Hazzi94 Geschrieben 26. August 2014 Teilen Geschrieben 26. August 2014 Hallo Ein Arbeitgeber meint, die ca. 33 EUR Fahrtkosten nicht erstatten zu müssen (die Übernahme von den Kosten wurde in der Einladungsemail nicht ausgeschlossen). Was meint ihr? Lohnt sich Mahnverfahren? Ein 'böser' Arbeitgeber könnte ja einfach ankreuzen "Schuld besteht nicht". Zählt die Email als Beweis? Ich bin leider mit dem Auto gefahren, also keine DB-Fahrkarte o.ä. vorhanden. Habt ihr sowas schon mal erlebt? Wie seid ihr damit umgegagen? Ciao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. August 2014 Teilen Geschrieben 26. August 2014 Ein höfliche Email schreiben, dass die Kosten auf das Konto XYZ zu erstatten. Fertig. Wenn nicht gezahlt wird, dann abhaken. Wegen so pillepalle würde ich meine Nerven nicht stressen - Rechtsanspruch hin oder her.. Beim nächsten Mal vorher fragen, ob die Kosten erstattet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 26. August 2014 Teilen Geschrieben 26. August 2014 Handelt es sich um ein Bewerbungsgespräch? Dann muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten tragen, sofern er zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat. Anders sieht es aus, wenn man sich selbst einlädt (im Sinne von: "ich komme vorbei"). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 26. August 2014 Teilen Geschrieben 26. August 2014 Lohnt sich Mahnverfahren? Mahnen kannst du ihn auch selber Mahnung Der Vorteil ist das er AFAIK sobald er durch die Mahnung in Verzug gerät, Kosten die dir dann zum Durchsetzten deines Anspruchs anfallen (Rechtsanwalt) tragen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 26. August 2014 Teilen Geschrieben 26. August 2014 Ein höfliche Email schreiben, dass die Kosten auf das Konto XYZ zu erstatten. Fertig. Wenn nicht gezahlt wird, dann abhaken. Wegen so pillepalle würde ich meine Nerven nicht stressen - Rechtsanspruch hin oder her.. Beim nächsten Mal vorher fragen, ob die Kosten erstattet werden. Das Problem ist doch nur: wenn alle so denken machen solche Firmen mit diesem Verhalten weiter. Bei einer Absage würde ich auf Erstattung der Kosten pochen, immerhin ist es mein Geld. Ich habe einen Anspruch darauf. Bei einer Zusage würde ich es auf sich beruhen lassen, ggf aber immer im Hinterkopf behalten, dass der AG wegen 33 Euro rumgezickt hat. L-1011-500 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hazzi94 Geschrieben 26. August 2014 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2014 Hab mal probeweise Online-Mahnverfahren angeklickt, da kommen bei 33 EUR Hauptforderung 32 EUR Verfahrenskosten dazu.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Die du erstmal vorschießen musst. Rechne dir mal deinen eigenen Stundenlohn aus und überdenke das Ganze nochmals Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Wofür vorschießen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Für die Erstellung eines Mahnbescheides, nachdem er dem Unternehmen vorher vergeblich eine Frist zur Zahlung der Reisekosten gesetzt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 nachdem er dem Unternehmen vorher vergeblich eine Frist zur Zahlung der Reisekosten gesetzt hat. Das ist schon die Mahnung, welche man wie gesagt auch selber schreiben kann. Wenn der Andere dem dann nicht nachkommt muss der auch die daraus entstandenen Kosten zahlen. Dann kann man ja mal unverbindlich bei einem Rechtsanwalt in der Umgebung nachfragen wie die sowas Handhaben und ob da irgendwas selber Vorstrecken muss oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Kennst Du den Unterschied zwischen Mahnung bze. in Verzugsetzen und einem Mahnbescheid? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Ok der Mahnbescheid ist dann der Schreib der dem Schuldner vom Gericht zugeht wenn man rechtliche Schritte einleitet. Aber trotzdem muss die Kosten dafür letzten Endes der Schuldner tragen und von daher kann es nicht schaden mal bei einem Anwalt der sich mit sowas befasst oder vielleicht einem Inkassounternehmen nachzufragen wie die sowas handhaben und ob die die Gebühr nicht übernehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hazzi94 Geschrieben 27. August 2014 Autor Teilen Geschrieben 27. August 2014 Momentan schicke ich öfters Erinnerungsmails, da ist dann 'mehr als 1 Person' im TO, und diese 'mehr als 1 Person' gehören möglichweise zur 'Teppichbodenetage' (Führungskreis), die bequemerweise komplett auf deren Website angegeben ist. Einfach zahlen, Jungs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Hmmm... ein Anruf beim zuständigen IT-ler und deine Mails verschwinden im Spamfilter. Ich würde es ja wirklich nicht übertreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lilith2k3 Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Das Problem ist doch nur: wenn alle so denken machen solche Firmen mit diesem Verhalten weiter. Bei einer Absage würde ich auf Erstattung der Kosten pochen, immerhin ist es mein Geld. Ich habe einen Anspruch darauf. Bei einer Zusage würde ich es auf sich beruhen lassen, ggf aber immer im Hinterkopf behalten, dass der AG wegen 33 Euro rumgezickt hat. Wie immer geht's um's Prinzip. Diese Deutschen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hazzi94 Geschrieben 27. August 2014 Autor Teilen Geschrieben 27. August 2014 Osnabrück ist nicht mehr Deutschland? Gut so! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Wie immer geht's um's Prinzip. Diese Deutschen ... Was hat das Prinzip zu tun wenn dir Geld zusteht das der andere sich weigert zu zahlen? Aber wenn 33 Euro für dich unwichtig sind kann ich dir gerne meine Kontonummer geben und du überweist mir welche. Am Liebsten regelmäßig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eta_Carinae Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Gib mir bitte deine Kontonummer. Ich überweise dir 34 €, für den Rest kaufst du dir dann ein Eis.... Herr Gott... hast du keine anderen Hobbies oder Probleme? Mir scheint das du das öfter machst: Momentan schicke ich öfters Erinnerungsmails, da ist dann 'mehr als 1 Person' im TO, und diese 'mehr als 1 Person' gehören möglichweise zur 'Teppichbodenetage' (Führungskreis), die bequemerweise komplett auf deren Website angegeben ist. Einfach zahlen, Jungs. Warum??? Was gibt dir das? 33 € wäre es mir gar nicht wert, da als Bittsteller aufzutreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Hier ist eine Kontonummer für die 34,- EUR. IBAN xx BIC yy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Guddnaaahmbd... Ich frage mich, ob der Fragesteller gegenüber der einladenden Firma genauso aufgetreten ist wie hier im Forum. Allen anderen hier: <°)))o>< Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eta_Carinae Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Du bekommst kein Eis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 27. August 2014 Teilen Geschrieben 27. August 2014 Gib mir bitte deine Kontonummer. Ich überweise dir 34 €, für den Rest kaufst du dir dann ein Eis.... Herr Gott... hast du keine anderen Hobbies oder Probleme? Mir scheint das du das öfter machst: Du solltest erstmal lesen lernen bevor du versuchst großspurig aufzutreten 33 € wäre es mir gar nicht wert, da als Bittsteller aufzutreten. Wieso als Bittsteller? Langsam wirds lächerlich L-1011-500 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Robeat_FISI Geschrieben 28. August 2014 Teilen Geschrieben 28. August 2014 Ein Arbeitgeber muss einen keine Fahrkosten erstatten! Vorallem beim Vorstellungsgespräch nicht. Im Enddefekt will man ja was vom Arbeitgeber und nicht umgekehrt. Wenn einem die Fahrkosten wichtig sind, hät man sich vorher beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden müssen und von denen einen Reisekostenantrag holen müssen! Nicht umsonst gibt es in der Regel nur vom Arbeitsamt das Geld zurück und das wissen die Firmen ganz genau. Von daher: Warum sollte man als Firma Geld ausgegeben, wenn das Arbeitsamt im Normalfall dies zahlt, vorausgesetzt man hat sich dort Arbeitssuchend gemeldet und vor Antritt der Reise den Antrag geholt. Reisekosten müssen nicht mal vom Arbeitsgeber getragen werden, wenn man dort nacher arbeitet, weil der zahlt dir schon den Lohn. Es gibt Firmen die zahlen einen die Reisekosten und es gibt sehr viele die es nicht tun. Das Leben ist hier kein Ponyhof. Hab von meinen jetzigen Arbeitsgeber auch keine Reisekosten erstattet bekommen für die Gespräche, aber dafür zahlen sie, wenn man Eingestellt ist, die Fahrtkosten jeden Monat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Hans Geschrieben 28. August 2014 Teilen Geschrieben 28. August 2014 Ein Arbeitgeber muss einen keine Fahrkosten erstatten! Vorallem beim Vorstellungsgespräch nicht. Das kommt ganz drauf an, von welcher Seite das Gespräch gewünscht ist und (vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat eingeladen) ob die Nichterstattung (bzw. der Umfang der Erstattung) ausdrücklich erwähnt wurde. Ist dies nicht der Fall, greift §670 BGB: Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 28. August 2014 Teilen Geschrieben 28. August 2014 Fahrkosten ... Reisekosten Welchen Unterschied machst du zwischen Fahrtkosten und Reisekosten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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