Vyled Geschrieben 14. Juni 2015 Teilen Geschrieben 14. Juni 2015 Hallo, ab wann ist ein Ausbildungsverhältnis beendet? Viele sagen ja, sobald man die Prüfungen hinter sich hat, und bescheid bekommt (Zeugnis) oder so... Stimmt das so? Ist das auch so, wenn man Durchgefallen ist? Oder wie ist das dann? Oder geht das Ausbildungsverhältnis, bis der Zeit, die im Vertrag steht? Die Ausbildung verlängern (wenn man durchgefallen ist) kann man ja, in dem man dem Betrieb ja mitteilt das man länger machen möchte und zum nächsten Zeitpunkt nochmal die Prüfung machen will, oder hab ich das Falsch verstanden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boredom Geschrieben 14. Juni 2015 Teilen Geschrieben 14. Juni 2015 Wenn du den Teil A (Fachgespräch und Präsentation) bestanden hast, bekommst du eine Bestätigung. Damit ist die Ausbildung zu Ende. Wenn du nicht bestanden hast, solltest du unverzüglich deine Ausbildung verlängern. Da musst du deinen Arbeitgeber fragen. Ansonsten läuft die Ausbildung lt. Vertrag aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Vyled Geschrieben 14. Juni 2015 Autor Teilen Geschrieben 14. Juni 2015 Wenn du den Teil A (Fachgespräch und Präsentation) bestanden hast, bekommst du eine Bestätigung. Damit ist die Ausbildung zu Ende. Wenn du nicht bestanden hast, solltest du unverzüglich deine Ausbildung verlängern. Da musst du deinen Arbeitgeber fragen. Ansonsten läuft die Ausbildung lt. Vertrag aus. Wie ist das denn, wenn ich Nicht bestanden habe. Läuft der Vertrag dann zum Zeitpunkt wie im Vertrag aus, oder auch dann, wenn ich den bescheid bestanden/nicht bestanden habe? Sollte ich Nicht bestanden haben, habe ich nämlich einen anderen Betrieb, bei dem ich die Ausbildung zu Ende machen kann, da es im jetzigen Betrieb alles andere als "gut" ist, und keinerlei Hilfen bekomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Destiny85 Geschrieben 14. Juni 2015 Teilen Geschrieben 14. Juni 2015 Wie ist das denn, wenn ich Nicht bestanden habe. Läuft der Vertrag dann zum Zeitpunkt wie im Vertrag aus, oder auch dann, wenn ich den bescheid bestanden/nicht bestanden habe? Sollte ich Nicht bestanden haben, habe ich nämlich einen anderen Betrieb, bei dem ich die Ausbildung zu Ende machen kann, da es im jetzigen Betrieb alles andere als "gut" ist, und keinerlei Hilfen bekomme. Bei Nichtbestehen 2 Möglichkeiten: Vertrag läuft an dem angegebenen Zeitpunkt im Ausbildungsvertrag aus oder du verlängerst die Ausbildung auf deinen Wunsch hin. Das Ausbildungsverhältnis endet ansonsten mit Bestehen der Abschlussprüfung, also direkt nach Teil A. Du bekommst direkt am Ende eine Prüfungsbescheinigung. Ist das Kreuz bei "Bestanden" gesetzt, ist die Ausbildung vorbei sobald du das Blatt in der Hand hast. Das eigentliche Zeugnis bekommt man i.d.R. paar Wochen später. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 15. Juni 2015 Teilen Geschrieben 15. Juni 2015 Das ist gesetzlich festgeschrieben und steht ziemlich eindeutig im BBiG Berufsbildungsgesetz - (BBiG) § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stu-fenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stu-fe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprü-fung nicht, so verlängert sich das Berufsausbil-dungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächst-möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr Bedeutet: Wenn du deine Prüfung bestehst, bevor dein Vertrag ausgelaufen ist, endet deine Ausbildung in dem Moment indem du deine Ergebnisse erfährst. Was quasi mit dem Moment gleichzusetzen ist, in der dir deine PA die Hand zur bestandenen Prüfung schüttelt. Sollte der Vertrag zuerst auslaufen, endet dein Ausbildungsverhältnis genau dann. Solltest du zum Ersten mal durchfallen sein, kannst du verlangen, dass dein Vertrag bis zum nächsten Termin verlängert wird (meist ein halbes Jahr). Der Arbeitgeber muss es dann auch verlängern.Wenn du zum 2x durchfällst, muss der Arbeitgeber dein Ausbildungsverhältnis nicht mehr verlängern. Kann es aber natürlich trotzdem. Quelle:http://www.bmbf.de/pubRD/bbig.pdf DerMaddin reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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