iTrekk Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Ich habe eben mal ein bisschen nachgeguckt und denke nicht, dass ich in GH1 auf meine 30 Punkte komme und würde damit durchfallen. Das würde bedeuten, dass ich ein halbes Jahr dran hängen muss. Was passiert dann mit meinem Projekt? Darf ich den selben Antrag nochmal stellen und kann das Projekt jetzt trotzdem umsetzen oder muss ich mir was komplett neues überlegen? Vielen Dank Zitieren
MightyMatze Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Solltest du in der schriftlichen Prüfung durchgefallen sein, aber das Projekt bestehen, brauchst du nur die schriftliche Prüfung wiederholen, wenn mich nicht alles täuscht. Zitieren
iTrekk Geschrieben 30. April 2015 Autor Geschrieben 30. April 2015 Soweit ich weiß, wird man garnicht zur praktischen Prüfung eingeladen wenn man nicht besteht Zitieren
MightyMatze Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 (bearbeitet) Soweit ich weiß, wird man garnicht zur praktischen Prüfung eingeladen wenn man nicht besteht Würde ich schon sagen. Die Prüfungsergebnisse liegen laut Einladung erst in 3-4 Wochen vor, also ca. ende Mai/Anfang Juni. Da dort aber schon der Zeitraum der praktischen Prüfung ist (zumindest bei uns) wäre das ziemlich knapp erst dann die Einladungen zu verschicken. Solltest du doch 30% in der GA1 haben und den Rest mindestens 50%, kannst du für die GA1 auf jeden Fall eine mündliche Nachprüfung machen. Aber erstmal heißt es abwarten und Tee trinken, bis die Prüfungsergebnisse da sind. Ändern kann man erstmal nichts mehr. P.S: Außerdem wäre das doppelte Arbeit für die IHK. Das kann man denen doch nicht antun Bearbeitet 30. April 2015 von MightyMatze Zitieren
Asura Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Ich habe gehört, dass man die schriftliche Bestehen muss um zur Mündlichen zu gelassen zu werden. Bei uns sind die mündlichen ziemlich gen Ende Juli. Aber in Zweifelsfall die IHK anrufen, hat sowieso jede andere Richtlinien. Zitieren
Albi Geschrieben 30. April 2015 Geschrieben 30. April 2015 Hier habe ich das gerade gepostet, weil ich bei der IHK nachgefragt hab wann man in die mündliche Nachprüfung muss, solange du in allen 3 Teilen zusammen mindestens 50 Punkte erreichst hast du bestanden: Wenn man in der Fachquali 30 Punkte hätte, in der Kernquali 60 Punkte und in Wiso 70 Punkte wären das genau 50 Punkte und man hätte Teil B bestanden und muss keine mündliche Nachprüfung machen. Aber normal wird man nur zu Teil A also der regulären Mündlichen Prüfung zugelassen wenn man Teil B besteht, fällst du durch Teil B durch darfst du Teil A nicht machen und musst meines wissens nach auch ein komplett neues Projekt machen wenn du die Prüfung nochmal machst. Bei uns in München sind die Mündlichen Prüfungen zwischen 18. Juni und 23. Juli also mehr als genug zeit die ganzen schriftlichen Prüfungen auszuwerten. Zitieren
Gast gelöscht Geschrieben 2. Mai 2015 Geschrieben 2. Mai 2015 Wenn man in der Fachquali 30 Punkte hätte, in der Kernquali 60 Punkte und in Wiso 70 Punkte wären das genau 50 Punkte und man hätte Teil B bestanden und muss keine mündliche Nachprüfung machen. Wobei zu erwähnen ist, dass GA1 und GA2 jeweils eine Gewichtung von 40 % haben und WISO eine Gewichtung von 20 %. Also 30 * 0,4 + 60 * 0,4 + 70 * 0,2 = 50 % = Bestanden! Zitieren
Albi Geschrieben 2. Mai 2015 Geschrieben 2. Mai 2015 Wobei zu erwähnen ist, dass GA1 und GA2 jeweils eine Gewichtung von 40 % haben und WISO eine Gewichtung von 20 %. Also 30 * 0,4 + 60 * 0,4 + 70 * 0,2 = 50 % = Bestanden! Das steht in dem Beitrag den ich oben verlinkt hab auch drin faulancer Fachquali Punkte *2 + Kernquali Punkte *2 + Wiso Punkte /5 Du hast es nur anders gerechnet Zitieren
Gast gelöscht Geschrieben 2. Mai 2015 Geschrieben 2. Mai 2015 Das steht in dem Beitrag den ich oben verlinkt hab auch drin faulancer Finde die Verlinkung gerade nicht. Wollte nur die Gewichtung nochmal erwähnen. Zitieren
Albi Geschrieben 3. Mai 2015 Geschrieben 3. Mai 2015 Finde die Verlinkung gerade nicht. Wollte nur die Gewichtung nochmal erwähnen. Direkt das erste Wort xD "Hier" =P Aber stimmt shcon der link hebt sich eigentlich garnet ab so das man ihn direkt sieht =/ Zitieren
bimpfi Geschrieben 4. Mai 2015 Geschrieben 4. Mai 2015 (bearbeitet) Aber normal wird man nur zu Teil A also der regulären Mündlichen Prüfung zugelassen wenn man Teil B besteht, fällst du durch Teil B durch darfst du Teil A nicht machen das ist so nicht richtig. Die einzige Voraussetzung um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden ist, dass man für die Projektdokumentation mindestens 30 Punkte (Note: 5-) erhält. Laut IHK Notenrechner würde diese Konstellation sogar reichen um den schriftlichen Prüfungsteil zu bestehen: GA1 (Fachinformatik): 30 Punkte (5,4) mangelhaft GA2 (Allgemeine Informatik): 60 Punkte (3,9) ausreichend Wirtschafts- und Sozialkunde: 68 Punkte (3,4) befriedigend Bearbeitet 4. Mai 2015 von bimpfi Zitieren
Albi Geschrieben 4. Mai 2015 Geschrieben 4. Mai 2015 das ist so nicht richtig. Die einzige Voraussetzung um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden ist, dass man bei der Projektdokumentation mindestens 30 Punkte bekommt. Laut IHK Notenrechner würde diese Konstellation sogar reichen um den schriftlichen Prüfungsteil zu bestehen: GA1 (Fachinformatik): 30 Punkte GA2 (Allgemeine Informatik): 60 Punkte Wirtschafts- und Sozialkunde: 68 Punkte Ja es geht aber drum wenn du durchfällst durch die schriftliche dann darfst du auch die Mündliche nicht machen. heißt wenn du in einem Teil direkt unter 30 Punkte kommst bist du direkt raus und musst alles nochmal in 6 Monaten machen, wenn du z.b. GA1 (Fachinformatik): 30 Punkte GA2 (Allgemeine Informatik): 60 Punkte Wirtschafts- und Sozialkunde: 67 Punkte bist du bei 49 Punkten und musst halt vorher noch eine Mündliche Ergänzungsprüfung für die Fachqualifikation machen wenn du die bestehst dann darfst du in die normale mündliche Prüfung wenn du da nicht genug Punkte erreichen kannst um deine schlechte note auszugleichen und mindestens auf die 50 Punkte zu kommen fällst du auch durch. Zitieren
bimpfi Geschrieben 4. Mai 2015 Geschrieben 4. Mai 2015 laut meinen Infos sind die Prüfungsteile A und B zwei paar Stiefel. Unabhängig davon wie man bei der schriftlichen Prüfung abschneidet, wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen wenn die Projektdoku mindestens mit 30 Punkten bewertet wurde. Theoretisch wäre sogar das möglich: schriftlicher Prüfungsteil 0 Punkte in allen Teilprüfungen, Note: 6,0 Projektdokumentation: 30 Punkte --> zugelassen zur mündlichen Prüfung. Zitieren
bimpfi Geschrieben 4. Mai 2015 Geschrieben 4. Mai 2015 Noch ein wichtiger Hinweis: fällt man endgültig durch (am besten bestehen alle), muss ein halbes Jahr später nur die Prüfung wiederholt werden, wo man unterhalb der 50 Punkte war. Zitieren
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