Albi Geschrieben 16. Juni 2015 Geschrieben 16. Juni 2015 Weil wir gerade beim Thema Prüfungen sind: Anhand der Ergebnisse der Prüfungen lässt sich ja mit den diversen Notenrechnern im Netz eine Gesamtnote ausrechnen. Nur mal so interessehalber: Haben eigentlich die Noten aus dem normalen Unterricht da irgendeinen Einfluß darauf ? Damals bei meiner ersten Ausbildung (schon fast 20 Jahre her) hatten die normalen Schulnoten aus dem Unterricht auch noch eine Gewichtung bei der Gesamtnote. Nein deine Berufsschulnoten tun absolut nix zur Sache und sind eigentlich vollkommen egal was die Prüfung angeht, das einzige was du machen kannst den Gesamtnotenschnitt der BS Noten mit auf das IHK Zeugnis schreiben zu lassen, das beeinflusst aber nicht deine Note aus der Prüfung Zitieren
mishu Geschrieben 16. Juni 2015 Geschrieben 16. Juni 2015 Ah...also werden die Noten aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Nachprüfung offenbar zu einem Gesamtergebnis verrechnet. Wieder was,was man uns anders erklärt hat. So langsam glaub ich an böse Absicht. Jain. Hier wird viel zusammengewürfelt. GA1 wird 2 fach gewertet GA2 wird 2 fach gewertet Wirtschaft 1fach gewertet das wird aufsummiert und durch 5 geteilt. => das sind 50% deiner Gesamtnote die anderen 50% setzen sich zusammen aus 50% Doku + 50% Fachgespräch&Präsentation (jeweils maximal 100 Punkte; macht 200 Punkte, davon 50% auf die Gesamtnote; also kannst du in Teil A 100 Punkte maximal erreichen. bist du nun allerdings in der misslichen Lage, dass du eine MEP ablegen muss ZUM BEISPIEL in GA1 verschiebt es sich wie folgt ( (GA1x2 + MEP):3 +GA2x2 +Wirtschaft ) :5 deshalb ist es wichtig sehr sehr viele Punkte in der MEP zu erreichen, da diese nur wenig in das Endergebnis mit einfließt, aber man ja über diese 50 Punkte durchschnittlich kommen muss. So ist es zumindest in der IHK Düsseldorf. Das obere steht so in der Handreichung der IHK. Das mit der MEP habe ich so von einem Mitglied im PA der bei uns Lehrer an der Berufsschule ist. Zitieren
Asura Geschrieben 17. Juni 2015 Geschrieben 17. Juni 2015 Uns sagte man sowas,daß das Ergebnis der schriftlichen Prüfung eine eher untergeordnete Rolle für die mündliche Nachprüfung spielt, es würde nix zusammengerechnet,sondern das bessere Ergebnis von beiden Prüfungen (schriftlich bzw mündl. Nachprüfung) wäre dann das Ergebnis des Prüfungsteils B. Vor der schriftlichen Prüfung sagte man uns auch, daß im Falle,daß man vergisst,einen Handlungsschritt rauszustreichen,von den Prüfern der HS gestrichen wird,wo man die wenigsten Punkte hat. Die IHK hat nicht deinen Job zu erledigen, deine Lehrer und Kontaktpersonen sollten neu gewählt werden. Die IHK macht sich nicht die Mühe deine Fehler auszumerzen. Nicht denken dass es so einfach ist und ein Rätselraten für die IHK. Wenn du ein wenig googelst oder hier im Forum liest, wärst du darauf gekommen. Zitieren
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