dz9 Geschrieben 26. April 2015 Geschrieben 26. April 2015 Ich wollte mal fragen wie es aussieht mit der Bewertung. Also soweit ich gehört habe ist es so: GA1 & GA2 muss man 30% richtig habe sonst ist man durchgefallen und kann auch in keine Nachprüfung gehen. GA3 muss man mind. 50% richtig haben oder man ist direkt durchgefallen auch keine Nachprüfung. Ist das soweit richtig ? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 26. April 2015 Geschrieben 26. April 2015 Wo hast du das denn her? GA3 gibt es nicht. Zitieren
aekakias Geschrieben 26. April 2015 Geschrieben 26. April 2015 Du meinst WISO Ich habe gehört, man muss mindestens 52Punkte (Durchschnitt von allen drei Teilen) erreichen. GA1= 40% GA2= 40% WISO= 20% Zitieren
tempteam Geschrieben 26. April 2015 Geschrieben 26. April 2015 Du meinst WISO Ich habe gehört, man muss mindestens 52Punkte (Durchschnitt von allen drei Teilen) erreichen. GA1= 40% GA2= 40% WISO= 20% Laut dem Notenrechner für IT-Berufe ist man mit diesen Zahlen durchgefallen. Info Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen. Wie ist das zu erklären? Die Berufsverordnung sagt dazu: (6) Innerhalb des Prüfungsteils B haben die Ganzheitlichen Aufgaben I und II gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils das doppelte Gewicht. (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Beispiel GA I GA II Wiso 45 Punkte 45 Punkte 70 Punkte mangelhaft mangelhaft befriedigend Gesamtpunkte schriftlich = 45*0.4 + 45*0.4 + 70*0.2 = 50 (ausreichend) Es ist also sehr wohl möglich, mit zwei Fünfen die Prüfung zu bestehen! sucht bei Google nach "Notenrechner für IT-Berufe", hier kann man sich das Ergebnis errechnen lassen. Zitieren
aekakias Geschrieben 26. April 2015 Geschrieben 26. April 2015 DAs war die Gewichtung... Die Prüfungsteile werden so gewichtet laut IHK: GA1 40% GA2 40% WISO 20% Zitieren
Plenentair Geschrieben 27. April 2015 Geschrieben 27. April 2015 (bearbeitet) Teil B (GHA1 40% GHA2 40% WiSo 20%) ist bestanden wenn im Prüfungsteil B mindestens 50 Punkte erbracht werden und keine „ungenügende“ Leistung dabei ist -> in jeder der 3 Prüfungen mindestens 50 Punkte, dann hast du die IHK Schriftliche Prüfung bestanden. In der Berufsschule kannst du trotzdem durchfallen (je nach dortigen Richtlinien) Bearbeitet 27. April 2015 von Plenentair Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.