Deadpool Geschrieben 24. Februar 2015 Geschrieben 24. Februar 2015 Hallo zusammen , ich habe - da ich damals in der Realschule im Mathe-Zweig war - einen programmierbaren Tascherechner von Casio. In den Regeln der IHK bezüglich der Zwischenprüfung 2015 Frühjahr steht: Zugelassen: Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) Nun steht hier 'programmiert' und nicht 'programmierbarer'. Mein Taschenrechner ist netzunabhängig und hat keine Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. Hat noch jemand so einen Taschenrechner und hat diesen in der Zwischenprüfung benutzten dürfen? MfG Meikr323 Zitieren
Cuy Geschrieben 1. März 2015 Geschrieben 1. März 2015 Wird ein Tippfehler auf der IHK Seite sein - damit ist definitiv ein programmierbarer Taschenrechner gemeint. Es soll halt verhindert werden, dass Du alle Formeln einspeicherst und dann nur noch die Zahlen eintippen musst. Davon abgesehen besteht zur Zwischenprüfung ja nur Anwesenheitspflicht und Du kannst Dich nur selbst betrügen - ein Bekannter von mir hatte zur ZP seinen Taschenrechner vergessen und mit den Prüfern abgesprochen, dass er statt dessen sein Smartphone benutzen darf. Vielleicht lassen die Prüfer den programmierbaren Taschenrechner zu, dann hast Du Glück gehabt. Vielleicht lassen sie ihn auch nicht zu; wenn Du dann ohne Alternative in der Prüfung sitzt, hast Du ein Problem. Wenn Du keinen ganz normalen Taschenrechner hast, dann würde ich an Deiner Stelle jetzt einen kaufen - in der Abschlussprüfung gelten die gleichen Regeln, und wenn sie Dir da das programmierbare Gerät nicht zulassen verlierst Du Zeit und wahrscheinlich auch Punkte. Zitieren
Asura Geschrieben 2. März 2015 Geschrieben 2. März 2015 Zugelassen: Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten) Nun steht hier 'programmiert' und nicht 'programmierbarer'. Mein Taschenrechner ist netzunabhängig und hat keine Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten. MfG Meikr323 Die IHK ist sehr unpräzise! Wenn du genauer durchliest, wirst du solche Dinge mehr finden.. Hiermit ist ein Programmierbarer Taschenrechner gemeint, das sagten unsere Prüfer bei der Zwischenprüfung ausdrücklich.. Wie es allerdings bei euch ist, kann ich nicht sagen. Zitieren
Deadpool Geschrieben 2. März 2015 Autor Geschrieben 2. März 2015 Ich hätte mir ein Notebook auf mein Tisch stellen können und es hätte die Aufseher nicht gejuckt (Weng übertrieben). Auch konnte ich meinen programmierbaren (der nicht programmiert war) Taschenrechner verwendet. Ist wohl von IHK zu IHK anders. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.