Saheeda Geschrieben 8. Mai 2015 Geschrieben 8. Mai 2015 Hallo, mein Mitazubi und ich werden am letzten Schultag aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung fehlen. Laut aktuellem Stand hätten wir an dem Tag bis ca. 12:30 Schule, Zeugnisausgabe und dürften dann gehen. Die Schule besteht bei Freistellungen darauf, dass versäumte Unterrichtstage in einem anderen Block nachgeholt werden. Meine Klassenlehrerin meinte auf Nachfrage, dass das auch für diesen Tag gelten würde. Versteht mich bitte nicht falsch, prinzipiell verstehe ich diese Regelung vollkommen. Aber wir reden hier vom _Zeugnistag_ (und nein, wir würden die nicht eher kriegen, sondern dürften die uns in den Ferien oder im neuen Schuljahr abholen). Wir würden also ca. 6 Stunden in einer vollkommen fremden Klasse Rumgammeln. Ich habe ein Problem damit, dass stur auf irgendwelche Regeln gepocht wird, die im konkreten Fall absolut sinnbefreit sind. Kann mein Ausbilder dagegen irgendwie intervenieren? Es kann ja auch nicht im Sinne des Betriebes sein, dass wir für Video schauen und Kreuzworträtsel lösen freigestellt werden. Die Zeit kann ich auf Arbeit wesentlich produktiver verbringen. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 9. Mai 2015 Geschrieben 9. Mai 2015 Einfach ignorieren! Erstens kann die Fehlzeit in keinem Zeugnis mehr erscheinen. Zweitens kann nicht mehr passieren, als dass der Klassenlehrer den Arbeitgeber darüber informiert, dass ein paar Stunden Schule geschwänzt wurden. Eine solche Mitteilung kann der Arbeitgeber dann aber getrost in die Tonne werfen und gut. Zitieren
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