BerLan Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Hallo Mir liegt ein Entwurf eines Arbeitsvertrags, der als Regelarbeitszeit 40 Stunden vorsieht, aber: (1) mit der monatlichen Vegütung sind Überstunden im Umfang von maximal 5% der dereinbarten monatlichen Arbeitszeit abgegolten. Für Überstunden darüber hinaus wird Freizeitausgleich gewährt. Was denkt ihr dazu? Ciao Zitieren
schnippelschnappel Geschrieben 10. August 2014 Geschrieben 10. August 2014 Ich denke folgendes: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf Kurz gesagt: Du darfst Überstunden machen - diese MÜSSEN aber auf jeden Fall ausgeglichen werden. Du kannst natürlich X Wochen lang immer 48 Stunden arbeiten (maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche), hast dann aber vermutlich den letzten Monat innerhalb dieser 24 Wochen Urlaub (zusätzlich zu Deinem normalen Urlaub). Ich würde mich da voll und ganz aufs Gesetz verlassen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können für den zukünftigen Arbeitgeber sehr schmerzhaft und teuer werden (z.B. Haftstrafen). "Für Überstunden darüber hinaus wird Freizeitausgleich gewährt" Es gibt nur Überstunden oder eben keine Überstunden. Überstunden werden ausgeglichen - Punkt. D.h. die 5% sind für deinen zukünftigen Arbeitgeber kein Freifahrtsschein um die Mitarbeiter auszubeuten. Grüße, schnippelschnappel Zitieren
bigvic Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Ich denke das ist rechtlich ok (siehe auch: Arbeitsvertragsklauseln zur Überstundenabgeltung häufig unwirksam | heise online). Es kommt aufs Gesamtpaket an, ob das fair ist oder nicht. Letztlich würde ich von schlimmsten Fall ausgehen => 42h/Woche und mir überlegen, ob die Bezahlung (und der Rest) dafür angemessen ist. Zitieren
BerLan Geschrieben 11. August 2014 Autor Geschrieben 11. August 2014 Ja, ne, die haben 6-Tage-Woche mit jeweils 7 Stunden Kernzeit, macht 42. Habe ich vergessen reinzu-paste-n. Zitieren
bigvic Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Aendert nichts an der Grundaussage Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Kurz gesagt: Du darfst Überstunden machen - diese MÜSSEN aber auf jeden Fall ausgeglichen werden. Auf welchen § beziehst du dich mit dieser gewagten Aussage? Zitieren
schnippelschnappel Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Sagt doch schon das Gesetz. Sofern die Regelarbeitszeit innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt nicht überschritten wird, darf man Überstunden machen, die aber gleichzeitig wieder ausgeglichen werden müssen. Sollte also die Gesamtsumme der gesetzlichen Arbeitszeit innerhalb der 6 Monate überschritten werden, macht sich der Arbeitgeber strafbar. Und: Diese Information habe ich aus direkter Quelle eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht. Als angehender OP muss man sich damit (leider) auseinandersetzen. Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Es hilft dir aber leider nichts einzelne § zu zitieren ohne Zusammenhänge und Anwendungsbereiche zu kennen/verstehen. Zum Beispiel solltest du mal einen Blick auf § 3 und § 7 werfen. Von daher bezweifle ich das dir ein RA für Arbeitsrecht gesagt hat dass das immer und auf jeden Fall so ist Zitieren
schnippelschnappel Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sagte ich doch - ...WENN innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wenn an einem Tag 10 Stunden gearbeitet wird, dann wird an einem anderen Tag halt nur 6 Stunden gearbeitet. So und nicht anders ist das geregelt. Zitieren
afo Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. (...) So und nicht anders ist das geregelt. Nur vergisst du, dass die Woche 6 Werktage hat. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Eine solche Floskel im Arbeitsvertrag ist zwar nicht schön für den Arbeitnehmer, aber dennoch eine recht gängige Praxis. So etwas habe ich schon oft gelesen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sooo viele Firmen das tun, weil sie das Gesetz nicht kennen. Sieht für mich nach eine Standard-Floskel aus, die man in den Arbeitsvertrag einbauen kann oder auch nicht. Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 So und nicht anders ist das geregelt. Doch ist es. Es bringt wie bereits gesagt nichts Gesetze nur Auszugsweise zu kennen. § 7 den ich oben schon genannt habe nennt zum Beispiel Abweichungen die davon in einem Tarifvertrag getroffen werden können. Genauso listet § 18 Fälle auf, auf die das Arbeitszeitgesetz gar nicht anwendbar ist. Jemand der Ahnung von der Materie hat wird wharscheinlich auch noch ein paar andere Ausnahmen aufzählen können. Du siehst also das es nicht auf jeden Fall so ist, sondern auf die jeweiligen Umstände ankommt. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 11. August 2014 Geschrieben 11. August 2014 Es gibt sogar Tarifverträge, in denen eine Wochenarbeitszeit über 40 Stunden vereinbart ist. Und da wird auch keine 6-Tage-Woche praktiziert, damit das Ganze legal ist. Also ich glaube, nach einem Gesetz, das einen Ausgleich für eine >40-Stunden-Woche vorschreibt, braucht man wirklich nicht zu suchen. Der Arbeitgeber könnte somit eigentlich auch eine 42-Stunden-Woche vereinbaren und schreiben, dass eine Minderarbeitszeit von bis zwei Wochenstunden nicht als Sollstunden verbucht werden müssen. Das ist alles nur reine Formelei. Das einzige, was man sich als Arbeitnehmer fragen sollte, ist ob es prinzipiell OK ist, 42 Stunden zu arbeiten und die Bezahlung gut genug dafür ist. Etwas daneben würde ich es finden, wenn der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von einer 40 Stunden-Woche ohne wenn-und-aber gesprochen hat. Wenn du die Wochenarbeitszeit nicht angesprochen hast und abgewartet hast, was kommt, ist das dein Versäumnis. Du musst den Job nicht annehmen, wenn du willst, aber solltest in diesem Falle nicht mehr mit dem Arbeitgeber über Etwas reden, was du vorher hättest abklären können. Zitieren
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