Saga Geschrieben 17. März 2015 Geschrieben 17. März 2015 Hallo zusammen, falls ich das falsche Forum erwischt habe, ein dickes Sorry dafür - aber hier schien es mir noch am ehesten zu passen. Ich suche eine Arbeitsvertrags-Klausel zum Thema "Firma nicht öffentlich (auf Foren, Social Media etc) schlecht darstellen", bin formulierungstechnisch allerdings bisher noch nicht fündig geworden. Dass es zum guten Ton gehört, die Firma nicht zu diskreditieren versteht sich natürlich von selbst - trotzdem soll es schriftlich festgehalten werden. Hat einer von euch so einen Passus in seinem Vertrag stehen? Oder ist vielleicht Personaler und musste so etwas ausarbeiten? Wenn ja, freue ich mich über ein, zwei Beispiele. Natürlich auch gerne per PN. Danke und LG Saga Zitieren
mfk'); DROP TABLE Users;-- Geschrieben 17. März 2015 Geschrieben 17. März 2015 Ich glaube nicht, dass ein Arbeitsvertrag die freie Meinungsäußerung über die bereits bestehenden rechtlichen Grenzen hinaus beschränken kann. Aber IANAL. Zitieren
Maniska Geschrieben 17. März 2015 Geschrieben 17. März 2015 Ich suche eine Arbeitsvertrags-Klausel zum Thema "Firma nicht öffentlich (auf Foren, Social Media etc) schlecht darstellen", bin formulierungstechnisch allerdings bisher noch nicht fündig geworden. Dass es zum guten Ton gehört, die Firma nicht zu diskreditieren versteht sich natürlich von selbst - trotzdem soll es schriftlich festgehalten werden. Ich muss mfk zustimmen, solange man bei der Wahrheit (belegbar) bleibt wird es schwer die Meinungsäußerung rechtlich wirksam zu verbieten. Ich denke (und hoffe!) jedenfalls, dass eine solche Klausel würde letztendlich von jedem Arbeitsgericht kassiert werden würde. Zitieren
Wuwu Geschrieben 17. März 2015 Geschrieben 17. März 2015 Normalerweise kommt sowas in einen seperaten "Code of Conduct" Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 17. März 2015 Geschrieben 17. März 2015 Ich muss mfk zustimmen, solange man bei der Wahrheit (belegbar) bleibt wird es schwer die Meinungsäußerung rechtlich wirksam zu verbieten. Moment da muss du zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterscheiden. Nur Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit grundrechtlich geschützt, aber natürlich nicht unbegrenzt (Beleidigungen z.B.). Meinungen sind in der Regel nicht belegbar, sondern eben nur subjektive Eindrücke ("Ich finde das Produkt X schlecht"). Bei Tatsachenbehauptungen kommt es darauf an ob sie war sind oder nicht. Bei vermischungen von Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen kommt es glaube ich darauf an welcher Teil überwiegt. Interessant dazu sind auch die folgenden Links: Arbeitsrecht'>http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/RechteundPflichten/rpa6-2.htm]Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kndigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis - Reden ist Silber, Schweig | Personal | Haufe Zitieren
Saga Geschrieben 17. März 2015 Autor Geschrieben 17. März 2015 Ich denke (und hoffe!) jedenfalls, dass eine solche Klausel würde letztendlich von jedem Arbeitsgericht kassiert werden würde. Das wäre in dem Fall zum Glück nicht mein Problem, sondern desjenigen, der so eine Klausel in seine Verträge setzen lassen will. Ich recherchiere hier nur, ob es so etwas gibt. Zitieren
Gast Youkai Geschrieben 23. März 2015 Geschrieben 23. März 2015 Mal abgesehen von der Verschwiegenheitsklausel wonach man eh weder positive noch negative groß was sagen sollte gibt es doch auch soweit ich weis irgendwo einen Passus der sagt man muss seinem Arbeitgeber "treu" sein was eigentlich auch beinhaltet das man nichts negatives sagen soll. Ich hab intelligenter weise mal auf FB geschrieben "Bin gestresst die Kollegen haben alles auf mich abgewälzt aber ich hab trotzdem spaß bei der Arbeit" worauf hin mein Chef mir erst mal die Ohren lang gezogen hat ^^V und dabei war das aus meiner Sicht jetzt nichts schlimmes aber naja Zitieren
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