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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe im Juni meine Ausbildung zum FISI beendet mit insgesamt 92%. Von der IHK habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass ich die Möglichkeit auf ein Stipendium hätte.

Nach einiger Recherche bin ich nun beim IT Spezialisten "Administrator" hängen geblieben.

- wo kann ich diesen im Bezirk IHK Arnsberg machen?

- was kostet es?

- ist dies nach der normalen Arbeit möglich?

Ich arbeite im übrigen im öffentlichen Dienst.

Vor der Ausbildung habe ich mein Fachabi + Kaufmännischen Assistenen für Informationsverarbeitung gemacht sowie meinen Zivildienst.

lg mrfragger

Geschrieben

Mach doch direkt den Operativen Professional (mit wenig Berufserfahrung). Den Spezialisten kannst Du Dir vom AG bescheinigen lassen.

Die IHK-Weiterbildungen sind extra so konzipiert, dass man sie neben dem Beruf erwerben kann.

Geschrieben
Mach doch direkt den Operativen Professional (mit wenig Berufserfahrung). Den Spezialisten kannst Du Dir vom AG bescheinigen lassen.

Die IHK-Weiterbildungen sind extra so konzipiert, dass man sie neben dem Beruf erwerben kann.

Hallo,

interessantes Thema. Kann man sich den Spezialisten "einfach so" bescheinigen lassen? Also, dass die IHK das dann annimmt? Was für Vorraussetzen müssen gegeben sein? Berufserfahrung - besondere Zertifikate/Schulungen?

Danke und einen Gruß

//edit:

Achja das Wort "Stipendium" lässt andeuten, dass die IHK die Kosten der Weiterbildung übernimmt (jedenfalls bis zu einem bestimmten Wert)

Geschrieben

Die Berufserfahrung als Administrator wird bei Dir als "Spezialist" anerkannt.

Schau Dir die Anforderungen zum OP bei den ganzen Weiterbildungs-Instituten an.

Geschrieben

Das gleiche plane ich derzeit auch.

Ich habe folgendes dazu auf Prüfungszulassungs- voraussetzungen gefunden

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem IT-Bereich zugeordnet werden kann und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis

Das gleiche ist bei Wikipedia zu finden, allerdings mit einer möglichen Abweichung

Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Wie diese zu werte ist, müsste man bei der IHK nachfragen

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Mir wurde damals von der hiesigen IHK dringend abgeraten die Prüfung abzulegen und mir stattdessenvom Betrieb eine Bescheinigung über die Qualifikation ausstellen zu lassen. Alleine aus dem Grund, die Prüfung verfällt nach 2 Jahren, die bestätigte Praxis/Qualifikation jedoch ist (im Normalfall) lebenslang.

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