Smokie-Joe Geschrieben 20. Dezember 2014 Geschrieben 20. Dezember 2014 Hallo zusammen, nach Erhalt meiner Prüfungsergebnisse bin ich am überlegen, ob ich den schriftlichen Teil wiederhole. Mir ist schon klar, dass der Abschluss kein Wunschkonzert ist und Moralkeulen sind unnötig. Ich würde gerne wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn ich an der Mündlichen Prüfung nicht teilnehme. Muss, bzw. kann ich den schriftlichen Teil wiederholen, oder wäre dann in einem halben Jahr nur eine weitere mündliche Prüfung möglich? Und gibt es in der Hinsicht eine Unterscheidung ob man aus Krankheit oder teilnahmeverweigerung nicht teilgenommen hat? Zitieren
Wuwu Geschrieben 20. Dezember 2014 Geschrieben 20. Dezember 2014 Ich würde gerne wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn ich an der Mündlichen Prüfung nicht teilnehme. Muss, bzw. kann ich den schriftlichen Teil wiederholen, oder wäre dann in einem halben Jahr nur eine weitere mündliche Prüfung möglich? Du hast den schriftlichen Teil bestanden, egal ob Du muendlich verhaust oder nicht, wirst also leider mit der dort erhaltenen Note leben muessen. Zitieren
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