luca6.8 Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 Hallo, welcher Urlaubsanspruch steht mir zu wenn meine Ausbildung am 9.7 endet und ich normal 27 Urlaubstage pro Jahr habe? Eigentlich steht einem ab 1.7 der gesamt gesetzliche Urlaubsanspruch zu, also 20 Tage. Oder wie ist das? Danke ^^ Zitieren
Gast awesomekowski Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 16 Tage müsstest du zur Verfügung haben. Zitieren
Gast awesomekowski Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 Im Aubsildungsvertrag müsste aber auch stehen wieviele Urlaubstage du zur Verfügung hast für alle Jahre Zitieren
Asura Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 Im Ausbildungsvertrag steht die Anzahl der Tage. Ich habe beispielsweise, für das Jahr 2015 (meine Ausbildung endet am 31.08) 20 Urlaubstage. Zitieren
Babyfart McGeezaks Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 Also bei mir ist das so. Hab 24 oder 26 Tage Urlaube generell (bin mir da net so sicher ) und anteilig habe ich 16 Tage bekommen. Da du ja nicht wie im Arbeitsvertrag steht bis zum August oder so arbeitetest sondern früher ausgelernt bist. Zitieren
afo Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 Hier geht's ja mal wieder drunter und drüber... BUrlG - Einzelnorm lesen und beachten, dass beim Op der umgekehrte Fall des Absatz 1 c) vorliegt. Zitieren
luca6.8 Geschrieben 18. Mai 2015 Autor Geschrieben 18. Mai 2015 was sagt das jetzt genau... hatte das zuvor auch schon gefunden Zitieren
afo Geschrieben 18. Mai 2015 Geschrieben 18. Mai 2015 Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer (...)wenn er (...) in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet Du hast vermutlich einen Vertrag bis zum 31. August, oder? Steht da spezifisch was zum Urlaub in diesem Kalenderjahr drin? Wenn nein, mußt du erstmal die Urlaubstage für die 8 Monate ausrechnen. Das müßten 18 sein. Wenn im Ausbildungsvertrag mehr für diesen Zeitraum steht hast du Glück gehabt. Da du erst in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs ausscheidest trifft §5 Abs. 1© nicht mehr auf dich zu. Somit folgt, dass du Anspruch auf den ganzen Urlaub hast. Ganzer Urlaub bezieht sich dabei auf den Zeitraum des Ausbildungsvertrags. Falls es dir immernoch nicht klar ist, oder es Streit gibt mußt du aber einen Anwalt fragen. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.