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Geschrieben

Nabend zusammen,

ich bräuchte mal eure Meinung.

Nach meiner Ausbildung als FISI, die ich diesen Sommer abgeschlossen habe wurde ich in EG7 übernommen.

Wenn ich mir so die Entgeltordnung anschaue, müsste ich nicht ein Anspruch auf EG8 haben?

(Mal unabhängig von der Tätigkeit...)

EG7 finde ich etwas ungerecht, da ein anderer Kollege nach der Ausbildung in EG8 übernommen wurde.

EG8:

Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung als IT-Systemelektronikerin/IT-Systemelektroniker

oder Fachinformatikerin/Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende

Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.

EG 7:

Beschäftigte als IT-Systemelektronikerin/IT-Systemelektroniker oder Fachinformatikerin/

Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund

gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Geschrieben
Moiin,

Inhaltlich zu deiner Frage: so wie ich das lese ist es für dich relevant, ob du selbständig tätig bist oder nur die "entsprechenden Tätigkeiten" ausführst.

Genau dort liegt das Problem, diese 2 Begriffe zu differenzieren.

Was bedeutet "selbstständig" und was "ausführen" ?

Natürlich bearbeite ich u.a. die offene Tickets, die über den 1st-Level Support hereinkommen "selbstständig".

Es kann aber auch vorkommen, dass der Chef Tätigkeiten anordnen kann, die man "auszuführen" hat, aber diese "selbstständig" "ausführt" :confused:

Geschrieben

Salve,

Selbstständig heißt oftmals auch proaktiv.

Kleines Beispiel: Du bist Firewall-Admin und hast im Austausch mit dem Hersteller ein Sicherheitsrisiko in einer von euch verwendeten Softwareversion klassifiziert. Nun fasst du "selbstständig" den Gedanken einen Patch einzuspielen oder zumindest deinen Vorgesetzten zu informieren.

Ausführen: Jemand macht sich Gedanken wie etwas wann umzusetzen ist und überlässt dir die Klickorgie. Das du "selbstständig" diese Tätigkeit ausführt bezweifle ich garnicht. Eher wäre es sehr bitter wenn dir bei der Klickorgie dann noch jemand helfen müsste.

Just my 2 Cents,

Smau

Geschrieben (bearbeitet)
Ausführen: Jemand macht sich Gedanken wie etwas wann umzusetzen ist und überlässt dir die Klickorgie. Das du "selbstständig" diese Tätigkeit ausführt bezweifle ich garnicht. Eher wäre es sehr bitter wenn dir bei der Klickorgie dann noch jemand helfen müsste.

Also ich tue mich schwer damit, das sich Gedanken machen wie etwas wann umzusetzen ist, prinzipiell höher zu bewerten als die Umsetzung. Es ist ein Unterschied zwischen "Wir machen nächste Woche ein Update aller DCs auf 2012. Kümmert euch darum!" oder ein vollständiges Feinkonzept auf den Schreibtisch zu bekommen, welches man einfach abarbeitet. Hier finde ich, sollte man doch deutlich differenzieren.

Das Problem jedoch ist, dass die Führungskräfte, die ersteres tun, genauso gut bezahlt werden wollen, wie die, die wirklich ihrer Führungsrolle gerecht werden und tatsächlich Verantwortung übernehmen. Und werden es oft auch. Der Kampf um EG9+ wird dann auf der untergeordneten Ebene ausgefochten...

Bearbeitet von Kwaiken
Geschrieben

Da auch der 1st-Level Support sehr stark differenziert wird und bei Unternehmen/Behörde A bereits eine bestimmte Tätigkeit noch als 1st-Level gilt, während es bei Unternehmen/Behörde B bereits 2nd-Level ausgelegt wird: Was machst du genau?

Da du die Entgeltordnung des Bundes zitiert hast, gehe ich davon aus, dass du in einer Bundesbehörde angestellt bist.

Nimmst du nur Störungen entgegen oder ist Anwendersupport nur nebenbei zu deiner Haupttätigkeit?

Gibts eine Richtlinie wie du vorzugehen hast oder musst du es selbst erarbeiten?

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