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Geschrieben

Hallo

Ich habe gerade einen Entwurf eines neuen Arbeitsvertrages bekommen (als FISI, ohne Reisetätigkeit), in dem steht

(8) bei einem etwaigen Verlust eines Schlüssels oder unvollständiger Rückgabe der ihm überlassenen Schlüssel hat der Arbeitnehmer die Kosten für den Austausch der betroffenen Schlösser bzw. der Schließanlage insgesamt zu tragen.

Diese Klausel stand bisher nicht in meinen Arbeitsverträgen.

Was steht in euren Verträgen dazu? Habt ihr das Risiko des Schlüsselverlusts in eure Privathaftpflicht aufnehmen lassen (standardmässig ist das scheinbar nicht drin) oder sogar eine extra Schlüsselversicherung abgeschlossen?

Bei welchen Versicherer habt ihr abgeschlossen? Mit welchen Selbstbehalt?

Tschüß

Geschrieben

Also wenn ich mich recht erinnere hatten wir die Diskussion auch erst. Das Ergebnis war, dass wenn bei Verlust keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann ist man nicht belangbar. Ich habe trotzdem über die Haftpflicht das Ganze abgesichert. Lg

Gesendet via TapaTalk

Geschrieben

Normalerweise gibt es eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch bei leicht fahrlässigem Verhalten der Mitarbeiter zahlt. Eine Firma hat nicht die Pflicht, sich eine Betriebshaftpflicht zu nehmen, aber sofern ein Mitarbeiter wegen leichter Fahrlässigkeit Kosten verursacht, muss er nicht deshalb bezahlen, weil der Betrieb nicht haftpflichtversichert ist. Dazu gibt es Rechtssprechungen.

Ein Mitarbeiter kann also nur für grob fahrlässige Sachen haftbar gemacht werden. Und dagegen kann er sich auch nicht versichern, weil kaum eine private Versicherung für Sachen aufkommt, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit passiert sind.

Also: Diese Klausel ist quatsch und eine Privathaftpflicht für den geschilderten Fall ebenso. Entweder ist der Schlüsselverlust leicht fahrlässig und die betriebliche Haftpflicht muss zahlen bzw. der Betrieb selbst, wenn er keine hat. Oder der Schlüsselverlust ist grob fahrlässig, dann bist du wegen grober Fahrlässigkeit haftbar, egal wer welche Versicherungen hat.

Das ist alles gesetzlich geregelt. Es sei denn, es handelt sich um einen Werkvertrag für Selbständige.

Geschrieben

Es kann sein, dass die Betriebshaftpflicht für den Fall nicht greift, dass man den Firmenschlüssel in der Freizeit verliert und dies dann ein Fall für die Privathaftpflicht ist. Aber dennoch springt die Privathaftpflicht nicht für den Fall ein, dass der Betriebshaftpflicht etwas zu fahrlässig ist.

Genaueres kann dir aber ein Versicherungsmakler sagen.

Geschrieben

Eine Schlüsselversicherung schließt meist die Firmenschlüssel mit ein. Sofern du in einer Mietwohnung mit Schließanlage wohnst kann ich dies auch nur sehr empfeheln und kostet auch nicht wirklich viel.

Geschrieben
Eine Schlüsselversicherung schließt meist die Firmenschlüssel mit ein. Sofern du in einer Mietwohnung mit Schließanlage wohnst kann ich dies auch nur sehr empfeheln und kostet auch nicht wirklich viel.

Es sei denn, man arbeitet bei einem größeren Unternehmen, in dem man als Administrator einen Schlüssel hat, der an sehr vielen Türen passt. Dann sollte man sich überlegen, ob die maximale Deckungssumme der Versicherung noch ausreichend ist.

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