Robeat_FISI Geschrieben 3. September 2014 Geschrieben 3. September 2014 Hab mir jetzt mal paar Themen zwecks Betrachtung der Zeugnisse angeguckt und würde mich mal interessieren, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist ein ausgestelltes Arbeitszeugnis nochmals zu bearbeiten wenn der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist? Weil bei Schul/Berufschul Zeugnissen kann man doch im nacherein nicht einfach sagen: "Also Frau Lehrerin ich bin mit der 3 nicht zufrieden, ändern sie das mal auf eine 2" Ist das bei Arbeitszeugnisse etwa anders? Oder kommt es drauf an ob der Arbeitgeber kulant ist zwecks Überarbeitung? Das klingt ja sonst fast so, als ob man sich das selber schreiben kann und dann wirds zum unterschrieben vorgelegt damit es aussieht, als ob der Betrieb es geschrieben hat. Zitieren
tTt Geschrieben 3. September 2014 Geschrieben 3. September 2014 (bearbeitet) Meines Wissens nach darf das Zeugnis für den Arbeitnehmer keinen gravierenden Nachteil haben und muss wohlwollend sein. Du kannst immer eine Überarbeitung verlangen, wenn du meinst, es passt nicht zu deinen bisherigen (Leistungs-)Beurteilungen. Notfalls per Gericht, wenn sich der Arbeitgeber weigert. Hier einfach einmal ein gesetzlicher Auszug: § 109 Zeugnis . (1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen Bearbeitet 3. September 2014 von tTt Zitieren
Robeat_FISI Geschrieben 3. September 2014 Autor Geschrieben 3. September 2014 aber was ist wenn das Zeugnis der Wahrheit entspricht aber man selber besser eingeschätzt werden will als es eigentlich war? Muss dann ein Arbeitgeber das Zeugnis so ändern wie man es sich am besten vorstellt? Zitieren
tTt Geschrieben 3. September 2014 Geschrieben 3. September 2014 (bearbeitet) Er muss es nicht, aber i.d.R. wird es dennoch geändert, bzw. meistens kommt dann die Aussage: "Schreiben Sie das Zeugnis und wir unterschreiben dann bzw. korrigieren dann noch." Sollte sich der Arbeitgeber weigern, kann eine neue Formulierung per (Arbeits-)Gericht durchgesetzt werden. Eine Beurteilung ist halt immer etwas Subjektives und hängt dann von den Argumenten oder Beweisen vor Gericht ab. Weißt das Zeugnis grobe Formfehler auf, ist es schmutzig etc. hast du gesetzlich Ausspruch auf Nachbesserung. Bearbeitet 3. September 2014 von tTt Zitieren
Michael1985 Geschrieben 10. September 2014 Geschrieben 10. September 2014 Hallo, ich habe auch vor drei Monaten den Arbeitgeber gewechselt, da er ebenfalls "Geldprobleme" hat. Kündigung eingereicht und ein Arbeitszeugnis verlangt. Natürlich kam ein unterdurchschnittliches schlechtes (Schulnote mangelhaft) Arbeitszeugnis. Dann habe ich direkt beim Chef angerufen und gefragt, was das soll? Er meinte dann, dass das Zeugnis docg gut ist bla bla bla... Kurz einen Anwalt eingeschaltet, der die Angelegenheit geklärt hat. Anschließende Absprache ist nun, dass ich mein Zeugnis selber schreiben kann und für die Unterschrift es per E-Mail hinschicke. Laut Gesetz müssen sie Dir ein Zeugnis ausstellen, welches Deinen weiteren beruflichen Werdegang nicht beeinträchtigt. Es muss mindestens ein durchschnittliches (Schulnote befriedigend) Zeugnis sein. Hoffe, dass ich helfen konnte, MfG Michael Zitieren
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