Rhasta Geschrieben 8. Juli 2014 Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 Liebe Community, ich habe heute mit dem Azubi unserer Firma geredet, wie es denn mit der Übernahme steht, da sein Vertrag nach diesem Monat ausläuft bzw. er die Prüfung bestanden hat. Er meinte dann zu mir, er hätte vom Chef ein Jahresgehalt von 22800,- € angeboten bekommen. Zusätzlich bekommt er Monatlich, wenn er mehr als 100 VERRECHENBARE Stunde hat 10€ pro Stunde drauf. Dabei entscheidet er, was verrechnet wird und was nicht. Wenn er krank ist oder Urlaub hat bekommt er natürlich keinen Zuschlag. Angaben zur Firma: Insgesamt 5 MA + 1 Azubi (21 Jahre) In der Nähe von Augsburg Die Firma Supportet als externe Berater Radiologieen sowie Krankenhäuser Jedoch ist auch Laufkundschaft vorhanden. Alles was halt anfällt vom Virus bis zum Dau, wo eigentlich nix ist Mir stellen sich nun zwei Fragen: 1. 100 verrechenbare Stunden kommen mir extrem viel vor. Ich komme meist auch nur auf die 95-105, da nur abgerechnet wird, was über 15 min dauert. 2. finde ich das Gehalt Unterirdisch, da auch kein 13. Monatsgehalt oder dergleichen im Raum stehen Hoffe ihr könnt mir schnell helfen,. so dass ich ihm noch rechtzeitig sagen kann, ob er die Finger davon lassen soll oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Sven Mayr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 8. Juli 2014 Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 1) kommt drauf an. Bei 20 Tage/Monat sind 12.5 machbar, aber es kommt - wie immer - auf die Rahmenbedingungen an. Und du sagst ja es ist schwer das zu schaffen bei euch. 2) es fehlen Details zum Aufgabengebiet. "Support" kann alles heissen. Hat er denn bessere Alternativen? Wenn nein, dann erübrigt sich ja eine Ablehnung - erstmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rhasta Geschrieben 8. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 Naja im Grunde sind wir dann da, wenn die Interne IT nicht mehr weiter weiß oder übernehmen den kompletten Bereich, heißt angefangen von PC aufstellen, einrichten oder Drucker anbinden bis hin zur Serververwaltung, Kommunikationsschnittstelle zwischen den Softwareanbietern und 1st/2nd lvl Support in den spezifischen Softwarelösungen über die Serverwartung, Exchange-verwaltung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 8. Juli 2014 Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 Wann hat der Azubi die Prüfung bestanden und hat er setidem schon wieder gearbeitet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rhasta Geschrieben 8. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 Er hatte seine mündliche am 4.7.14 und gesagt bekommen, bestanden. Er arbeitet seit gestern weiter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
notor1ous Geschrieben 8. Juli 2014 Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 (bearbeitet) ich will mich ja nich einmischen aber, mir und meinen kollegen aus der alten klasse, ging es ähnlich. mickriges gehalt als angebot in der alten firma. wo anders aber deutlich mehr und man bleibt so nicht der ewige azubi(=depp) in der alten firma. meine erfahrung bestätigt das, hätte für 1300 brutto anfangen sollen im ersten jahr. danach schaut man "weiter" (laut chef). das war nicht nur client support, sondern auch storage/server/netzwerk support. ich dann gewechselt, mit 2600 brutto eingestiegen, zusätzlich 13. gehalt. war aber auch "nur" 3 monate arbeitslos nach der ausbildung, was mich jedoch nicht gestört hat (länger is natürlich dann schlechter..). ich würde eher versuchen, nebenbei was zu suchen. wenn es soweit is, kündigen. Bearbeitet 8. Juli 2014 von notor1ous Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rhasta Geschrieben 8. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2014 glaube da hast du recht notor1us, erst annehmen und dann was neues suchen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 9. Juli 2014 Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 Er hatte seine mündliche am 4.7.14 und gesagt bekommen, bestanden. Er arbeitet seit gestern weiterSomit hat er, falls er bisher keinen Vertrag unterschrieben hat einen Festvertrag und zwar afaik mit branchenüblichen Stundensätzen... könnte er sich einklagen. Da gibt es eine Regelung für. Wo das genau steht - keine Ahnung. Ich würde den Job erst einmal annehmen (ziemlich spät, um sich noch wo anders zu bewerben) und mir was neues suchen - ohne Zeitdruck. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rhasta Geschrieben 9. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 Anfangs hat der Chef ihm anscheinend ein wesentlich besseres Angebot gemacht, damit er da bleibt. Als er jetzt Tacheles mit nem Vertrag machen wollte hat er nur noch von der lächerlichen Summe geredet. Zumindest hat er im Vorhinein auch mit mir und dem anderen MA über wesentlich höhere Summen gesprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 9. Juli 2014 Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 Es gilt zu prüfen, ob nicht durch das konkludente Handeln, also das Erscheinen am Arbeitsplatz nach der bestandenen Prüfung, schon ein befristeter Arbeitsvertrag zustandegekommen ist, für den dann die oben von "Crash2001" beschriebenen Konditionen gelten. Hier gibt es weitere Infos: Bundesarbeitsgericht schränkt die „versehentliche Übernahme“ ein - HRexperten24.de Selbst wenn der ehemalige Azubi sich da auf keine Auseinandersetzung einlassen will, könnte dieser Umstand als eine Verhandlungsgrundlage genommen werden. Im schlechtesten Fall lässt er sich der AG mittels eines Aufhebungsvertrages und einer entsprechenden Abfindung aus dem begründeten Arbeitsverhältnis herauskaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 9. Juli 2014 Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 Hi, Anfangs hat der Chef ihm anscheinend ein wesentlich besseres Angebot gemacht, damit er da bleibt. Als er jetzt Tacheles mit nem Vertrag machen wollte hat er nur noch von der lächerlichen Summe geredet. Zumindest hat er im Vorhinein auch mit mir und dem anderen MA über wesentlich höhere Summen gesprochen. es ist zwar löblich von dir, dass du dich so für deinen Azubi einsetzt, aber solche Gespräche sind im Grunde nur Spekulation, weil du ja vermutlich nicht dabei gewesen bist und weisst, was da wirklich genau besprochen wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 9. Juli 2014 Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 Mit dem Gehalt einklagen würde ich persönlich anders sehen. Es gab ein konkretes Angebot des Arbeitgebers. Dieser geht durch dadurch das der EX Azubi weiter arbeitet davon aus das er dieses annehmen will. Also das konkludente Handeln umgekehrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 9. Juli 2014 Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 Mit dem Gehalt einklagen würde ich persönlich anders sehen. Es gab ein konkretes Angebot des Arbeitgebers. Dieser geht durch dadurch das der EX Azubi weiter arbeitet davon aus das er dieses annehmen will. Also das konkludente Handeln umgekehrt. Guter Punkt, damit könntest du sofern es da keine speziellen Regelungen für Arbeitsverträge gibt, recht haben. Das würde bedeuten die einzige Möglichkeit für den (Ex)Azubi da wieder rauszukommen wäre ordentlich zu kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 9. Juli 2014 Teilen Geschrieben 9. Juli 2014 (bearbeitet) Mit dem Gehalt einklagen würde ich persönlich anders sehen. Es gab ein konkretes Angebot des Arbeitgebers. Dieser geht durch dadurch das der EX Azubi weiter arbeitet davon aus das er dieses annehmen will. Also das konkludente Handeln umgekehrt. Das hängt vom Zeitpunkt des ersten Erscheinens nach der bestandenen Prüfung und dem Gespräch über eine Weiterbeschäftigung ab. In diesem Gespräch soll der Chef aber ja auch bessere Konditionen angeboten haben als im Nachhinein. Sollte der Chef sich also an das Gespräch nicht mehr "erinnern", dann wird es wohl auch nicht stattgefunden haben. Insofern stellt sich eine mögliche Amnesie des Chefs als Vorteil für den Bekannten des TEs dar, denn der Chef muss den Beweis erbringen, dass er direkt nach dem Bestehen der Prüfung mit Arbeitsplatzverhandlungen begonnen hat und zu welchen Bedingungen die Arbeitsaufnahme erfolgen sollte. Wenn man aber dann liest, dass der TE im Anfangspost von einem auslaufenden Vertrag schreibt, bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit wohl um den Ausbildungsvertrag handelt, der ja mit bestandener Prüfung nicht mehr besteht, scheint man in dem Unternehmen über diesen Umstand keine Kenntnis zu haben. Bearbeitet 9. Juli 2014 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rhasta Geschrieben 10. Juli 2014 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2014 Nachdem sowohl mein Kollege als auch ich dem Chef gesagt haben, dass wir es absolut nicht ok finden, wie er mit seinem zukünftigen MA umgeht, ist er dem Ex Azubi entgegengekommen. Der Vertrag läuft jetzt folgendermaßen. Er bekommt einen Grundstock von 2100€, in dieser Summe sind 80 verrechenbare Stunden enthalten. Jede weitere Verrechenbare Stunde wird Ihm mit 10 € vergütet. Nach drei Monaten setzten sich die beiden dann noch einmal zusammen und reden, ob das Konzept so aufgeht, ob der Grundstock erhöht wird oder oder. Vorerst finde ich das einen Deal, der für beide Seiten ok gehen sollte. Trotzdem empfehle ich, dass er sich nach einem anderen Arbeitgeber umschauen soll, was ich jetzt auch machen werde. Wenn er bei einem anfängt sowas zu machen .... man weiß ja nie. Euch danke ich für die Antworten und vielen Informationen. Das der Ausbildungsvertrag mit Bestehen der Prüfung beendet ist, wusste ich zum beispiel nicht, ich dachte, er geht bis zu dem Monat, welcher auf dem Vertag angegeben ist. Gut zu wissen. Freundliche Grüße Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 14. Juli 2014 Teilen Geschrieben 14. Juli 2014 Nachdem sowohl mein Kollege als auch ich dem Chef gesagt haben, dass wir es absolut nicht ok finden, wie er mit seinem zukünftigen MA umgeht, ist er dem Ex Azubi entgegengekommen. Der Vertrag läuft jetzt folgendermaßen. Er bekommt einen Grundstock von 2100€, in dieser Summe sind 80 verrechenbare Stunden enthalten. Jede weitere Verrechenbare Stunde wird Ihm mit 10 € vergütet. Nach drei Monaten setzten sich die beiden dann noch einmal zusammen und reden, ob das Konzept so aufgeht, ob der Grundstock erhöht wird oder oder. Vorerst finde ich das einen Deal, der für beide Seiten ok gehen sollte. Trotzdem empfehle ich, dass er sich nach einem anderen Arbeitgeber umschauen soll, was ich jetzt auch machen werde. Wenn er bei einem anfängt sowas zu machen .... man weiß ja nie. Euch danke ich für die Antworten und vielen Informationen. Das der Ausbildungsvertrag mit Bestehen der Prüfung beendet ist, wusste ich zum beispiel nicht, ich dachte, er geht bis zu dem Monat, welcher auf dem Vertag angegeben ist. Gut zu wissen. Freundliche Grüße Sven Was wird denn nach außen verrechnet? Anspruchsvoller Support für Applikationen kenne ich im Großraum Augsburg auch durchaus mal 115€+ pro Stunde bei größeren Anbietern da ist natürlich kein Drucker reparieren etc. zwischen drinn und die Leute liegen je nach Erfahrungslevel auch eher bei 50k-85k pro Jahr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 14. Juli 2014 Teilen Geschrieben 14. Juli 2014 Was es auch immer für Rechtssprechungen und Musterprozesse es so gegeben hat - es handelt sich in diesem Falle um ein Kleinunternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Der Geschäftsführer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen auf Basis der gesetzlichen Fristen zu kündigen, es sei denn, es gibt einen schriftlichen Vertrag, in dem etwas zum Vorteil des Arbeitnehmers vereinbart ist. Von daher ist man in einem solchen Unternehmen faktisch nicht unbefristet beschäftigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 14. Juli 2014 Teilen Geschrieben 14. Juli 2014 Was es auch immer für Rechtssprechungen und Musterprozesse es so gegeben hat - es handelt sich in diesem Falle um ein Kleinunternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Der Geschäftsführer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen auf Basis der gesetzlichen Fristen zu kündigen, es sei denn, es gibt einen schriftlichen Vertrag, in dem etwas zum Vorteil des Arbeitnehmers vereinbart ist. Von daher ist man in einem solchen Unternehmen faktisch nicht unbefristet beschäftigt. Bitte einmal eine Quelle für die Bedeutung der Mitarbeiterzahl 20 benennen. Man ist auch in diesem Unternehmen unbefristet beschäftigt, wenn im Arbeitsvertrag keine Frist benannt worden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 14. Juli 2014 Teilen Geschrieben 14. Juli 2014 Bitte einmal eine Quelle für die Bedeutung der Mitarbeiterzahl 20 benennen. Ich denke es ist die So genannte Kleinbetriebsklausel gemeint. Läge dann aber bei 10 MA. Gibt es weniger MAs gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, macht das Kündigen von unbefristeten Verträgen für den AG ungemein einfacher. LG Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 15. Juli 2014 Teilen Geschrieben 15. Juli 2014 Ja... ich meinte die Kleinbetriebsklausel. Ich dachte, die schwarz-gelbe Regierung hatte das Gesetz so angepasst, dass es bereits bei unter 20 Mitarbeitern gilt. Zumindest bedeutet dies im Prinzip, dass ein Betrieb einen Mitarbeiter "einfach so" kündigen kann. Es muss nur die Kündigungsfrist eingehalten werden, aber ein legitimer Kündigungsgrund muss genauso wenig vorliegen, wie eine Begründung in der Kündigung. Kleinbetriebe haben auch das Recht, im Arbeitsvertrag eine Kündigung von vier Wochen zu vereinbaren. Dann würde sich die Kündigungsfrist weder bei langer Betriebszugehörigkeit verlängern, noch muss die Kündigung dann zum 01. oder zum 15. erfolgen. Faktisch ist das wie ewige Probezeit mit etwas längerer Kündigungsfrist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 15. Juli 2014 Teilen Geschrieben 15. Juli 2014 Erst deutest Du die Definition unbefristet nun die der Probezeit um. Was beweckst Du damit? Die Definition der Begriffe habe eine feste Bedeutung, ebenso wie das KSchG. Da ändert eine Umdeutung nichts dran! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 15. Juli 2014 Teilen Geschrieben 15. Juli 2014 Die Kleinbetriebsklausel wurde auch verändert. Und zwar wurde die Mindestmitarbeiterzahl von 5 auf 10 erhöht (2004). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 17. Juli 2014 Teilen Geschrieben 17. Juli 2014 (bearbeitet) Erst deutest Du die Definition unbefristet nun die der Probezeit um. Was beweckst Du damit? Die Definition der Begriffe habe eine feste Bedeutung, ebenso wie das KSchG. Da ändert eine Umdeutung nichts dran! Um der Klug***ei**er** eins drauf zu geben: Es heist bezweckst, nicht beweckst. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und nun mal ernsthaft: In der Probezeit kann ein Mitarbeiter am Ende mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, ohne nähere Angabe von Gründen. In Kleinunternehmen gilt per Gesetz 4 Wochen ohne Angabe von Gründen nach der Probezeit, sofern vertraglich nichts Längeres vereinbart ist. Von daher kaum unterschiedlich. Und wen interessierts, ob KschG ein definierter Begriff mit fester Bedeutung ist? Bearbeitet 17. Juli 2014 von GoaSkin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 17. Juli 2014 Teilen Geschrieben 17. Juli 2014 Um der Klug***ei**er** eins drauf zu geben: Es heist bezweckst, nicht beweckst. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ... Wer meint denn hier Begriffe anders zu benutzen, als deren Bedeutung vorgegeben ist? Selbst vor dem Klug*******er machst Du nicht halt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 17. Juli 2014 Teilen Geschrieben 17. Juli 2014 Bekommt hier einigen die gerade aufkommende Sommerwärme nicht? Bitte zurück zum Thema und die Zickereien zurückfahren. Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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