dkopfoof Geschrieben 19. Januar 2015 Teilen Geschrieben 19. Januar 2015 Hallo zusammen, ist es möglich, dass man nicht zur Prüfung zugelassen wird weil der Inhalt des Berichtsheftes nicht besonders viel mit der Ausbildung zu tun hat? Ich bin z.Z. in einer Ausbildung zum FISI, habe aber mehr mit Möbeln, Druckern und Kopierern zu tun gehabt als mit Netzwerken o.ä. lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 19. Januar 2015 Teilen Geschrieben 19. Januar 2015 (bearbeitet) Hallo dkopfoof! Wegen des bloßen Inhalts des Berichtsheftes sicherlich nicht. Das Berichtsheft soll selbstverständlich wahrheitsgemäß enthalten, was du während der Ausbildung gemacht hast. Wenn du als Konsequenz aus deinen dort dokumentierten Tätigkeiten allerdings eklatante Mängel in gewissen Gebieten hast, wäre das Berichtsheft, sofern abgezeichnet, ein guter Indikator für einen schlechten Ausbildungsbetrieb. Gruß, Goulasz P.S.: In welchem Lehrjahr bist du? Sprich mal mit deinem Ausbilder, ob man da nicht was dran ändern kann und ggfs. eher den Fokus auf fachbezogene Tätigkeiten lenkt. Bearbeitet 19. Januar 2015 von Goulasz Siehe P.S. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 19. Januar 2015 Teilen Geschrieben 19. Januar 2015 (bearbeitet) BBiG § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung Absatz 1 Ziffer 2 Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat BBiG § § 5 Ausbildungsordnung Absatz 2 Ziffer 2 (2) Die Ausbildungsordnung kann vorsehen, 7. dass Auszubildende einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben. Im Rahmen der Ordnungsverfahren soll stets geprüft werden, ob Regelungen nach Nummer 1, 2 und 4 sinnvoll und möglich sind. Ausbildungsverordnung Fachinformatiker: § 13 Berichtsheft Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen Dort steht nur, du musst es nur führen. Was von deiner Seite drin steht wird in dem Gesetz nicht exakt definiert. Damit solltest du IMHO eigentlich zur Prüfung zugelassen werden ohne Ärger zu bekommen Was für die Ausbildende Seite übrigens nicht gilt, denn bei denen ist recht genau fixiert was sie dir beizubringen haben und dies müssen mit dem Durchsehen deines Berichtheftes zu kontrollieren. Bearbeitet 19. Januar 2015 von Sullidor Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dkopfoof Geschrieben 19. Januar 2015 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2015 Ich bin schon im 3ten Jahr, habe mir leider bisher keine Gedanken dazu gemacht... Die Möglichkeit etwas fachbezogeneres zu machen gibt es bei uns nicht wirklich da wir - bis auf unser eigenes Netzwerk - keine Netzwerke betreuen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 20. Januar 2015 Teilen Geschrieben 20. Januar 2015 Netzwerke sind ja nur ein Teil der Ausbildungsinhalte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 20. Januar 2015 Teilen Geschrieben 20. Januar 2015 Netzwerke sind ja nur ein Teil der Ausbildungsinhalte. Im Gegensatz zu Möbeln . Woran liegt es eigentlich, dass so vielen Azubis die Missstände erst zum Ende der Ausbildung hin auffallen? Ich stelle die Frage nicht nur allgemein, sondern auch an den TE. Ohne Vorwurf dahinter, es interessiert mich einfach. Gruß, Goulasz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adrian3591 Geschrieben 20. Januar 2015 Teilen Geschrieben 20. Januar 2015 Ist schon merkwürdig oder? spätestens nach einem Jahr sollte einem doch auffallen, dass der Betrieb murks ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 20. Januar 2015 Teilen Geschrieben 20. Januar 2015 Mir ist das nach einem 3/4 Jahr in der Ausbildung aufgefallen und habe dann etwas dagegen unternommen. Möbel schleppen ist kein Aufgabengebiet eines FISIs. Frag mal den Ausbilder, welche Gebiete sie der IHK genannt haben um die Ausbildungsberechtigung zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
knusperigel Geschrieben 20. Januar 2015 Teilen Geschrieben 20. Januar 2015 An sich müssen "nur" die Unterschriften und etwas drin stehen. Selbst wenn es überprüft und festgestellt wird das du im Endeffekt 2 (3) Jahre Lagerhelfer warst nützt dir das nix zur Prüfung. Aber vorhanden sein muss es. ;-) Wenn die Ausbildung wirklich so mies war dann kannst du da durch auch nur erreichen das der Betrieb vielleicht seine Berechtigung verliert aber mehr auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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