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Geschrieben
Mir wurde gesagt, dass ein funktionsfähiger Beamer im Raum steht und ich diesen verwenden darf!

AHA! Plötzlich hast du also die Erlaubnis bekommen, dir is bewusst das du dir jetzt selbst widersprichst denn du hast mehrfach zuletzt erst in diesem Beitrag geschrieben:

So denn habe ich bei der Firma angerufen. Diese teilten mit, dass ein funktionsfähiger vor Ort steht. Gut, habe ich mir gedacht, dann brauche ich mir keinen organisieren.

auch davor hast du mehrmals betont das du nie um Erlaubnis gefragt hast ob du den Beamer verwenden kannst, sondern immer nur gesagt du hast nachgefragt ob einer da ist und mehr nicht danach bist du immer von dir selbst einfach davon ausgegangen das du ihn verwenden darfst und das haben wir dir auch mehrfach mitgeteilt.

Sei mir nicht böse aber das du dich so sehr darauf einschießt das der PA dir eins auswischen wollte ist lächerlich und wie ich schon in einem anderen Thread gesagt habe, hätten sie es wirklich so machen wollen hätten sie dich sicher nicht mit so einem offensichtlichen Ergebnis durchfallen lassen sondern mit maximal 1-2 Punkten, da sowas weniger auffällig ist als eine glatte 6 die nichtmal annähernd knapp ist.

Und wie neinal schon sagte wenn du das gefühl hattest jemand im PA war von Beginn an befangen dir gegenüber (was ich kaum glaube wenn du keinen kennst) dann hättest du direkt als sie dich gefragt haben die Person wegen Befangenheit aus dem PA entfernen müssen. Ich hatte auch im PA einen älteren Herren der total grießgrämig aussah und geschaut hat als hätte ich ihm gerade eben ne Beleidigung an den Kopf geworfen, ich hab aber trotzdem eine 1 bekommen, daher gehe ich einfach davon aus der gute Herr halt mal so schaut und fühl mich nicht direkt als würde er mich hassen wenn er mich 1-2 Minuten kennt. Und wenn das bei dir wirklich der Fall war, dann wow musst du ne komische Ausstrahlung haben denn sowas muss man erstmal hinbekommen.

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Geschrieben (bearbeitet)

also der Beamer war funktionsfähig und vor Ort im Raum angeschlossen. Ich gehe davon aus, dass er nicht zur reinen

Zierde dort steht. Da der Vorprüfling und Nachprüfling diesen kommentarlos verwenden durften war klar, dass er zur Benutzung und Verwendung für die Prüflinge dort angeschlossen war.

Zu deiner Note 1.....Glückwunsch! In so einem Fall nützt es nichts wenn denen deine Nase nicht gefällt, hier haben die kaum Spielraum. Stell dir vor sie hätten dich durchfallen lassen obwohl du mit einer 1 oder 2 rechnest! Was dann? Wärst du still gewesen oder hättest du Widerspruch eingelegt. ;-)

Anders ist es wenn es auf der Kippe steht....

Befangen in dem Sinne, dass der Vorsitzende der Kommission von Anfang an sehr unfreundlich zu mir war obwohl ich ja noch nicht mal was gesagt hatte als er mich zum ersten Mal sah.

Sicherlich bin ich kein Einzelfall und nicht immer hat das IHK-Gremium Recht und pauschal der Prüfling Unrecht.

Gut das wir in einem Rechtsstaat leben und man das im Einzelfall prüfen lassen kann.

Am meisten hat mich die herablassende, gleichgültige, unfreundliche Tonart des Vorsitzenden gestört. Nach dem Motto: Wir können machen was wir wollen und sind unantastbar.

Das war mein Eindruck.

Bearbeitet von bimpfi
Geschrieben
Vortrag-Fachgespräch: Hier tippte ich auf eine Note 2, eigentlich Note 1 aber wegen Verbot Hilfsmittel zu verwenden, wurden mir im Vorfeld Punkte abgezogen, wenn sie sehr streng sind dann wird es im Worst-Case Szenario ein "befriedigend".

Wie bist du zu dieser Einschätzung gelangt?

Wir kennen dein Projektthema nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass es etwas technisches ist.

Du hast also eine technisch orientierte "Präsentation" ohne Beamer gehalten, d.h. ohne Diagramme, Prozessabbildungen, Schaubilder, etc. pp.

Auch die wirtschaftlichen Themenkomplexe sind mit reinen Worten nicht wirklich anschaulich darstellbar (Kosten-Nutzen, Break-Even, Zusammensetzung der Personalkosten, ...).

Und in den 15 Minuten Präsentationszeit hätte man auch nicht die Möglichkeit all diese Dinge per Hand an ein Flipchart zu zaubern, vor allem nicht ohne das der Präsentationsfluss massiv darunter leidet.

Dazu kommt, dass du ja wahrscheinlich eher auf eine Präsentation mit PowerPoint vorbereitet warst, deine Formulierungen, die sich durch das viele üben vor Prüfung einigermaßen verfestigt haben, sind also auch darauf abgestimmt und passen nicht zu einem freien Vortrag ohne Hilfsmittel.

Im Best-Case sehe ich in dieser Situation ein "ausreichend", wenn du ein rhetorisches Wundertalent bist und im Improvisationstheater spielst, dann ist vielleicht im Ultra-Best-Case ein "befriedigend" drin.

Abbildungen transportieren Informationen nun einmal viel schneller und vor allem anschaulicher. Ein guter Vortrag - im Rahmen einer Projektpräsentation - ist ohne eigentlich unmöglich. Und dieser Part hat dir ja komplett gefehlt, entsprechend wird das in die Bewertung eingegangen sein. Es ist zudem auch deutlich schwerer ohne Medienunterstützung einen roten Faden in den Vortrag zu bekommen, sofern man das nicht vorher explizit geübt hat... Auch dieser Punkt wird massiv in die Bewertung einfließen.

Geschrieben
Da der Vorprüfling und Nachprüfling diesen kommentarlos verwenden durften war klar, dass er zur Benutzung und Verwendung für die Prüflinge dort angeschlossen war.
Ganz doofe Frage: Woher weißt du das (ich meine vor allem das "kommentarlos")? Ich durfte erst in den Raum nachdem derjenige vor mir raus war und der nach mir wurde auch erst reingelassen als ich rausging. War das bei euch anders?
Geschrieben (bearbeitet)
Danke für die Info.

Damit steigen meine Chancen erfolgreich Widerspruch bei der IHK einzulegen. :)

Verstehe ich nicht? Der Grund für die Situation war ja ein Fehler deinerseits.

Mittlerweile hast du sogar eingesehen, dass die Prüfungsordnung die Bereitstellung eines Beamers durch den Prüfling vorsieht... (Und nicht durch ein Systemhaus oder sonstwen)

Bearbeitet von daZza
Geschrieben

@arlegermi

war bei uns anders.

@daZza

Nein, kein Fehler meinerseits.

Für die Bereitstellung eines Beamers ist laut Prüfungsordnung der Prüfling verantwortlich, ja das stimmt.

In meinem Fall hatte das IT-Systemhaus einen funktionsfähigen Beamer im Raum stehen der für Vorträge benutzt werden darf.

Insofern liegt hier kein Eigenverschulden vor und der IHK-Mann hat fremdbestimmt, dass ich den Beamer, welches Eigentum des IT-Systemhauses ist und nicht der IHK gehört, mir dieses wichtige Hilfsmittel für die Präsentation verwehrt.

Hier liegt ein klares Rechtsvergehen seitens der IHK vor (meine Meinung), dazu stehe ich auch.

Geschrieben
@arlegermi

war bei uns anders.

@daZza

Nein, kein Fehler meinerseits.

Für die Bereitstellung eines Beamers ist laut Prüfungsordnung der Prüfling verantwortlich, ja das stimmt.

In meinem Fall hatte das IT-Systemhaus einen funktionsfähigen Beamer im Raum stehen der für Vorträge benutzt werden darf.

Insofern liegt hier kein Eigenverschulden vor und der IHK-Mann hat fremdbestimmt, dass ich den Beamer, welches Eigentum des IT-Systemhauses ist und nicht der IHK gehört, mir dieses wichtige Hilfsmittel für die Präsentation verwehrt.

Hier liegt ein klares Rechtsvergehen seitens der IHK vor (meine Meinung), dazu stehe ich auch.

wie kann man diesen Text schreiben und sich am Ende so hinstellen als hätten man recht? Das kann ich echt nicht nachvollziehen du widerlegst deine eigene Annahme in dem Text ja schon selbst...

Und um es nochmal zu sagen die IHK hat den Raum für diese Zeit gemietet + Einrichtung und damit hat sie das Recht drüber zu bestimmen wer die Einrichtung wie verwendet weil sie in dem Moment die Besitzer sind und du dir ja keine Rechtskräftige Schriftliche Erlaubnis des Eigentümers geholt hast die dieses Besitzrecht aufheben hätte können.

Geschrieben
ich habe hier eine gänzlich andere Meinung und bin juristisch ein Laie, lasse das aber im Vorfeld rechtlich von einem Experten prüfen.

Das du ne andere Meinung hast ist schon klar, ändert aber auch nix dran das selbst wenn es nicht so wäre du dir nicht schriftlich Bestätigen hast lassen das du diesen Beamer definitiv verwenden darfst, wann kapierst du das jetzt eigentlich mal, nur weil du sagst "der is doch net zur zierde da also darf ich den auch verwenden" heißt das nicht das es so ist!

Und es hat sich ja auch mehrfach gezeigt das du wohl nichtmal den Anstand hattest den PA vorher höflich zu fragen ob du diesen Beamer verwenden darfst sondern direkt das Kabel in deinen Laptop gesteckt hast als würde er dir gehören damit hast du direkt schonmal einen schlechten Eindruck hinterlassen, der dazu geführt hat das sie dir die Nutzung nicht erlaubt haben was in diesem Fall in Ihrem Recht als Prüfer lag weil du weder Eigentümer noch Besitzer des Beamers in diesem Moment warst und nichts hattest um diese Tatsache nachzuweisen.

Wenn jemand seinen eigenen Beamer mitbringt kann der PA davon ausgehen das er entweder Eigentümer ist oder den Besitz von der Firma für diesen Zeitraum zugesprochen bekommen hat, der Beamer im Raum hat sich zu diesem Zeitpunkt aber im Besitz der IHK die diesen Raum gemietet hat befunden und nicht in deinem, daher wissen sie durch fehlende schriftliche Bestätigung deinerseits eindeutig das du weder Eigentümer noch Besitzer bist und keine Erlaubnis hattest ihn zu verwenden vom Eigentümer die du nachweisen konntest und sie als Besitzer waren durch deine selbstverständliche Art auch nicht bereit dir dieses Recht einzuräumen.

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich hier so lese, würde ich sagen, dass die 6 definitiv gerechtfertigt ist. Ich möchte noch einmal zu dem Text eingehen, dem ich wirklich kopfschüttelnd grinsend vor dem Monitor saß:

Man kann selbst als Prüfling ungefähr abschätzen welche Note es werden wird, man liegt vielleicht um 1-2 Notenstufen daneben.

Das kann man, in der Tat. Kannst du das? Eher weniger.

Vortrag-Fachgespräch: Hier tippte ich auf eine Note 2, eigentlich Note 1 aber wegen Verbot Hilfsmittel zu verwenden, wurden mir im Vorfeld Punkte abgezogen, wenn sie sehr streng sind dann wird es im Worst-Case Szenario ein "befriedigend". Dachte ich mir. Pustekuchen.

Pustekuchen, gut erkannt. Denken hilft dir bei der Bewertung nicht.. Wie du nun siehst.. Hast du dir den Bewertungsbogen mal angesehen? Den gibt es im Internet zu finden. Allein die Darstellung und der Medieneinsatz bestehen aus enorm vielen Punkten. Keinen Beamer, kein Backup, kein Vorbereiteter anderer Medieneinsatz? -> 0 Punkte. Vielleicht am Laptop präsentieren? Najaa.. gibt auch massiv Abzug und dürfte nicht weit von den 0 entfernt sein.

Das daraus eine Note 6 wird ist unverschämt und hier muss ich leider sagen, ja ihr Ziel war es mir eins auszuwischen und mich als Quotendurchfaller zu mißbrauchen. Nicht jeder IHK-Prüfer will den Prüflingen nur Gutes und es ist unmöglich 100%-ig objektiv zu sein bei mündlichen Prüfungen.

Und hier musste ich das erste mal Schmunzeln. Ich sag dir auch Warum! Es besteht die Möglichkeit Prüfer aus dem Ausschuss zu schicken, etwa weil ihr persönliche Probleme habt, ihr euch gut kenn oder ähnliches. Das gleiche zählt auch, wenn man einen guten annehmbaren Grund bringt der gegen diese Person spricht.

Bei meinen Antworten auf ihre Fragen gab es keinerlei Regungen und keine Kommentare, weder ein Nein oder Ja, nichts. Nur gelegentliche Notizen wurden gemacht.

Hier musste ich das zweite mal Schmunzeln. Ich sag dir nochmal Warum! Es ist nicht ihre Aufgabe, mehr gibts dahinter nicht. Sie notieren sich "richtig" - "falsch" -"ok, er wusste was aber nicht alles" - "kam wie aus der Pistole geschossen" etc. Es kommt wieder ein gut noch ein schlecht aus ihrem Mund, noch richtig oder falsch. Warum auch? Es bringt dir nichts, ist die Aussage richtig kannst du dich freuen, ist die Aussage falsch kannste eh nichts mehr machen weil die Antwort gegeben wurde.

Bearbeitet von AsuraDeYien
Geschrieben

Halte uns mal auf dem Laufenden wie das Ganze ausgeht und welche Rechtsmittel du im Endeffekt wirklich eingesetzt hast. Würde mich mal, fernab von allem Glaubwürdigkeitsgerede interessieren...

Geschrieben

Es wird immer grotesker.

Nun gibt man schon zu, dass man vom Projekt nichts weiß, das hält aber niemand davon ab, aufs geradewohl zu spekulieren. Gleiches gilt für das Verhalten des TE. Und alles nur um die eigene Meinung zu stützen. Das hat schon was von Vorverurteilung.

Soll der TE doch erst einmal Einscht in die Prüfungsunterlagen nehmen.

Geschrieben

Lade doch bitte mal deine Präsentation hoch.

Ich denke die wird wenigstens einen ungefähren Einblick in den Inhalt deiner Präsentation geben können.

Geschrieben (bearbeitet)
Es wird immer grotesker.

Nun gibt man schon zu, dass man vom Projekt nichts weiß, das hält aber niemand davon ab, aufs geradewohl zu spekulieren. Gleiches gilt für das Verhalten des TE. Und alles nur um die eigene Meinung zu stützen. Das hat schon was von Vorverurteilung.

Soll der TE doch erst einmal Einscht in die Prüfungsunterlagen nehmen.

Das einzige was Grotesker wird WYSIFISI is das er sich mehr und mehr in widersprüche verstrickt und komplett gegen jedes Argument mit einem "Ich hab ne andere Meinung" antwortet, nicht immer so direkt aber meist kommt das gleiche bei rum selbst wenn man ihm plausible Argumente liefern will warum er eben nicht recht hat.

Niemand sagt ihm er solle keine Einsicht nehmen, im Gegenteil das würde ja jeder von uns bei dieser Note denke ich, es geht eher darum das er endlich mal seine Fantasie von wegen wenn er Prüfungseinsicht beantragt, Einspruch einlegt oder sogar Klagt das er den Prüfern ebenfalls eins auswischen kann etc., wie er es ja bereits schonmal ganz offen zugegeben hat das dies mittlerweile sein Hauptziel ist weil er sich wohl selbst bewusst ist das er keinen Erfolg haben wird so wie er es geschrieben hat und sorry das ist einfach lächerlich.

Lade doch bitte mal deine Präsentation hoch.

Ich denke die wird wenigstens einen ungefähren Einblick in den Inhalt deiner Präsentation geben können.

+ der Doku beides Zusammen dürfte einmal schon ein wenig zeigen wie gut das Projekt wirklich war.

ich glaub du hast den Falschen Beitrag verlinkt :)

Bearbeitet von Albireo20
Geschrieben
[...] Ich kann mir nichts schlimmeres vorstellen als vor Leuten zu reden. Ich will es nicht und kann es nicht.

Hatte mich damals am Gymnasium erfolgreich vor Referaten gedrückt [...]"

Der Satz gefällt mir persönlich am Besten: "Ich will es nicht und ich kann es nicht" - Und dann mit einer 1 ohne Medieneinsatz rechnen. Applaus Applaus für deine Worte.

Geschrieben
Der Satz gefällt mir persönlich am Besten: "Ich will es nicht und ich kann es nicht" - Und dann mit einer 1 ohne Medieneinsatz rechnen. Applaus Applaus für deine Worte.

Entweder ein genialer Troll, der seinen Plan über Jahre hinweg vorbereitet hat, oder er leidet wirklich unter Realitätsverlust :D

Geschrieben
Entweder ein Troll, der seinen Plan über Jahre hinweg vorbereitet hat, oder er leidet wirklich unter Realitätsverlust :D

Trollen glaub ich weniger und das ist eigentlich eher das traurige, denn ich glaube der meint das alles wirklich vollkommen ernst.

Geschrieben

Leider meint er das wirklich ernst und wenn solche leute doch irgendwann als FI arbeiten, dann wundert mich nicht mehr, dass man als Informatiker von den leuten komisch aufgefasst wird

Geschrieben
@arlegermi

war bei uns anders.

@daZza

Nein, kein Fehler meinerseits.

Für die Bereitstellung eines Beamers ist laut Prüfungsordnung der Prüfling verantwortlich, ja das stimmt.

In meinem Fall hatte das IT-Systemhaus einen funktionsfähigen Beamer im Raum stehen der für Vorträge benutzt werden darf.

Insofern liegt hier kein Eigenverschulden vor und der IHK-Mann hat fremdbestimmt, dass ich den Beamer, welches Eigentum des IT-Systemhauses ist und nicht der IHK gehört, mir dieses wichtige Hilfsmittel für die Präsentation verwehrt.

Hier liegt ein klares Rechtsvergehen seitens der IHK vor (meine Meinung), dazu stehe ich auch.

Es ist ein Fehler deinerseits. Allein schon deine Argumentation. Völlig weltfremd.

Du hast bei dem Systemhaus angerufen, die haben gesagt, dass dort ein Beamer ist. Die IHK verlangt, dass der Prüfling sein Equipment mitbringt, dafür unterschreibt man. Du hast es letzten Endes nicht gemacht, und die Prüfer der IHK sehen das ganze kritisch. Du hast dich nicht bei der IHK informiert, sondern beim Systemhaus, in dem deine Abschlussprüfung stattfindet. Also hat die IHK damit schonmal garnichts zu tun. Du dagegen hast nicht das getan, was in den Prüfungsanträgen bzw. den Einladungen zur Abschlussprüfung stand.

Wenn dann die anderen Prüflinge den anderen Beamer benutzen durften lag es wahrscheinlich daran, weil sie trotzdem selbst einen Beamer dabei hatten. Sie haben einfach gezeigt, dass sie das, was sie machen sollten, auch gemacht haben. Du dagegen nicht, deswegen ist es vollkommen in Ordnung, was der PA gemacht hat, nämlich dich deine Präsentation ohne die Geräte halten zu lassen, zu denen du verpflichtet warst diese mitzubringen.

Du wirst juristisch aufs Maul fallen, ums klar zu sagen. Dein Fall ist nicht der, dass sie dich mit Absicht haben durchfallen lassen. Du leidest schlicht und einfach an einer falschen Selbsteinschätzung von dir selbst und siehst auch Fehler deinerseits einfach nicht ein. Du bist scheinbar die typische Person, die jeglichen Fehler bei anderen sucht. So wirst du im Berufsleben schnell untergehen.

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