Jabor Geschrieben 25. November 2014 Teilen Geschrieben 25. November 2014 Hallo, ich würde gerne zum 31.12.2014 Kündigen. Da ich noch in der Probezeit bin habe ich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 10 Werktagen. Da der Dezember aber ein paar Feiertage hat bin ich mir nun nicht sicher wann die Kündigung auf dem Schreibtisch meines Chef liegen muss. Wenn ich die Feiertage mit berechne müsste die Kündigung am 15.12.2014 post oder eigenhändig eingehen, damit die Kündigungsfrist am 16.12.2014 beginnen kann. (Laut gesetzt beginnt die nicht mit dem Eingang des Schreibens sondern mit dem darauffolgenden Tag um 0 Uhr) Mein Problem ist jetzt aber der 31.12.2014 und der 24.12.2014. Das sind ja auch irgendwie Feiertage wenn auch nur halbe. Zählen die nun mit oder wie muss ich das rechnen? Danke für die evtl. Hilfestellung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eta_Carinae Geschrieben 25. November 2014 Teilen Geschrieben 25. November 2014 24.12 und 31.12 sind KEINE Feiertage. Das sind normale Werktage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 25. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2014 Dann sollte meine Berechnung ja richtig sein, dass das Kündigungsschreiben am 15.12 auf dem Tisch liegen muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. November 2014 Teilen Geschrieben 25. November 2014 Ehm wenn ich mich gerade nicht schwer täusche kannst du doch auch einfach vorher schon zu einem bestimmten Datum kündigen, oder anders gesagt die Kündigungsfrist ist keine Maximal, sondern eine Minimalfrist. Das heißt gibt deinem Chef die Kündigung Anfang Dezember das du zum 31. kündigst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 25. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2014 Jup das geht auch aber dann hätte mein Chef die Möglichkeit mich zu einem früheren Datum zu Kündigen und eigentlich möchte ich das nicht provozieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GoaSkin Geschrieben 25. November 2014 Teilen Geschrieben 25. November 2014 Auch wenn in der Probezeit im Prinzip ohne nähere Angaben von Gründen beiderseits gekündigt werden kann, gibt es dennoch ein paar Regeln, die eingehalten werden müssen. So einfach ist das nicht, mit einer Gegenkündigung auf eine Kündigung zu reagieren. Und du solltest es vermeiden, im letzten Moment die Kündigung einzureichen. Für die Frist zählt nicht das Datum auf dem Papier oder ggf. ein Poststempel, sondern der Zeitpunkt der Inkenntnissetzung. Du musst also wirklich sicher stellen, dass sie dein Chef noch fristgerecht gelesen hat. Ich würde mir wenig Gedanken darüber machen, dass das Klima in den letzten Tagen vergiftet sein könnte. Schließlich kannst du im Zweifel krank machen und das weiss dein Chef auch. Das sollte er nicht provozieren wollen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 25. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2014 So einfach ist das nicht, mit einer Gegenkündigung auf eine Kündigung zu reagieren. Das wusste ich gar nicht gibt es dazu nen gesetzt oder wie? Und du solltest es vermeiden, im letzten Moment die Kündigung einzureichen. Für die Frist zählt nicht das Datum auf dem Papier oder ggf. ein Poststempel, sondern der Zeitpunkt der Inkenntnissetzung. Du musst also wirklich sicher stellen, dass sie dein Chef noch fristgerecht gelesen hat. Das ist nicht richtig. Die Kündigung gilt wenn sie zugestellt wurde. Der Zeitraum für die Frist allerdings beginnt erst am nächsten Tag um 0 Uhr. Ich würde mir wenig Gedanken darüber machen, dass das Klima in den letzten Tagen vergiftet sein könnte. Schließlich kannst du im Zweifel krank machen und das weiss dein Chef auch. Das sollte er nicht provozieren wollen. Darum geht es nicht. Es geht schlicht und einfach darum wann ich spätestens Kündigen muss damit ich am 31.12 gehen kann. Ich werde es aber wahrscheinlich so machen das ich mit dem 3.12. die Kündigung einreiche, da der 1.12 nen Samstag ist. Schon mal danke auch wenn die Frage bisher nicht so ganz gelöst wurde ^^ aber es ist ja auch kein Jura Forum. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ED3N Geschrieben 25. November 2014 Teilen Geschrieben 25. November 2014 (bearbeitet) Hi, Google hilft: Link Feiertage, Sonntage u.ä. zählen zu den 14 Tagen Kündigungsfrist dazu, es sei denn, die Kündigungsfrist beinhaltet explizit 14 Werktage. Der 24. und 31. sind imho aber keine gesetzlichen Feiertage, dürften also als ganz normale Werktage zählen. mfg Mathias Bearbeitet 25. November 2014 von ED3N Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 25. November 2014 Teilen Geschrieben 25. November 2014 Darum geht es nicht. Es geht schlicht und einfach darum wann ich spätestens Kündigen muss damit ich am 31.12 gehen kann. Ich werde es aber wahrscheinlich so machen das ich mit dem 3.12. die Kündigung einreiche, da der 1.12 nen Samstag ist. Nimm mal den Kalender von 2014 und nicht 2012 Der 01.12.2014 ist ein Montag. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uenetz Geschrieben 26. November 2014 Teilen Geschrieben 26. November 2014 In der Regel unterhält man sich ja vor Ablauf der Problezeit über eine weitere Zusammenarbeit. Sollte dies nicht autom. so sein, würde ich das Gespräch mit dem Personalverantwortlichen suchen und die Karten auf den Tisch legen. Idealerweise sollte dies vor Ablauf der vereinbarten Frist geschehen, so daß der Gegenpart auch noch vernünfig darauf reagieren kann. So etwas nennt man fairer und rücksichtsvoller Umgang miteinander Man sollte bedenken, dass auch noch ein Arbeitszeugnis aussteht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 26. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2014 Nimm mal den Kalender von 2014 und nicht 2012 Der 01.12.2014 ist ein Montag. Ich hatte den Kalender von 2014 aber leider den Monat November angeguckt. Ändert aber nichts an der Frage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 26. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2014 In der Regel unterhält man sich ja vor Ablauf der Problezeit über eine weitere Zusammenarbeit. Sollte dies nicht autom. so sein, würde ich das Gespräch mit dem Personalverantwortlichen suchen und die Karten auf den Tisch legen. Idealerweise sollte dies vor Ablauf der vereinbarten Frist geschehen, so daß der Gegenpart auch noch vernünfig darauf reagieren kann. So etwas nennt man fairer und rücksichtsvoller Umgang miteinander Man sollte bedenken, dass auch noch ein Arbeitszeugnis aussteht! Mein Ziel ist es aber den Arbeitgeber zu wechseln und nicht über die weitere Anstellung zu diskutieren. Ich sehe das ein bisschen anders. Die Probezeit ist dafür da um zu schauen ob es klappt. Tut es das nicht sollte eine Partei Kündigen. Und da mir es nicht gefällt möchte ich Kündigen. Das tue ich jetzt einfach am 01.12. dann brauche ich mir um die 10 Werktage keine Gedanken machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ED3N Geschrieben 26. November 2014 Teilen Geschrieben 26. November 2014 Die Probezeit ist dafür da um zu schauen ob es klappt. Tut es das nicht sollte eine Partei Kündigen. Und da mir es nicht gefällt möchte ich Kündigen. An der Stelle würde ich uenetz zustimmen. Klar bist du in der Probezeit und kannst ohne weiteres kündigen, guter Umgang sieht aber anders aus. Dein Chef hat dich ggf. auch längerfristig eingeplant und muss dann (kurzfristig) schauen, ob er noch einen neuen Azubi bekommt. Einfach mal die Situation umdrehen, wenn du der AG sein würdest und dein Azubi ohne "Vorwarnung" kündigt wärst du sicherlich auch nicht begeistert... Und denk dran: Man sieht sich immer zweimal im Leben :floet: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 26. November 2014 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2014 Einfach mal die Situation umdrehen, wenn du der AG sein würdest und dein Azubi ohne "Vorwarnung" kündigt wärst du sicherlich auch nicht begeistert... Und denk dran: Man sieht sich immer zweimal im Leben :floet: Kam vll im Anfangspost nicht rüber aber ich bin kein Azubi, hier geht es um eine Festanstellung. Und mir ist sehr wohl bewusst das der Arbeitgeber mit mir plant. Aber nur weil mein Arbeitgeber das tut, heißt das noch lange nicht, dass ich hier die Umstände einfach so hinnehme. Das gehört aber auch alles nicht zur Frage. Daher ist das Thema für mich abgeschlossen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 2. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Kam vll im Anfangspost nicht rüber aber ich bin kein Azubi, hier geht es um eine Festanstellung. Und mir ist sehr wohl bewusst das der Arbeitgeber mit mir plant. Aber nur weil mein Arbeitgeber das tut, heißt das noch lange nicht, dass ich hier die Umstände einfach so hinnehme. Das gehört aber auch alles nicht zur Frage. Daher ist das Thema für mich abgeschlossen Klingt nach einem echten Glücksgriff für deinen Arbeitgeber. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jabor Geschrieben 2. Dezember 2014 Autor Teilen Geschrieben 2. Dezember 2014 Klingt nach einem echten Glücksgriff für deinen Arbeitgeber. Troll woanders ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 3. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2014 Ich verstehe die Kritik nicht ganz. Es ist Alltag am letzten Tag der Kündigungsfrist zu kündigen - egal von welcher Seite. Dazu gibt es ja die Fristen, oder nicht ?! Wie auch immer ... ~ Thread closed ~ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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