Nimey Geschrieben 28. April 2015 Teilen Geschrieben 28. April 2015 Aufgabe: Die Ag will einen ihrere seit acht Jahren beschäftigten Dozenten betriebsbedingt kündigen. Es gelten die Vorschriften des BGB. Welche der folgenden Aussagen trifft auf eine rechtswirksame Kündigung zu? 1) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des jeweiligen Quartals 2) Die Kündigung muss zur Wirksamkeit in Schriftform vorliegen 3) Die Kündigung kann in elektronischer Form (e-Mail) übermittelt werden 4) Der Betriebsrat hat bei einer ordentlichen Kündigung kein Widerspruchsrecht 5) Die AG muss bei drohender Arbeitslosigkeit des Gekündigten bei der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Laut IHK ist nur Antwort 2 richtig, aber ist nicht auf 4 richtig? Der Betriebsrat muss doch nur informiert werden bzw. hat ein Anhörungsrecht bei einer ordentlichen Kündigung oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eugen369 Geschrieben 28. April 2015 Teilen Geschrieben 28. April 2015 Die Frage lautet ja "Welche der folgenden Aussagen trifft auf eine rechtswirksame Kündigung zu?", Nr. 2 trifft zu. Nr. 4 trifft nicht zu, da der Betriebsrat laut §102 BetrVG ein Widerspruchsrecht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.