Griller Geschrieben 27. September 2014 Geschrieben 27. September 2014 Hallo, kann man die Fahrtkosten zur Schule steuerlich geltend machen? Als Azubi zahle ich ja keine Steuern und mir wurde nun gesagt, dass man die Fahrtkosten nur steuerlich geltend machen kann, wenn man auch Lohnsteuer zahlt. Zitieren
Goetter Geschrieben 27. September 2014 Geschrieben 27. September 2014 Wenn du volljährig bist und Lohn bekommst zahlst du mMn automatisch steuern und somit kannst du bei deinem Steuerausgleich die Fahrtkosten (Kilometerpauschale) geltend machen. Zitieren
Griller Geschrieben 27. September 2014 Autor Geschrieben 27. September 2014 Bekomme ja nur ne Ausbildungsvergütung (Frage ist ob das das gleiche ist, wie Lohn). Laut Abrechnung werden keine steuern abgezogen, sondern nur so Geschichten wie Krankenversicherung und Rentenversicherung Zitieren
DarkMaster Geschrieben 27. September 2014 Geschrieben 27. September 2014 wenn du nicht über eine gewisse Einkommensgrenze im Jahr kommst, zahlst du auch keine Steuern. Ergo kannst du auch keine Fahrtkosten absetzen. Deswegen zahlt häufig der AG die Fahrtkosten in der Ausbildung oder aber du beantragst eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zitieren
pytarep Geschrieben 28. September 2014 Geschrieben 28. September 2014 wenn du nicht über eine gewisse Einkommensgrenze im Jahr kommst, zahlst du auch keine Steuern. Richtig. Ergo kannst du auch keine Fahrtkosten absetzen. Falsch. Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man sich raushalten und nicht noch falsche Ratschläge erteilen. Stichworte: Ausbildungskosten, Verlustvortrag @Listener: Besorg Dir hinreichend qualifizierte Literatur in der öffentlichen Bibliothek Deines Vertrauens. Steuerlich absetzbar sind übrigens nicht nur die Fahrtkosten, sondern alle "Kosten" bzw. Ausgaben bezüglich der Berufsausbildung. Zitieren
DarkMaster Geschrieben 29. September 2014 Geschrieben 29. September 2014 @pytarep Wie ist es möglich Ausgaben steuerlich abzusetzen, wenn man garkeine Steuern zahlt? Den Trick würde ich gerne erfahren. Zitieren
Polar Geschrieben 29. September 2014 Geschrieben 29. September 2014 Verlustvortrag . Damit z.B. Zitieren
DarkMaster Geschrieben 29. September 2014 Geschrieben 29. September 2014 einen Verlustvortrag kann ich aber erst steuerlich geltend machen, wenn ich eine Steuererklärung abgebe bzw. Steuern bezahle. Du erhältst damit eine Verlustbescheinigung für alle Ausgaben deiner Ausbildung etc. Das Finanzamt schenkt dir garantiert kein Geld, wenn du nicht im Gegenzug vorab Steuern bezahlt hast. Zitieren
pytarep Geschrieben 29. September 2014 Geschrieben 29. September 2014 einen Verlustvortrag kann ich aber erst steuerlich geltend machen, wenn ich eine Steuererklärung abgebe Richtig und logisch. Ohne Erklärung und Formulare kein Geld. Ist aber generell so. Ohne Anträge (Kindergeld, ALG I usw. kein Geld). bzw. Steuern bezahle. Richtig, falls ich nach der Berufsausbildung keiner geregelten Arbeit mehr nachgehe (direkt in Rente?). Ansonsten falsch. Du erhältst damit eine Verlustbescheinigung für alle Ausgaben deiner Ausbildung etc. Das ist Sinn der Sache. Das Finanzamt schenkt dir garantiert kein Geld, wenn du nicht im Gegenzug vorab Steuern bezahlt hast. Falsch. Indem man konsequent auf einer falschen Tatsache / Meinung beharrt, wird sie auch nicht richtig. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 30. September 2014 Geschrieben 30. September 2014 Falsch. Indem man konsequent auf einer falschen Tatsache / Meinung beharrt, wird sie auch nicht richtig. Aber so richtig belegen kannst du deine Aussagen auch nicht? Zitieren
DarkMaster Geschrieben 30. September 2014 Geschrieben 30. September 2014 Richtig, falls ich nach der Berufsausbildung keiner geregelten Arbeit mehr nachgehe (direkt in Rente?). Ansonsten falsch. wenn ich nach der Ausbildung noch ein Studium dranhänge? Dann zahle ich immer noch keine Lohnsteuer... Angenommen ich fange zum 01.09.14 eine dreijährige Ausbildung an, dann kann ich frühestens Ende 2017 bzw. 2018 einen Verlustvortrag geltend machen. 2017 anteilig für die dann ausgelernten Monate (ab Juli/Sept., je nach Ausbildungsende). 2018 dann voll, gesetzt den Fall ich arbeite in dem gelernten Beruf und zahle Lohnsteuer. Wenn ich gleich anschließend noch ein Studium draufsattel, dann womöglich irgendwann 2021..... dann kannste Ausbildung+Studium absetzen. Wenn sich bis dato die Gesetze nicht wieder völlig geändert haben. Zudem heißt "absetzen" für gewöhnlich, dass ich nicht den vollen Betrag zurückerhalte. D.h. für den TE wäre es die beste Lösung, wenn der AG die Kosten übernimmt. Auch anderweitig anfallende Ausbildungskosten (Bücher etc.) am besten über den AG abrechnen. @pytarep du musst wohl StB sein? ;-) Zitieren
pytarep Geschrieben 30. September 2014 Geschrieben 30. September 2014 Um auf den Punkt zu kommen: Die Frage war ja nicht, unter welchen hergeleiteten Ausnahmefällen was und wie viel erstattet wird, sondern ob es es möglich ist, Fahrtkosten in der Ausbildung steuerlich abzusetzen. Dazu hat der TE jetzt genug Hinweise bekommen und entsprechend handeln. Ich muss auch kein Dipl.-Informatiker sein, um zu wissen, das 7 Bit ein Byte ergeben ... Zitieren
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