Mutter, allerdings habe ich das erst ein paar Wochen nach der Einstellung per Zufall erfahren Also such dir aus was eventuell den Ausschlag gegeben haben könnte. Und weil ich weiß, dass es selbst schwierig ist ein popliges Praktikum in einem ordentlichen Betrieb zu bekommen. Die Chance zu erhalten einen Praktikumsplatz in einem fremden ausbildungsberechtigten Betrieb zu bekommen um dort seine Ausbildung zu beenden, halte ich für fast aussichtslos. ( Es sei denn man hat Vitamin B ) Sollte sein Studium gut laufen, wird er die bestandene Ausbildung am Ende nicht mehr brauchen. Das wäre natürlich der Idealfall und super! Sollte sein Studium allerdings scheitern, so fällt er wenigstens nicht auf 0 zurück. Bearbeitet 1. August 2014 von Suxxess Zitieren
Suxxess Geschrieben 19. Januar 2015 Autor Geschrieben 19. Januar 2015 Ein kleiner Abschlussbericht er ist jetzt mit exakt 50% durch die mündliche Prüfung gekommen, so dass er jetzt mit 56% insgesamt seinen Abschluss in der Tasche hat. ( Diesmal war einer seiner Lehrer Mitprüfer und der hat ihm wohl noch über die Hürde gehoben ) Aber egal, Abschlusszeugnis in der Tasche und er studiert weiterhin recht fleißig. Sollte alles passen. Zitieren
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