Lijit Geschrieben 16. Dezember 2014 Geschrieben 16. Dezember 2014 Hallo , ich habe eine Frage zum Verkürzen der Ausbildung. Als ich meinen Antrag zum Verkürzen der Ausbildung um ein halbes Jahr meinem Klassenlehrer zum unterschreiben geben wollte, meine er warum ich nicht gleich um 1 Jahr verkürze so das ich im Sommer bereits meine Prüfung machen kann, da ich sehr gute Noten habe. Habe nachgeschaut und das einfach Verkürzen um 1 Jahr geht nicht da a) die Frist abgelaufen ist (hätte ich direkt am Ende des ersten Lehrjahres machen müssen) und hätte ich Abitur oder FHR gebraucht, was ich nicht habe. Also habe ich mir überlegt das ich meinen Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürze, das ist ja jederzeit auch mit mittlere Reife möglich, solange die Leistung stimmt ( wenn ich das richtig verstanden habe) und dann dazu noch meine Prüfung vorziehe. Dann komme ich ja auch auf ein Jahr. Meint ihr das ist Möglich, ich konnte dazu nichts genaues im Internet finden. Komme übrigens aus Hamburg Grüße Zitieren
DarkMaster Geschrieben 16. Dezember 2014 Geschrieben 16. Dezember 2014 Meint ihr das ist Möglich, ich konnte dazu nichts genaues im Internet finden. die IHK wird dir dazu bestimmt mehr Infos geben können. Zitieren
Nopp Geschrieben 16. Dezember 2014 Geschrieben 16. Dezember 2014 Also habe ich mir überlegt das ich meinen Ausbildungsvertrag um ein halbes Jahr verkürze, das ist ja jederzeit auch mit mittlere Reife möglich, solange die Leistung stimmt ( wenn ich das richtig verstanden habe) und dann dazu noch meine Prüfung vorziehe. Dann komme ich ja auch auf ein Jahr. Das wird meines Wissens nicht möglich sein, da man nur zur Prüfung zugelassen wird, wenn man entweder 3 Jahre in der Ausbildung war, oder je nach Absprache MIT der IHK anderes vereinbart hat. (0,5 oder 1 Jahr Verkürzung , je nach Berufsschulnoten und vorherigen Schulstand) Eigenwillig den Ausbildungsvertrag verkürzen wird nicht möglich sein. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Dezember 2014 Geschrieben 16. Dezember 2014 Mahlzeit, an dieser Stelle werden gerne zwei Sachen miteinander vermischt oder sogar verwechselt. Nach §8 BBiG kann eine Ausbildung von vornherein verkürzt werden - beispielsweise wenn ein IT-Azubi vorher die schulische Ausbildung zum ITA gemacht hat. Nach §45 Satz 1 BBiG kann dann noch eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung beantragt werden, wenn es die Leistungen des Azubis rechtfertigen. Meines Wissens (irgendwo in den Untiefen der Ausbildereignungsprüfung versteckt) kann für jeden Paragraphen ein halbes Jahr verkürzt werden. Zitieren
Wstenfuchs Geschrieben 17. Dezember 2014 Geschrieben 17. Dezember 2014 Hi, Es gibt eine gesetzliche Mindestdauer der Ausbildung die die Hälfte der normalen Ausbildungszeit ist Beispiel: Ausbildungszeit normal 36M => maximale Verkürzung 18M Für die HK Hamburg wird dir hoffentlich folgender Link weiterhelfen: Ausbildungsverkürzung - Handelskammer Hamburg Zitieren
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