twt33gy Geschrieben 3. Dezember 2014 Geschrieben 3. Dezember 2014 Hallo, ich möchte die Firma wechseln und bin demnächst bei den Gehaltsverandlungen. Zurzeit mache ich noch ein Fernstudium im Informatik Bereich, kann man im Arbeitsvertrag eine Klausel eintragen lassen, die besagt nach Erreichung des Abschlusses in XYZ wird der Arbeitnehmer hochgestuft, bzw. der Vertrag ist bis zu diesem Tag gültig, anschließend wird neu verhandelt?! Ist das möglich, kennt sich jemand damit aus? Zitieren
SaJu Geschrieben 3. Dezember 2014 Geschrieben 3. Dezember 2014 So etwas kann man immer machen. Man kann auch schon während des Studiums mehr Gehalt bekommen und es nach der Probezeit (vertraglich) höher setzen lassen. Das ist alles möglich. Zitieren
twt33gy Geschrieben 3. Dezember 2014 Autor Geschrieben 3. Dezember 2014 Wie könnte so eine Klausel formuliert werden? Bei Erreichung des Abschlusses XYZ wird der AN ... Zitieren
jeronimonino Geschrieben 3. Dezember 2014 Geschrieben 3. Dezember 2014 Erreicht der Arbeitnehmern den Abschluss bachelor of science mit einem Notendurchschnitt von 1,0 wird der Jahresbruttolohn auf 40.000 € hoch gesetzt Z. B. Aber das wirst nicht du Formulieren müssen, sondern dein zukünftiger Arbeitgeber Zitieren
bigvic Geschrieben 3. Dezember 2014 Geschrieben 3. Dezember 2014 (bearbeitet) Und vor allem die Frage beantworten müssen ... Was ist der Mehrwert für die Firma ab dem Zeitpunkt, wenn du dein Studium abgeschlossen hast? Machst du die Arbeit dann besser oder schneller? Bist du beim Kunden dadurch höher fakturierbar? Thema Fernstudium ist immer heikel. Weiss der neue Arbeitgeber, dass du ein Fernstudium machst? Wenn nein, meinst du er findet das toll oder eher nicht so? Ich wäre da immer sehr vorsichtig mit dem hausieren zu gehen, denn als AG sieht man ein Fernstudium ja nicht nur positiv*. Und wenn es dann auch noch darum geht mehr Gehalt zu fordern deswegen, kann das ein Bumerang werden. *z.B. geringere/keine Erholung in Freizeit beim AN - Sonderbehandlung bzw. Rücksichtnahme bei Projekten/Überstunden/Urlaub wenn Pflichttermine/Prüfungsvorbereitung&zeit/etc. - Risiko für AG das AN auf Firmenkosten (Arbeitszeit/material/etc) sein Studium macht - Risiko für AG das AN (wie du ja auch) für diesselbe Arbeit mehr Lohn fordert (oder eine neue Stelle?!) - usw.usf => als AG muss man das Risiko/Chance eines Fernstudenten sehr gut abwägen und nicht selten ist das Risiko höher als die Chance für den AG! Zu deiner Frage ... vertraglich lässt sich das alles ohne Probleme regeln. Bearbeitet 3. Dezember 2014 von bigvic Zitieren
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