Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Community,

ich arbeite seit 4.5.2015 in einer Zeitarbeitsfirma und habe jetzt ein Jobangebot bekommen für ein "normales" Arbeitsverhätniss, das ich auch wahrnehmen will.

Jetzt habe ich aber eine frage zu der Kündigungsfrist und Einreichung. Ich bin mir da relativ sicher, bloss ich frage lieber nach, für einen reibungslosen Wechsel in den neuen Job.

Vorab ein paar Daten:

Beginn des =Arbeitsverhältnisses = 04.05.2015

Tarifvertrag = BAP

Arbeitsbeginn neue Firma = 01.06.2015

Im Manteltarifvertrag steht folgendes §9.3:

Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in den ersten drei Monaten gekündigt werden.

Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen während der Probezeit gemäß Â§ 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen.

Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen.

Heisst das ich 1 Woche Kündigungsfrist habe?

Kündigung auf 29.5

Müsste ich dann die Kündigung am 22.05.2015 einreichen, weil Montags Feiertag ist?

Mit freundlichen Grüßen

Gabberfan84

Geschrieben
30/31 ist doch Wochende, da arbeite ich ja nicht?!

Ist vermutlich ein Unterschied, ob du Lohn oder Gehalt kriegst. Aber ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Aber warum im Zweifel was verschenken?

Geschrieben
Ist vermutlich ein Unterschied, ob du Lohn oder Gehalt kriegst.
Nein das ist (in diesem Fall) kein Unterschied.

Das Gehalt ist ein pauschales Arbeitsentgelt in Höhe X, dass man für den Monat bekommt und umfasst die Entlohnung für die Arbeitstage, die man dort ableistet.

Lohn bezeichnet normalerweise ein Arbeitsentgelt, dass von der tatsächlich geleisteten Arbeit abhängt. Also bspw. werden die geleisteten Arbeitstage einzeln abgerechnet oder bspw. die Stückzahl, die man gefertigt hat zusammengerechnet und daraus der Lohn errechnet.

In beiden Fällen wäre es aber hier egal, da der 30. und 31. keine Arbeitstage darstellen, daher werden sie in keine der beiden Entgeltarten eingerechnet und somit auch nicht darum gekürzt. :)

Gast awesomekowski
Geschrieben

Dennoch würde ich zum 31.05 kündigen da du sonst am 30. und 31.05 "Arbeitslos" wärst. Für die spätere Rentenberechnung oder Arbeitslosengeld Berechnung sicher interessant, aber ich lass mich gerne eines besseren belehren.

Geschrieben
Nein das ist (in diesem Fall) kein Unterschied.

Ich hab nochmal ein wenig recherchiert. Wir haben beide recht.

Es gibt insgesamt 3 Berechnungsvarianten.

1. man rechnet mit Kalendertagen

2. man rechnet mit Arbeitstagen

3. Man rechnet mit 1/30-Anteilen.

Geschrieben

Abgesehen davon, wenn Du Deiner Zeitarbeitsbutze offenbarst, dass Du kündigen willst, werden die sich mit Dir zusammensetzen und eine Lösung beschließen. Ich hab auch mal kurzfristig für einen größeren Dienstleister gearbeitet; dann allerdings eine andere Stelle angeboten bekommen. Da der Wechsel recht kurzfristig erfolgen sollte, war an Kündigungsfrist nicht zu denken. Wir haben dann einfach die Kündigung so zurechtgezimmert / zurückdatiert, dass alles passte.

Geschrieben

Hatte mal selber das Problem mit der genauen Frist. Um es dir einfach zu machen schreib eine Kündigung in der steht das du fristgerecht zum 31.05.2015 kündigst. Gib die Kündigung heute oder spätestens Freitag (22.05.2015) ab, wenn du es persönlich machst kannst du dir noch den Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen.

Geschrieben
Da der Wechsel recht kurzfristig erfolgen sollte, war an Kündigungsfrist nicht zu denken. Wir haben dann einfach die Kündigung so zurechtgezimmert / zurückdatiert, dass alles passte.

Wenn beide Seiten mit der kurzfristigen Beendigung des Arbeitsvertrages einverstanden sind muss man gar nicht tricksen sondern kann einfach einen Aufhebungsvertrag schließen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...