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Geschrieben

Da sich der TE seit 6 Tagen nicht mehr geäußert hat, glaube ich, dass er Einsichtig genug ist seine Entscheidungen zu überdenken. Dabei sollten wir es belassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ganz im gegenteil, ich warte eigentlich noch auf produktive Antworten. Abgesehen vom ganzen Flame ist hier ja nicht wirklich was bei rum gekommen.

Mich beschleicht aber auch langsam das Gefühl etwas übersehen zu haben. Das kann ich aber erst ausschließen wenn ich Einsicht in die Prüfung genommen habe.

Ich muss anmerken, alle die ich aus meinem Prüfungskreis gefragt habe wissen nichts von einem Anhang/Notiz zur Aufgabe 3.

War das ein loses Blatt in der Mappe? Falls ja, ist das denn so abwegig das dieser Zettel beim Austeilen vergessen wurde?

Bearbeitet von Micron
Geschrieben
Ganz im gegenteil, ich warte eigentlich noch auf produktive Antworten. Abgesehen vom ganzen Flame ist hier ja nicht wirklich was bei rum gekommen.

Mich beschleicht aber auch langsam das Gefühl etwas übersehen zu haben. Das kann ich aber erst ausschließen wenn ich Einsicht in die Prüfung genommen habe.

Ich muss anmerken, alle die ich aus meinem Prüfungskreis gefragt habe wissen nichts von einem Anhang/Notiz zur Aufgabe 3.

War das ein loses Blatt in der Mappe? Falls ja, ist das denn so abwegig das dieser Zettel beim Austeilen vergessen wurde?

Nein es war kein loses Blatt es war in der Mappe mit einem geriffelten Rand an dem man es herraustrennen konnte... Sei doch einfach ehrlich das du dir die Mappe nicht anständig durchgekuckt hast wie man es sollte und deshalb das ganze übersehen hast... und hör doch endlich auf dich da selbst lächerlich zu machen. Ich hab die mappe 2 mal überprüft (hauptsächlich wegen dem fehlenden SQL Anhang und ich dachte ich hätte ihn übersehen).

Geschrieben

also ich bin selbst mit mehr als 80 punkten durch gekommen und mir sind auch keine wirklichen fehler aufgefallen. lesen,blättern, nochmal lesen und bei nem zweifel nochma nachgucken.

ich bin ne faule socke, aber bei ner prüfung guck ich dann doch auch mal genau hin und es fehlte (außer eigenes wissen) nichts!

einsicht kannst du natürlich beantragen. um sicher zu sein finde ich das ok, aber "verklagen"...das klingt schon bissl deppert :)

Geschrieben

Ich erwarte noch immer eine Antwort auf meine Frage die an den Threadersteller "Micron" gerichtet ist.

Sag mir eines: Wie haben es diese Prüflinge geschafft auf diese Punte zu kommen?

Du kannst diese Frage nicht beantworten, nicht mit dieser Denkweise. ;-)

Abgesehen vom ganzen Flame ist hier ja nicht wirklich was bei rum gekommen.

Flame ist für mich etwas anderes. Du hast lediglich keine Antworten mehr. Gegen das Verlangen eine Einsicht zu stellen, redet hier kein Mensch. Stelle eine und gut ist, dann wirst du sehen ob die Anlage vergessen wurde.

Dann greift aber dieser Teil:

Du willst etwas für die eigene Unfähigkeit anfechten? Warum hast du nicht während der Prüfung nachgeschaut, dich beschwert und die Leute genervt, dass da etwas nicht passt?

Jeder Prüfer weißt darauf hin, die Anlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Tust du das nicht, hast du Pech. Ich versteh nicht, wieso eine Person eine Abschlussprüfung schreibt, in der eine Aufgabenstellung fehlt oder die Person nicht weiß was verlangt ist.

Ich muss anmerken, alle die ich aus meinem Prüfungskreis gefragt habe wissen nichts von einem Anhang/Notiz zur Aufgabe 3.

Wieso wird das jetzt geklärt und nicht währenddessen? Es wird definitiv aufgefordert auf Vollständigkeit zu achten und zu prüfen.

Gegen das Verlangen eine Einsicht zu stellen, redet hier kein Mensch. Stelle eine und gut ist, dann wirst du sehen ob die Anlage vergessen wurde. Selbst dann kannst du nachträglich nichts weiter machen, erst recht nicht als Einzelperson.

Der Thread hat die Sinnhaftigkeit längst verloren. Ab diesem Satz von Micron:

Keine Ahnung, habe ich nicht gesehen. In den vorigen Prüfungen stand die Signatur immer über der Seite mit der Lösung wie auch bei A2. Ich hab jedenfalls nichts herausgetrennt.
Geschrieben (bearbeitet)
Ich hab die mappe 2 mal überprüft (hauptsächlich wegen dem fehlenden SQL Anhang und ich dachte ich hätte ihn übersehen).

Dabei ist dir nicht aufgefallen das die SQL-Aufgabe nur 23 mögliche Punkte hatte?

Ich erwarte noch immer eine Antwort auf meine Frage die an den Threadersteller "Micron" gerichtet ist.

Wirst du nicht bekommen, ich antworte nur auf konstruktive Posts. Ich hab Leute darum gebeten zu Antworten welche sich mit dem Thema auskennen hier. Was qualifiziert dich denn? ... und vor allem was interessiert es dich, ob ich meine Prüfung anfechte oder nicht?

Danke, sehr aufschlussreich.

Bearbeitet von Micron
Geschrieben
Dabei ist dir nicht aufgefallen das die SQL-Aufgabe nur 23 mögliche Punkte hatte?

Wirst du nicht bekommen, ich antworte nur auf konstruktive Posts. Ich hab Leute darum gebeten zu Antworten welche sich mit dem Thema auskennen hier. Was qualifiziert dich denn? ... und vor allem was interessiert es dich, ob ich meine Prüfung anfechte oder nicht?

Danke, sehr aufschlussreich.

was hat das eine mit dem anderen zutun? es ging darum das du deine Prüfung scheinbar nicht ordentlich durchgesehen hast und deshalb deinen Anhang zu HS 3 nicht gesehen hast und dich jetzt wie ein kleines Kind hinstellst "Aber der Anhang war nicht da weil ich sage der war nicht da" auch wenn er bei wohl allen anderen drin war. Was hat das also jetzt mit der Punktzahl zutun? Und nein warum sollte ich das gemerkt haben ich habe sicher keine Zeit verschwendet alle punkte zu zählen und zu sehen ob auch ja 25 Punkte pro HS rauskommen, das is im ersten moment ja egal. Wichtig ist das die Prüfung vollständig ist eben alle Anlagen dabei sind. ob da jetzt ein druckfehler bei der Punktzahl ist interessiert da weniger, denn hier wird dann meistens direkt 2 Punkte für jeden Azubi der den HS macht angerechnet.

Naja deine Posts sind auch nicht wirklich konstrutiv oder sinnvoll vondaher kannst du auch auf Asura auch ne Antwort geben und mal deine bockige Kind Mentalität zurückfahren...

Geschrieben
Wirst du nicht bekommen, ich antworte nur auf konstruktive Posts. Ich hab Leute darum gebeten zu Antworten welche sich mit dem Thema auskennen hier. Was qualifiziert dich denn? ... und vor allem was interessiert es dich, ob ich meine Prüfung anfechte oder nicht?

Lustig..

Mittlerweile wäre ich für eine Schließung des Threads, der Ersteller umgeht sämtliche Posts.

Geschrieben
also ich bin selbst mit mehr als 80 punkten durch gekommen.....

ich bin ne faule socke....

Keiner ist "ne faule socke" mit 80 Punkten. Hier muss man schon lernen und was tun um das zu schaffen.

Ohne Vorbereitung schafft das keiner.

Und ja, es geht um das Bestehen der Abschlußprüfung in Fachinformatik. Manche meinen die Note sei wichtig, ist sie aber nicht wirklich. Ein "ausreichend" bei der Gesamtnote ist entscheidend. Wer besser ist, dann ist das in Ordnung aber nicht zwingend notwendig um einen guten Job als Fachinformatiker zu bekommen.

Geschrieben

mit 80 Punkten? Nein.

Wenn jemand sagt er ist strunz faul und hat mit Ach und Krach (50-60 Punkte) die Fachinformatiker-Prüfung bestanden klingt das schon deutlich glaubwürdiger. :P

Geschrieben (bearbeitet)
Wie haben es diese Prüflinge geschafft auf diese Punte zu kommen?

Wie soll er denn deine rhetorische Frage beantworten? Beweise mir die Existenz Gottes könnte ich von dir genauso einfordern, wenn du das nicht kannst gibts diesen Herrn nicht. Das sind ja Argumentationnsketten und du bist Informatiker.

Na Prost Mahlzeit, hier bekommt wirklich jeder einen Abschluss der auf zwei Beinen stehen kann und schreiben.

Ich liebe es in dieser Firma.

Nächster Punkt, wie soll man anständig auf Vollständigkeit prüfen wenn es kein Blatt gibt wo draufsteht was es alles geben muss/vorhanden sein muss. Kennt man doch aus Bauanleitungen fürn Schrank, da steht auch klar drin wieviel Schrauben und dies und das. Gibts sowas wo steht diese Anlage und dies und das. So kann im Nachhinein nicht zweifelsfrei ohne Einsicht eine klare Aussage getroffen werden.

Aufgrund von was soll er reklamieren bei der Durchsicht?

Wieso wird das jetzt geklärt und nicht währenddessen? Es wird definitiv aufgefordert auf Vollständigkeit zu achten und zu prüfen.

Seit wann darf man sich in einer Prüfung mit anderen Prüflingen während der Prüfung unterhalten. Ist mir ja ganz neu?

Bearbeitet von laufzeitfehler
Geschrieben
Wie soll er denn deine rhetorische Frage beantworten? Beweise mir die Existenz Gottes könnte ich von dir genauso einfordern, wenn du das nicht kannst gibts diesen Herrn nicht. Das sind ja Argumentationnsketten und du bist Informatiker.

Na Prost Mahlzeit, hier bekommt wirklich jeder einen Abschluss der auf zwei Beinen stehen kann und schreiben.

Ich liebe es in dieser Firma.

Nächster Punkt, wie soll man anständig auf Vollständigkeit prüfen wenn es kein Blatt gibt wo draufsteht was es alles geben muss/vorhanden sein muss. Kennt man doch aus Bauanleitungen fürn Schrank, da steht auch klar drin wieviel Schrauben und dies und das. Gibts sowas wo steht diese Anlage und dies und das. So kann im Nachhinein nicht zweifelsfrei ohne Einsicht eine klare Aussage getroffen werden.

Aufgrund von was soll er reklamieren bei der Durchsicht?

Seit wann darf man sich in einer Prüfung mit anderen Prüflingen während der Prüfung unterhalten. Ist mir ja ganz neu?

Die Sache mit Gott is mal wieder so ein dummes Beispiel, ab in die Ecke und direkt ne runde schämen...

Gesunder Menschenverstand, wenn in der Aufgabe siehe Anlage steht und dir dann net klar wird das du was übersehen hast oder was fehlt, scheint dieser nicht vorhanden zu sein...

Und das mit dem Klären währenddessen damit war natürlich mit den Prüfern gemeint, nochmal gesunder Menschenverstand... Wenn du das Gefühl hast was fehlt, meldest du dich und fragst dir Prüfungsaufsicht und wenn du nich der einzige bist werden die Prüfer schon sehen das wohl was fehlt. Wenn man aber nicht nachfragt und die Prüfer darauf hinweist, sag ich einfach mal Pech gehabt

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

Hier geht es darum was geschrieben steht und nicht was gemeint ist. Ihr beschwert euch hier über einen Prüfling.

Dann müsst ihr euch schon glasklar ausdrücken. Der Prüfling kann ja auch nicht sagen, das und das hab ich gemeint und es steht was anderes dort und beschwert sich beim Prüfer. Entweder wir setzen hier gleiche Maßstäbe an oder die Diskussion is fürn Hintern.

Anderenfalls kann sich jetzt aufgrund deines geistreichen Beitrags jeder kommende Prüfling darauf berufen, ich meinte das und das und mit gesundem Menschenverstand und Fachwissen usw. ist das doch logisch.

Seh ich was falsch, dann bitte ich um Aufklärung.

Wenn keiner mehr der Sprache mächtig ist, aus welchen Gründen auch immer und überall nur noch interpretiert wie soll da ein Konsenz entstehen. Und bevors Off-Topic wird, is für mich Schluss hier.

Bearbeitet von laufzeitfehler
Geschrieben
Nein, es würde nichts kosten. Antrag beim Amtsgericht auf Prozesskostenhilfe bzw. Rechtshilfe stellen.

Nur der Vollständigkeit halber.

Da es sich bei dem Prozeßgegner um eine Körperschaft öffentlichen Rechts handelt, muss eine Klage am Verwaltungsgericht eingereicht werden, welches dann auch über einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe zu bescheiden hat.

Geschrieben

Ich hab mir mal die bundesweiten Prüfungsstatistiken auf der Seite der IHK - Braunschweig angesehen ( Da weiß ich zufällig wo sie zu finden sind). Aber die sollten auf anderen IHK-Seiten ebenfalls zu finden sein und identisch:

Wenn mich nicht alles täuscht, gehört Göttingen zur IHK Hannover.

Ich sehe, dass von 39 Teilnehmern 79.5 % (31) bestanden haben. 69,3% haben mit einer 3 oder besser abgeschnitten.

Der Durchschnitt der Punktezahl der GH1 lag in Hannover bei 60%, In Niedersachsen bei 68% und Bundesweit bei 65%. Das ist zwar nicht so überragend, aber ich denke da wirst du mit einer Prüfungsanfechtung eher kein Glück haben.

Und IMHO mal abgesehen von den anderen 27 Teilnehmer, die dich wohl lynchen werden, wenn sie wegen dir ihre bestandene Prüfung mit den Noten 3 oder höher wiederholen müssten.

Geschrieben
Wie soll er denn deine rhetorische Frage beantworten?

Du vergleichst meine Frage mit dem Satz "Beweise mir die Existenz Gottes."? Ernsthaft? Du willst es echt so vergleichen? Was los mit dir?

Die Frage:

Wie haben es diese Prüflinge geschafft auf diese Punte zu kommen?

Ist einfach zu beantworten und bei weitem keine rhetorische Frage. Notfalls kann man diese Menschen sogar Fragen. Für Gott gibt es keine handfesten Beweise, ich kann dir aber zig Menschen mit +80 Punkten vor die Nase halten und Fragen wie sie es geschafft haben :')

Und du kommst jetzt mit Gott an. Bleib am Boden und komme nicht mit sowas.

Der Menschenverstand hat gefehlt, ganz einfach. Eine Anfechtung wird keinen Erfolg haben. Wo liegt der Unterschied zwischen dem Threadersteller und einem Typen mit 80+ Punkten. Ist der andere ein 'Gott', so wie du es vergleichst? Ist der andere klüger? Hatte der andere eine einfachere Prüfung? Hat der andere gespickt?

Wir sind nicht Off-Topic. Keine Sorge. Er soll Einsicht stellen und gut ist, mit der Anfechtung wird er aber IMHO absolut keine Chance haben.

Geschrieben
Ich hab Leute darum gebeten zu Antworten welche sich mit dem Thema auskennen hier.

Frag einen Anwalt.

Wenn du keinen findest der auf Prüfungen und so weiter spezialisiert ist tut es jeder Verwaltungsrechtler.

Eine Erstberatung ist übrigens gar nicht so teuer. Du kannst auch mal beim Amtsgericht fragen, ob du einen Beratungsschein kriegst.

Geschrieben
Frag einen Anwalt.

Wenn du keinen findest der auf Prüfungen und so weiter spezialisiert ist tut es jeder Verwaltungsrechtler.

Eine Erstberatung ist übrigens gar nicht so teuer. Du kannst auch mal beim Amtsgericht fragen, ob du einen Beratungsschein kriegst.

Und auch hier noch einmal der Richtigkeit halber. Wenn es um Verwaltungsrecht geht, dann ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig und nicht das Amtsgericht.

Grundsätzlich gilt es bei der Prüfungsanfechtung zu unterscheiden, ob hier die Bewertung durch den zuständigen Prüfungsausschuss (PA) angefochten werden soll oder aber die Prüfung in der Fassung, wie sie gestellt wurde.

Bei erstem ist es recht einfach, wenn man als Vergleich einmal die Bewertungen von PAen heranzieht und vergleicht.

Die Prüfungsinhalte als solche anzufechten, wird nur darauf hinauslaufen, entweder formale Fehler oder deren Ungeeignetheit zur Prüfung von Kompetenzen im Berufzweig des Fachinformatikers nachzuweisen. Beides wird rechtssicher nur mit einem Gutachten zu machen sein.

Geschrieben
Und auch hier noch einmal der Richtigkeit halber. Wenn es um Verwaltungsrecht geht, dann ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig und nicht das Amtsgericht.

Du kannst auch mal beim Amtsgericht fragen, ob du einen Beratungsschein kriegst.

Dafür ist das Amtsgericht zuständig.

Geschrieben (bearbeitet)

Für den Bertungsschein zur Beratung eines RA hast Du Recht.

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben (bearbeitet)
Ich hab mir mal die bundesweiten Prüfungsstatistiken auf der Seite der IHK - Braunschweig angesehen ( Da weiß ich zufällig wo sie zu finden sind). Aber die sollten auf anderen IHK-Seiten ebenfalls zu finden sein und identisch:

Wenn mich nicht alles täuscht, gehört Göttingen zur IHK Hannover.

Ich sehe, dass von 39 Teilnehmern 79.5 % (31) bestanden haben. 69,3% haben mit einer 3 oder besser abgeschnitten.

Der Durchschnitt der Punktezahl der GH1 lag in Hannover bei 60%, In Niedersachsen bei 68% und Bundesweit bei 65%. Das ist zwar nicht so überragend, aber ich denke da wirst du mit einer Prüfungsanfechtung eher kein Glück haben.

Und IMHO mal abgesehen von den anderen 27 Teilnehmer, die dich wohl lynchen werden, wenn sie wegen dir ihre bestandene Prüfung mit den Noten 3 oder höher wiederholen müssten.

Wo hast du die Zahlen her? Auf pes.ihk.de find ich nichts.

[EDIT] ok ich sehe schon, du zitierst hier die Zahlen der Winterprüfung... [/EDIT]

Grüße

Bearbeitet von Micron
Geschrieben (bearbeitet)
Ich hab mir mal die bundesweiten Prüfungsstatistiken auf der Seite der IHK - Braunschweig angesehen ( Da weiß ich zufällig wo sie zu finden sind). Aber die sollten auf anderen IHK-Seiten ebenfalls zu finden sein und identisch:

Wenn mich nicht alles täuscht, gehört Göttingen zur IHK Hannover.

Ich sehe, dass von 39 Teilnehmern 79.5 % (31) bestanden haben. 69,3% haben mit einer 3 oder besser abgeschnitten.

Der Durchschnitt der Punktezahl der GH1 lag in Hannover bei 60%, In Niedersachsen bei 68% und Bundesweit bei 65%. Das ist zwar nicht so überragend, aber ich denke da wirst du mit einer Prüfungsanfechtung eher kein Glück haben.

Und IMHO mal abgesehen von den anderen 27 Teilnehmer, die dich wohl lynchen werden, wenn sie wegen dir ihre bestandene Prüfung mit den Noten 3 oder höher wiederholen müssten.

Das sind niemals die zahlen vom Sommer 2015. Ich (bei der Braunschweiger IHK) hab bis heute noch nicht meine schriftlichen Ergebnisse. :)) Mein Auschuss scheint ziemlich schnell zu sein. :P

Wobei es leicht unfair ist, da irgend ein Lehrer meinte spätestens 14 Tage vor der mdl. Prüfung hat man die Ergebnisse... Ist bei mir heute :D

Bearbeitet von arucxx
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du dir sicher bist das hier Fehler seitens der IHK begangen wurden, wäre Widerspruch einlegen grundsätzlich sinnvoll sofern du dies auch beweisen kannst. In deinem Fall rate ich aber davor ab, da du ja bestanden hast und das ist die Hauptsache.

Ein Rechtsanwalt würde dich nichts kosten sofern du bedürftig bist. Den Rechtshilfeschein kannst beim Amtsgericht beantragen. Ich weiß die genaue Einkommensgrenze nicht aber ich glaube der liegt um die 1100 - 1200 Euro netto. Bist du drunter zahlst nix.

Wie gesagt ist alles theoretisch, da in deinem Fall ne Anfechtung denke ich wenig Sinn macht.

Hallo,

Hat jemand von euch Erfahrung mit einer Prüfungsanfechtung?

Um einige Fehler aufzulisten:

A3 (OOP): Funktion implementieren -> keine Funktionssignatur bzw. Parameterliste vorgegeben.

A4 (ERD): Vervollständigen Sie das ER-Diagramm -> keins Vorgegeben.

A5 (SQL): Hier gab es sogar nur 23 Punkte.

Gruß

Bearbeitet von bimpfi
Gast
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