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Ausbildungsende nach 1.7 Urlaubsanspruch


luca6.8

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Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer (...)wenn er (...) in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet

Du hast vermutlich einen Vertrag bis zum 31. August, oder? Steht da spezifisch was zum Urlaub in diesem Kalenderjahr drin? Wenn nein, mußt du erstmal die Urlaubstage für die 8 Monate ausrechnen. Das müßten 18 sein. Wenn im Ausbildungsvertrag mehr für diesen Zeitraum steht hast du Glück gehabt.

Da du erst in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs ausscheidest trifft §5 Abs. 1© nicht mehr auf dich zu. Somit folgt, dass du Anspruch auf den ganzen Urlaub hast. Ganzer Urlaub bezieht sich dabei auf den Zeitraum des Ausbildungsvertrags.

Falls es dir immernoch nicht klar ist, oder es Streit gibt mußt du aber einen Anwalt fragen. ;)

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