Micron Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Hallo, So, fast zwei Wochen zu spät hat nun auch die IHK-Geschäftsstelle Göttingen die FIAE Prüfungsergebnisse bekanntgegeben. GA1 mit Note 4 bestanden. Bin mit nem 80-90% Gefühl in die Prüfung gegangen. Die GA1 Prüfung war mMn. ziemlich mangelhaft. Ich kann mir nicht vorstellen das man auf Basis dieser Prüfung eine gerechte Bewertung möglich war. Hat jemand von euch Erfahrung mit einer Prüfungsanfechtung? Um einige Fehler aufzulisten: A3 (OOP): Funktion implementieren -> keine Funktionssignatur bzw. Parameterliste vorgegeben. A4 (ERD): Vervollständigen Sie das ER-Diagramm -> keins Vorgegeben. A5 (SQL): Hier gab es sogar nur 23 Punkte. Feedback von Leuten die sich damit auskennt oder Ähnliches vorhaben wäre schon. Gruß CamelCase reagierte darauf 1
Albi Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Wird wahrscheinlich kaum einen Sinn haben und wenig Chancen auf Erfolg haben. Es haben sich ja meines wissens nach unmengen an Leuten bei der IHK beschwert allein aus unserer BS Klasse weiß ich das es mindestens 15 Leute waren (zum Rest hab ich keinen Kontakt) und auch aus anderen BS Klassen usw. weiß ich das mindestens 50% sich beschwert haben. Das die Ergebnisse trotzdem so negativ ausgefallen sind (klar haben viele bestanden aber wie halt) zeigt das sowas der IHK wohl wirklich am ***** vorbei geht... Ich glaube die einzige Chance die du hättest wäre die IHK zu verklagen und das wird wohl auch so gut wie keinen Erfolg haben und dich unmengen an Kohle kosten.
Micron Geschrieben 3. Juni 2015 Autor Geschrieben 3. Juni 2015 Naja, das Beschweren nichts bringt ist ja klar, sonst könnte ja jeder kommen. Ich denke mit einem Anwalt sieht die Sache halt schon ganz anders aus. Das hierbei Kosten anfallen ist klar. Bleibt die Frage ob sich die Kosten nun mit dem erleichterten beruflichen Fortkommen aufwiegen. Gruß
bimpfi Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Ich glaube die einzige Chance die du hättest wäre die IHK zu verklagen und das wird wohl auch so gut wie keinen Erfolg haben und dich unmengen an Kohle kosten. Nein, es würde nichts kosten. Antrag beim Amtsgericht auf Prozesskostenhilfe bzw. Rechtshilfe stellen.
allesweg Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Einige Stichpunkte: - Prüfungseinsicht - Reihenfolge der Rechtsmittel - Fristen - Murmeltier
Micron Geschrieben 3. Juni 2015 Autor Geschrieben 3. Juni 2015 Nein, es würde nichts kosten. Antrag beim Amtsgericht auf Prozesskostenhilfe bzw. Rechtshilfe stellen. Sicher? Die Prüfungsergebnisse sind ja erst offiziell mit Absolvieren des praktischen Teils (Präsi/Fachgespräch). Gegen die vorläufigen Noten kann ich ja noch gar nicht einsprechen, denke ich. Ich gehe jetzt mal davon aus das ich trotz der 4 in GA1 bestehen werde. Ich werde übernommen und bin somit ab diesem Zeitpunkt kein Azubi mehr. Prozesskostenhilfe wird nur einkommensschwachen Personen gewährt wozu ich dann wahrscheinlich nicht mehr zähle. :/ Gruß
Goulasz Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Disclaimer: Dieser Text spiegelt nur meine subjektive Meinung, basierend auf Erfahrungen und Kommunikation mit anderen Azubis, wider. Es gibt nicht "DIE IHK", es gibt lokale Kammern, die mit der Erstellung der Prüfungen, und jetzt Obacht, nichts am Hut habenDenn das macht der IHK-Prüfungsausschuss, respektive die Prüfungsaufgaben- und LehrmittelentwicklungsstelleDie Prüfungsvorbereitung in vielen Betrieben und Berufsschulen ist wenn überhaupt mangelhaft, die Schuld ist immer zuerst bei sich selbst zu suchen und dann in den Systemen zur Vorbereitung. Jeder Azubi sollte den Rahmenlehrplan der Ausbildung(nicht zu verwechseln mit dem Ausbildungsrahmenplan für den Betrieb) samt Lernfeldern kennen und wissen, dass dort alles als potentielle Prüfungsaufgabe von Relevanz ist. Gut oder nicht gut sei dahingestellt, aber so ist es und das ist bekannt. Für diejenigen Azubis, die übernommen werden, spielt das Zeugnis, wenn überhaupt, nur für die erste Bewerbung eine Rolle. Wenn die einige Zeit nach der Prüfung liegt, kräht auch da in der Regel kein Hahn mehr nachFür Erfolgsaussichten lege ich euch die ähnlichen Threads der letzten Jahre ans Herz, die sind alle ohne Ergebnis. Steckt den Aufwand lieber in die Vorbereitung der Präsentationen respektive Nachprüfungen Meine 2 Cent zu dem Thema. Oder: Erspart euch den Stress und Mit kollegialem Gruß von einem, der in der Prüfung ne schlechte 3 hatte, im Projekt ne schlechte 1 und jetzt nen super Job hat, Goulasz
Akku Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 A3 (OOP): Funktion implementieren -> keine Funktionssignatur bzw. Parameterliste vorgegeben. Keine Ahnung was du meinst. Die Aufgabe lautete: Stellen Sie auf Seite 11 die Logik der Methode ErstelleAngebot, blablabla In der Anlage zum 3.Handlungsschritt steht: ErstelleAngebot(kundennummer:string, startOrt string, blablabla):Angebot A4 (ERD): Vervollständigen Sie das ER-Diagramm -> keins Vorgegeben. Gebongt. Sollte dir als Fachmann jedoch keine Probleme bereiten oder? A5 (SQL): Hier gab es sogar nur 23 Punkte. Lass das mal die Prüfer machen. Dafür machst du so einen Aufriss?
Asura Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Wir reden über die IHK richtig? Welche IHK? Komisch, warum haben dann welche in meiner Klasse ~80 Punkte? Wird wohl daran liegen, dass man doch etwas an dieser Abschlussprüfung bewerten konnte. Es gibt keine einheitliche Bewertung der Azubis. Es wird ein zu breites Spektrum abgefragt und die meisten Azubis werden für den Betrieb zugeschnitten, nichts da mit allgemein alles lernen. Da hat der eine Azubi mehr Glück als der andere. Hauptsache du hast bestanden, schaut natürlich besser aus wenn du eine 1 oder 2 im Zeugniss hast, spielt im Endeffekt weniger eine Rolle wenn die Berufserfahrung vorhanden ist. Jetzt noch die mündliche/praktische Prüfung machen, dann auf ne 3 kommen und zufrieden sein. Ich seh euer Problem nicht, für eine schlechte Leistung ist nicht "DIE IHK" verantwortlich. Da spielen Faktoren wie die Vorbereitung und der Betrieb eine Rolle. Es heißt zwar, dass der Betrieb einen Rahmenplan beibringen muss, aber dies geschieht im Endeffekt nur bedingt. Anfechten wird nichts bringen, da lacht die IHK eher. Du hast bestanden, also freu dich. Obs eine Frechheit von ihnen ist, darfst du im Kopf ausfechten. Du musst dich hier nicht vor normalen Menschen äußern, da wird der Anwalt oder die IHK selbst eine bessere Anlaufstelle sein. StarBurst reagierte darauf 1
bimpfi Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 (bearbeitet) einkommensschwach ist laut Amt alles unter 1100 Euro. Wenn du knapp drüber bist geht es auch noch. Wenn du bestehst, ob mit 1,0 oder 4,4 dann spar dir den ganzen Zenoba und Aufwand. Lohnt nicht. :cool: Mal unter uns. In 1-2 Jahren kräht kein Hahn mehr danach mit welcher Note du dein Fachinformatiker-Abschluß geschafft hast. Der Arbeitgeber interessiert sich dann nur noch dafür, ob du bestanden hast oder nicht. Bearbeitet 3. Juni 2015 von bimpfi
Micron Geschrieben 3. Juni 2015 Autor Geschrieben 3. Juni 2015 Ich sehe euer Problem nicht, für eine schlechte Leistung ist nicht "DIE IHK" verantwortlich. Ich stelle auch nicht meine Leistung sondern die Prüfung in Frage. Keine Ahnung was du meinst. Die Aufgabe lautete: Stellen Sie auf Seite 11 die Logik der Methode ErstelleAngebot, blablabla In der Anlage zum 3.Handlungsschritt steht: ErstelleAngebot(kundennummer:string, startOrt string, blablabla):Angebot Welche Anlage? @Akku bist du im PA? Falls ja erinnere ich dich an die Winterprüfung 13/14 bei der es in den Hinweis zur Korrektur von A2 heißt: "Kritik Eine konkrete Aufgabenstellung fehlt. Entscheidung Die Kritik ist berechtigt. Alle Darstellungen, die die geforderte Logik richtig darstellen sind uneingeschränkt als richtig zu werten." Da würde ich mich doch selbst als Prüfer fragen was denn die geforderte Logik ist wenn keine Frage gestellt wurde. Das kann doch keine Basis für eine Bewertung sein. Ich gehe einfach mal davon aus das die jetzige Prüfung ähnliche Fehler enthält und wieso sollten die Prüflinge dafür die Verantwortung tragen?
Akku Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Welche Anlage? Hab ich mir doch gedacht? Seite 8 die Aufgabe. Rechts davon Konzeptpapier. Umblättern. Linke und rechte Seite Konzeptpapier. Umblättern. Linke Seite Konzeptpapier. Rechte Seite (perforiert) "Anlage zum 3. Handlungsschritt". Behaupte jetzt aber bitte nicht, dass du die Anlage nicht hattest. wieso sollten die Prüflinge dafür die Verantwortung tragen? Glaube mir und ich schwöre dir, dass in Fällen von Fehlern (wir sind tatsächlich mit soviel kognitiver Fähigkeit ausgestattet diese zu erkennen) seitens der Aufgabenstellung NIEMALS der Prüfungsteilnehmer darunter leiden muss. Wir Prüfer handeln in solchen Fällen "in dubio". Ok?
Micron Geschrieben 3. Juni 2015 Autor Geschrieben 3. Juni 2015 Behaupte jetzt aber bitte nicht, dass du die Anlage nicht hattest. Keine Ahnung, habe ich nicht gesehen. In den vorigen Prüfungen stand die Signatur immer über der Seite mit der Lösung wie auch bei A2. Ich hab jedenfalls nichts herausgetrennt. Glaube mir und ich schwöre dir, dass in Fällen von Fehlern (wir sind tatsächlich mit soviel kognitiver Fähigkeit ausgestattet diese zu erkennen) seitens der Aufgabenstellung NIEMALS der Prüfungsteilnehmer darunter leiden muss. Wir Prüfer handeln in solchen Fällen "in dubio". Ok? Vielleicht sind diese kognitiven Fähigkeiten bei dem einen oder anderen PA in unterschiedlicher Weise ausgeprägt. Wodurch manche Prüflinge anderen gegenüber benachteiligt wären. Ob das nun in meinem Fall so ist, sei dahingestellt. Jedoch ist der Kern deiner Aussage, dass du die Prüfungsteilnehmer wegen einer mangelhaften Prüfung nicht nach erbrachter Leistung bewertest. Somit findet auch keine objektive Leistungsbewertung statt was aber das Ziel einer Prüfung ist. Genau da ist das Problem und genau das stört mich. Ok? Btw. hast du Erfahrungen mit Prüfungsanfechtung?
Albi Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Keine Ahnung, habe ich nicht gesehen. In den vorigen Prüfungen stand die Signatur immer über der Seite mit der Lösung wie auch bei A2. Ich hab jedenfalls nichts herausgetrennt. Soll das jetzt echt heißen du willst ne Prüfung anfechte weil du die Augen net aufmachst und dir jedes Blatt genau anschaust
Micron Geschrieben 3. Juni 2015 Autor Geschrieben 3. Juni 2015 Vielleicht liest du dir den zweiten Teil meines Posts durch.
Albi Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Vielleicht liest du dir den zweiten Teil meines Posts durch. Der is auch nicht besser, aber der erste Teil reicht schon um dein ganzes Unterfangen und deine Begründung mit nem Facepalm zu quittieren
Wuwu Geschrieben 3. Juni 2015 Geschrieben 3. Juni 2015 Hat jemand in der Pruefung 90+ Punkte? Falls ja gibts dort nicht wirklich viel anzufechten, war dann ja wohl offenbar schaffbar.
Akku Geschrieben 5. Juni 2015 Geschrieben 5. Juni 2015 Hat jemand in der Pruefung 90+ Punkte? Definitiv. In meinem AUsschuss hatte ein Kandidat 95 ein weiterer 96 Punkte.
Wuwu Geschrieben 5. Juni 2015 Geschrieben 5. Juni 2015 Dann kanns ja nicht unmoeglich gewesen sein, von daher geh ruhig die Pruefung anfechten! Sammelst immerhin ein wenig Lebenserfahrung bei und wenn Du es ohne Anwalt machst sogar noch realtiv guenstig.
bimpfi Geschrieben 8. Juni 2015 Geschrieben 8. Juni 2015 wie gesagt, in 1-2 Jahren kräht kein Hahn mehr nach deiner Prüfungsnote. Egal ob Note 1,0 oder 4,4. :floet: Wichtig ist dann nur noch "bestanden" oder "nicht bestanden". Frage: Was ist bist du von Beruf? Antwort: Ich bin Fachinformatiker. Keiner fragt nach deiner Note.
Asura Geschrieben 8. Juni 2015 Geschrieben 8. Juni 2015 Keine Ahnung, habe ich nicht gesehen. In den vorigen Prüfungen stand die Signatur immer über der Seite mit der Lösung wie auch bei A2. Ich hab jedenfalls nichts herausgetrennt. Lächerlich, die Prüfer und alle andere sagen, dass du die Prüfung auf Vollständigkeit prüfen sollst! War sie nicht vollständig, hast du jetzt Pech, da du eine Anweisung missachtet hast. Das Gleiche bei der Mündlichen. "Fühlen Sie sich gesundheitlich befähigt diese Prüfung zu absolvieren?" mit einem - Ja - ist diese Aussage absolut. Im nachhinein kannste du nicht sagen "ich war krank und habe deswegen so eine Leistung gebracht/bin durchgeflogen". Jedoch ist der Kern deiner Aussage, dass du die Prüfungsteilnehmer wegen einer mangelhaften Prüfung nicht nach erbrachter Leistung bewertest. Kann man sehen wie man will, die Prüfung muss umfangreicher sein um ein gutes/passendes Bild des Prüflings zu bekommen und zwar sehr viel breiter. Jeder Prüfling hat Schwächen und Stärken, die Schwächen sollten nicht in den meisten Bereichen der AP liegen, denn dann hat man die Ausbildung schlichtweg einfach verpennt und ist selbst schuld. Dann wurden also die 95+ Punkteschreiber subjektiv bewertet? Du willst etwas für die eigene Unfähigkeit anfechten? Warum hast du nicht während der Prüfung nachgeschaut, dich beschwert und die Leute genervt, dass da etwas nicht passt? Wenn du das nicht gebacken bekommen hast, muss ich leider sagen, dass du die 80+ Punkte nicht verdienst. Es scheitert schon am "Nachschauen ob alles da ist" und dem "Nachfragen". Damit greife ich nicht dein Fachwissen an, darin kannst du meinetwegen gut und besser sein als ich. Ich stelle auch nicht meine Leistung sondern die Prüfung in Frage. Ist klar, deine Leistung passt nicht, also ist die Prüfung schuld, wer/was auch sonst. Garantiert nicht die Person, die bei einer Abschlussprüfung nicht auf Vollständigkeit achtet und mit Unklarheiten einfach daran teilnimmt. Es ist Fakt, es schafften einige 80+ Punkte zu haben, daher ist es auch machbar gewesen. Sag mir eines: Wie haben es diese Prüflinge geschafft auf diese Punte zu kommen? Hatten die andere Prüfungen? Haben diese vielleicht nur Glück gehabt? Ich wiederhole mich, ich verstehe dein Problem nicht. Du beschwerst dich über eine Aufgabenstellung, die sogar mit einer Notiz versehen ein paar Seiten weiter war und von vielleicht 95% der Prüflinge bemerkt wurde. Sicher, das ist zwar nicht sauber gelöst worden, aber dennoch komplett im Bereich des Machbaren. Gruß, Asura P4PP3 reagierte darauf 1
Jens_Mander Geschrieben 9. Juni 2015 Geschrieben 9. Juni 2015 Wenn der Bauer nicht schwimmen kann liegt es an der Badehose.
bimpfi Geschrieben 9. Juni 2015 Geschrieben 9. Juni 2015 (bearbeitet) Du hast die GA1 Prüfung bestanden. Darum geht es, das ist die Hauptsache. 4 gewinnt. ;-) Kleiner Tip. Es ist wichtig zu wissen, dass die Note nur eine untergeordnete Rolle spielt und die IHK nichts dafür kann wenn einige Prüflinge mit ihrem Ergebnis nicht zufrieden sind. Sofern es heißt "Sie haben bestanden" ist alles in Ordnung. Wozu hier noch ein großen Aufwand machen? Bearbeitet 9. Juni 2015 von bimpfi
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