DrGnom Geschrieben 14. Februar 2015 Teilen Geschrieben 14. Februar 2015 Wir Informatiker waren glaub schon immer etwas sensibler, wenn es darum geht, Formulare mit persönlichen Daten auszufüllen. Personalisierte Werbung, Profile, Datenlecks und -händler und der ganze Kram. Im Privaten kann man das ja handhaben wie man will. Was aber, wenn man das als Angestellter nutzen soll, nutzen muss? Ich soll mich z.B. jetzt auf einer Web-Projektmanagement anmelden, in deren AGB z.B. sowas steht: You agree to be identified as a customer of Wrike and you agree that Wrike may refer to you by name, trade name and trademark, if applicable, and may briefly describe your business in Wrike's marketing materials and web site. You hereby grant Wrike a fully-paid, irrevocable, perpetual, world-wide license to use your name and any of your trade names and trademarks solely in connection with the rights granted to Wrike pursuant to this marketing section. Und dann ist auch noch der Realname gefragt. Die Kollegen sind alle schon so angemeldet. Ich wurde jetzt mittels meiner Firmen-eMail-Adresse eingeladen, in der auch der volle Name steht. Klar, man wird nie völlig anonym sein und in anderen Portalen, die ich dienstlich nutze, wie MSDN, VMWare usw. bin ich auch mit Realname drin, aber ich sehe es nicht ein, jede AGB abzunicken zu müssen, nur damit der Chef das Geld spart, sowas im eigenen Intranet aufzubauen. Ist das eine Argumentation mit der man auch arbeitsrechtlich durchkommt? Mich würde eure Meinung interessieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 14. Februar 2015 Teilen Geschrieben 14. Februar 2015 Dann nenn Dich halt Max Mustermann? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
larsson Geschrieben 14. Februar 2015 Teilen Geschrieben 14. Februar 2015 Dann nenn Dich halt Max Mustermann? Den gibt's schon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 16. Februar 2015 Teilen Geschrieben 16. Februar 2015 Den gibt's schon. Es gibt auch mehr als einen Thomas Müller. Wenn es "nur" um den Klarnamen geht hast du arbeitsrechtlich wohl weniger eine Chance. Interessanter wird es, wenn "mehr" abgefragt wird, aber auch der 1.1.1950 ist ein legitimes Geburtsdatum, und als Adresse die der eigenen Firma. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 16. Februar 2015 Teilen Geschrieben 16. Februar 2015 Naja wenn sie das als Projektmanagement Tool verwenden werden sie wohl schon die korrekten Namen der Mitarbeiter darin haben wollen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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