mZet Geschrieben 27. Februar 2015 Teilen Geschrieben 27. Februar 2015 Der Antrag für mein Abschlussprojekt wurde heute folgendermaßen von dergenehmigt: Sehr geehrter [...], der Prüfungsausschuss hat Ihren Projektantrag zum Thema "[...]" geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Ihr Projektantrag wurde mit Auflage genehmigt. Grund: Drei Exemplare der Dokumentation für den Prüfungsausschuß, übersenden an DAA GmbH Frankfurt/Main z.H. [...] Walter-Kolb-Straße 5 60594 Frankfurt/Main Stellen Sie Ihre Projektdokumentation online bis zum 28.04.2015 bereit. Mit freundlichen Grüßen Ihre Industrie- und Handelskammer Ist eine solche Auflage gewöhnlich, oder gibt es dafür einen bestimmten Grund? Und ich schätze mal für das Übersenden der Dokumentation an den Prüfungsausschuss gilt die selbe Frist wie bei der Onlineabgabe? (28.04.2015) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 27. Februar 2015 Teilen Geschrieben 27. Februar 2015 Ja, sowas kommt vor. Das liegt im ermessen des PA. Wir erwarten ebenfalls eine gedruckte und gebundene Ausgabe der Dokumentation jedoch bekommen die Prüfungsteilnehmer im Vorfeld die Information bezüglich dieser Vorgehensweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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