tobsenks Geschrieben 29. April 2015 Geschrieben 29. April 2015 Heute Leute, habe ne Frage da sie mir keiner beantworten kann so richtig... Wir haben ja heute alle die Prüfung geschrieben.. Da unser Lehrer im Auschuss sitzt haben wir schon vorläufige Ergebnisse... Ich habe in GA1: 38 Punkte und in GA2 59... Wenn ich in WiSo 57 Punkte habe wäre ich ja über 50 Punkten in der gesamten Prüfung... Muss ich dann trotzdem eine Nachprüfung machen? Zitieren
Injection Geschrieben 29. April 2015 Geschrieben 29. April 2015 "Sie haben den Prüfungsteil trotz einer oder zwei mangelhafter Leistungen bestanden. Eine Ergänzungsprüfung dürfen Sie nun nicht mehr ablegen." Notenrechner für die IT-Abschlussprüfung Zitieren
tobsenks Geschrieben 29. April 2015 Autor Geschrieben 29. April 2015 Das Problem ist überall steht was anderes.. In dem Buch was wir haben steht das man bei einem Teil mangelhaft ne nachprüfung machen muss... Zitieren
daZza Geschrieben 29. April 2015 Geschrieben 29. April 2015 Die haben innerhalb weniger Stunden sämtliche Prüfungen ausgewertet? Kann ich mir ja kaum vorstellen Zitieren
Injection Geschrieben 29. April 2015 Geschrieben 29. April 2015 Gilt für Fachinformatiker Wenn im B-Teil 2 Teile mit Note 5 und im 3. Teil mindestens mit Note 4 --> Nachprüfung: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Prüfung ohne Wenn und Aber bestanden, wenn keine Prüfungsteil-Note (A, schlechter als 4: (8) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. !!! Bei 6 in einem Prüfungsteil nicht bestanden: Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Mit deinen Punkte hast du eine 4 im Teil B. Teil B ist damit bestanden, da du weder eine 6 hast, noch eine 5 (oder zwei) UND insgesamt keine 4. Du hast ja insgesamt in B eine 4 und damit bestanden (die 5 in GA1 ist damit hinfällig). Zur Nachprüfung mit einer 5 musst du nur, wenn du im B gesamt keine 4 erreichst. Zitieren
jaistklar Geschrieben 29. April 2015 Geschrieben 29. April 2015 Wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe muss ich die komplette Abschlussprüfung nachholen? Zitieren
Injection Geschrieben 29. April 2015 Geschrieben 29. April 2015 (bearbeitet) Ja in dem Teil, der nicht bestanden wurde (der Rest wird dir im Normalfall auf Antrag angerechnet) und wenn du nicht in die mündliche Ergänzungsprüfung gehen darfst. Wenn du in die mündliche Ergänzungsprüfung darfst, kannst du mit der das Ruder noch rum reißen. Für die Wiederholungsprüfung musst du dich anmelden, da ansonsten das Ausbildungsverhältnis endet. Bearbeitet 29. April 2015 von Injection Zitieren
Albi Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Also ich hab der IHK hier in München mal geschrieben weil ich auch langsam etwas verwirrt war weil mir einer wieder gesagt hat sobald man in einem Teil ne 5 hätte müsste man eine Mündliche Nachprüfung ablegen. Hallo, wir haben ja heute die schriftliche Abschlussprüfung geschrieben und ich hätte jetzt nur eine Frage da mir das nach wie vor nicht ganz klar ist. Ab wann muss man in die mündliche Nachprüfung? Die einen sagen wenn man bei dem Ergebnis von Fachquali Punkte *2 + Kernquali Punkte *2 + Wiso Punkte /5 mindestens 50 Punkte hat, hat man bestanden und muss nicht in die mündliche Nachprüfung außer man hat in 2 der 3 Teile eine 5. Beispiele: Wenn man in der Fachquali 30 Punkte hätte, in der Kernquali 60 Punkte und in Wiso 70 Punkte wären das genau 50 Punkte und man hätte bestanden. Wenn man in der Fachquali 30 Punkte hätte, in der Kernquali 50 Punkte und in Wiso 70 Punkte wären das 46 Punkte und man müsste in die Nachprüfung. Wenn man in der Fachquali 30 Punkte hätte, in der Kernquali 45 Punkte und in Wiso 100 Punkte wären das genau 50 Punkte aber da man zwei 5er hat müsste man in die Nachprüfung. Die anderen sagen das man schon zur mündlichen Nachprüfung muss wenn man nur in einem der 3 Teile nur zwischen 30-49,5 Punkte hat also eine 5. Heißt man müsste bei dem oberen ersten Beispiel schon in die Nachprüfung. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrter Herr XXXXX, in die mündliche Ergänzungsprüfung können Sie kommen, wenn Sie in zwei Prüfungsbereichen eine Note 5 und im dritten Prüfungsbereich eine Note 4 haben und im Gesamten nicht auf maximal 50 Punkte kommen. Hallo Frau XXXXX, danke für die schnelle Antwort, also hab ich es richtig verstanden solange man in allen 3 Teilen mindestens 50 Punkte gesamt erreicht, muss man keine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen und hat Teil B bestanden. Sehr geehrter Herr XXXXX, ja genau. Die Bestehensregeln finden Sie auch in der Ausbildungsordnung zu Ihrem Beruf, welche Ihrem Ausbildungsbetrieb vorliegen muss. Das bedeutet also solange man mindestens 30 Punkte in der Fachquali hat und damit noch ne 5 und die anderen Teile gut genug abschließt um gesamt auf 50 Punkte zu kommen hat man bestanden und muss keine mündliche Zusatzprüfung machen wie es hier schon gesagt wurde Zitieren
daZza Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 tobsenks, möchtest du mir eine PN mit gewissen Dokumenten zukommen lassen? Wäre dir sehr dankbar ;-) Zitieren
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