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Geschrieben
Welchen Unterschied machst du zwischen Fahrtkosten und Reisekosten?

ist das gleiche aber ich wusste ja nicht das einige gleich daraus ein Weltthema machen weil man zwei unterschiedliche Wörter vorgesetzt hat die im entdefekt das gleiche bedeuten.

Geschrieben

Wenn man während der Arbeitszeit eine Dienstreise z.b. zum Kunden antritt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet für diese Reise die Kosten zu tragen aber nicht zu einen Bewerbungsgespräch.

Man kann froh sein, dass man eingeladen wurde, der Arbeitgeber hätte die Bewerbung beim Eingang auch einfach gleich wegschmeißen können. Ist immer die Frage wer was von einen will. Der Arbeitgeber hat im Normalfall nicht nur einen Bewerber, aber der der den Job will hat meist kein anderes Angebot und muss diesen antreten, außer man will den Job nicht und mag es lieber Zuhause kuschlig im Bett die Jahre verbringen.

Geschrieben
Man kann froh sein, dass man eingeladen wurde [...] Ist immer die Frage wer was von einen will.

Bei einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist der potentielle Arbeitgeber der Auftraggeber der Reise und hat deshalb die Kosten zu übernehmen. Ein "du kannst froh sein, dass die dich überhaupt einladen" tut hier überhaupt nichts zur Sache.

Geschrieben

@Robeat_FISI das ist in Deutschland (wie so vieles) gesetzlich geregelt und wurde weiter oben auch schon erwähnt. Siehe:

§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen - dejure.org

Deine Aussage

Ein Arbeitgeber muss einen keine Fahrkosten erstatten! Vorallem beim Vorstellungsgespräch nicht.

ist also falsch. Wenn der AG um ein Vorstellungsgespräch bittet, ist er dazu verpflichtet die entstandenen Kosten zu übernehmen.

Geschrieben

Das Plural von Ent ist Ents. ;)

Ok der Mahnbescheid ist dann der Schreib der dem Schuldner vom Gericht zugeht wenn man rechtliche Schritte einleitet. Aber trotzdem muss die Kosten dafür letzten Endes der Schuldner tragen [...]
Mahnbescheid muss man immer vorschiessen.

Alternativ kann man solche Sachen auch an ein Inkassounternehmen abgeben, das dann noch einmal zusätzliche Kosten dafür berechnet.

Ob man etwas vorschiessen muss dafür oder nicht kommt ganz drauf an. Wenn man den geschuldeten Gesamtbetrag haben möchte, dann vermutlich schon. Wenn das Inkassounternehmen die Schuld für weniger einkauft als sie wert ist, und das Eintreibungsrisiko übernimmt, dann eventuell nicht und man bekommt den geminderten Betrag dafür direkt.

Hmmm... ein Anruf beim zuständigen IT-ler und deine Mails verschwinden im Spamfilter. Ich würde es ja wirklich nicht übertreiben.
Wie es bei Mahnungen / offiziellen Schreiben mit E-Mails aussieht, ist ja noch die eine Sache. Angeblich sind sie erlaubt, wobei sich da teils drüber gestritten wird.

Aber auch wenn sie im Spamfilter landen - das ist afaik irrelevant, solange die Mail nicht zurückgeht als "undelivered" zurückgeht. Aus dem Grund muss man als Geschäftsmann auch seine Spamfilterung unbedingt unter Kontrolle haben und sollte ab und an auch mal in den Spamordner schauen.

Geschrieben

Was für eine ausufernde Diskussion wegen 33 Euro...

Wenn's es mir ernst wäre und ich mit der Person/Firma in Zukunft sowieso nichts mehr zu tun hätte, dann würde ich das über den Anwalt machen. Der schlägt sein Honorar mit auf die 33 Euro drauf und dann hat es auch einen erzieherischen Effekt. Andernfalls, wenn ich auch in Zukunft noch Wert auf ein ordentliches Verhältnis lege, dann würde ich nochmal höflich nachfragen, notfalls darauf verzichten und es ggf. im Hinterkopf behalten.

Geschrieben
...

Ob man etwas vorschiessen muss dafür oder nicht kommt ganz drauf an. Wenn man den geschuldeten Gesamtbetrag haben möchte, dann vermutlich schon. Wenn das Inkassounternehmen die Schuld für weniger einkauft als sie wert ist, und das Eintreibungsrisiko übernimmt, dann eventuell nicht und man bekommt den geminderten Betrag dafür direkt.

aka Forderungs-(ver)kauf.

Wie es bei Mahnungen / offiziellen Schreiben mit E-Mails aussieht, ist ja noch die eine Sache. Angeblich sind sie erlaubt, wobei sich da teils drüber gestritten wird.

...

Man kann auch eine Mahnung per Brieftaube zusenden/zustellen. Einzig das man den Zugang nachweisen kann, ist der relevante Punkt.

Geschrieben
[...]Man kann auch eine Mahnung per Brieftaube zusenden/zustellen. Einzig das man den Zugang nachweisen kann, ist der relevante Punkt.
Genau aus dem Grund bevorzuge ich Einwurfeinschreiben vor E-Mails bei Mahnungen.

Dabei fällt mir ein, dass ich dem Umzugsunternehmen, das unseren Umzug letztes Jahr gemacht hat, auch noch einen Mahnbescheid zustellen lassen wollte... geht da aber um > 1.000,- €, die sie an Schäden verursacht haben durch unsachgemäßen Transport... *grml*

Ich denke mal, das wird wohl noch vor Gericht landen irgendwann... :rolleyes:

Geschrieben
Im Enddefekt will man ja was vom Arbeitgeber und nicht umgekehrt.

Sprichst Du bitte von Dir selber? Es gibt genuegend Menschen, die abgeworben werden und erstmal nichts vom potentiellen neuen Arbeitgeber wollen, da sie momentan recht komfortable arbeiten ;)

Verallgemeinerungen sind in der Regel ein Schuss in den Ofen.

Geschrieben
Wie immer geht's um's Prinzip. Diese Deutschen ...

Es geht um MEIN Geld! (bzw hier um das des TE)

Wenn der potentielle AG zu nachlässig ist den Passus mit "blabla, übernehmen keine Reisekosten" in die Einladung hinzuzufügen geh ich davon aus, dass geltendes Recht Anwendung findet.

Es gibt nun mal Regeln für so etwas, daran haben sie beide Seiten zu halten.

Warum??? Was gibt dir das? 33 € wäre es mir gar nicht wert, da als Bittsteller aufzutreten.

Einmal 33 Euro sicher nicht, aber wenn man auf Jobsuche ist, hat man in der Regel mehr als ein Gespräch, also fallen auch höhere Kosten an. Irgendwann tut die Summe jedem weh, manchem nach 33 Euro, anderen nach 300 Euro.

Ein Arbeitgeber muss einen keine Fahrkosten erstatten! Vorallem beim Vorstellungsgespräch nicht.

Muss er eben doch, siehe Link von Guybrush

Im Enddefekt will man ja was vom Arbeitgeber und nicht umgekehrt.

Komisch, ich dachte immer eine ausgeschrieben stelle bedeutet, der AG will jemanden für genau diese Stelle haben.

Also wollen SIE auch erst einmal etwas von MIR.

Nicht jeder der am Bewerbungen schreiben ist muss zwangsläufig jeden X-beliebigen Job annehmen. Wer sich aus einem Job heraus bewirbt hat die charmante Möglichkeit der Wahl. Und das bedeutet auch, dass ich sagen kann "nö, da will ich nicht arbeiten".

Nicht jeder Bewerber kommt als Bittsteller angekrochen und hofft dass der liebe nette AG ihn gnädigerweise aufnimmt.

aber dafür zahlen sie, wenn man Eingestellt ist, die Fahrtkosten jeden Monat.

Echt jetzt? Also ich bezahle meine Fahrkosten selbst, von meinem Gehalt. Das ist aber "nur" der Lohn für meine geleistete Arbeit, keine Übernahme meiner Fahrtkosten vom Zuhause zum Arbeitsplatz.

Geschrieben
Es geht um MEIN Geld! (bzw hier um das des TE)

Wenn der potentielle AG zu nachlässig ist den Passus mit "blabla, übernehmen keine Reisekosten" in die Einladung hinzuzufügen geh ich davon aus, dass geltendes Recht Anwendung findet.

Es gibt nun mal Regeln für so etwas, daran haben sie beide Seiten zu halten.

Ja, es gibt Regeln. Und ja, rechtlich gesehen steht Dir das Geld zu. Und ja - es liegt an dem Betroffenen, ob er auf seinem Recht beharrt oder nicht.

Geschrieben

Automatisch erstellte Statistik:

Reiche Forennutzer : 60-70%

Dummschwätzer : 20-30%

Fachinformatiker : ca. 10-20%

Bei 10 mal drauf gesch***** hmm rechnet mal, sowas gross****iges ... :( !

Wie Wuwu schon anmerkte:"Verallgemeinerungen sind in der Regel ein Schuss in den Ofen. ".

Und ebenso die Bewertung aus nur einer Sicht, hier in den meisten Fällen wohl die Eigene.

Kindergarten ...!

(sorry liegt vllt. an Krank und Meds. aber der Thread macht mich leicht sauer, und das musste jetzt mal raus!)

Geschrieben (bearbeitet)

Der Arbeitgeber ist gemäß BGB verpflichtet, die Reisekosten zu erstatten, wenn er dich eingeladen hat. Er kann es aber einschränken oder ausschließen. Dies muss er aber bereits in der Einladung tun.

Aufgrund der genannten Summe würde ich es mit der Mahnung sein lassen und die Fahrtkosten im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Mir wäre mir ein nicht zahlender Arbeitgeber die Mühe und den Stress des Mahnverfahrens nicht Wert. Solltest du Arbeitslos sein, kannst du im Rahmen von Beratungsleistungen Fahrkarte oder Fahrtkosten erstattet bekommen. Der Antrag muss VOR der Reise bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Gruß

Timo

Bearbeitet von tTt
Geschrieben
Genau aus dem Grund bevorzuge ich Einwurfeinschreiben vor E-Mails bei Mahnungen.

Dabei fällt mir ein, dass ich dem Umzugsunternehmen, das unseren Umzug letztes Jahr gemacht hat, auch noch einen Mahnbescheid zustellen lassen wollte... geht da aber um > 1.000,- €, die sie an Schäden verursacht haben durch unsachgemäßen Transport... *grml*

Ich denke mal, das wird wohl noch vor Gericht landen irgendwann... :rolleyes:

Ach einwurfeinschreiben sind Mist.

Weil wie kannst du beweisen was in dem Brief enthalten war.

Die einzige wirklich gerichtsverwertbare und Rechtssicherheit Zustellmöglichkeit ist die

die Zustellung durch (Post-) Zustellungsurkunde über den Gerichtsvollzieher.

Zustellung einer Willenserklärung/Schriftstück

Und kostet nicht mal soviel.

Und macht Eindruck beim Empfänger. Weil wenn der was vom Gerichtsvollzieher bekommt ist das ja schon sehr offiziell.

Geschrieben
Und kostet nicht mal soviel.

Und macht Eindruck beim Empfänger. Weil wenn der was vom Gerichtsvollzieher bekommt ist das ja schon sehr offiziell.

Wobei ich jetzt mal vermuten würde das du diese Kosten dem anderen nicht in Rechnung stellen kannst, so dass sich das dann bei kleineren Beträgen wahrscheinlich nicht lohnt.

Geschrieben

Hast recht bei Kleinbeträgen ist das dann doch etwas teuerer.

Aber beim Beispiel von Crash. >1000€

Ich würde das schreiben aufsetzen. Und vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Und dann mal die 14tage abwarten was passiert.

Denn bei der streitsumme sind die 10€ fuer ein 2seitiges schreiben drin.

Geschrieben

Statt man die Fahrtkosten einfach über das Arbeitsamt laufen lässt, da bekommt man jeden Cent zurück wenn es der Arbeitgeber nicht tut! (Eigentlich bräucht man das Arbeitsamt für weitere Sachen nicht, die machen eh nichts außer die Fahrtkosten zu erstatten und klopfen sich auf die Schulter einen weitervermittelt zu haben xD )

Aber wenn man sich zu fein ist da hinzugehen wegen nen Zettel der denn vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss der darf denn hier kein riesen Drama machen!

Ausgenommen man ist dort nicht als Arbeitssuchend gemeldet weil man einen Unbefristeten Vertrag hat und einfach nur in einen anderen Betrieb möchte!

  • 2 Jahre später...

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