LoudCrowd Geschrieben 19. Juni 2015 Geschrieben 19. Juni 2015 Herr xxx, geboren am xxx, absolviert im xxx in der Zeit vom 01.08.2012 bis 22.06.2015 eine Ausbildung zum "Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration" und legte vor der Industrie- und Handelskammer xxx seine Abschlussprüfung erfolgreich ab. Die betriebliche Ausbildung von Herrn xxx erfolgte gemäß den Richtlinien für das Berufsbild des Fachinformatiker und umfasste im Wesentlichen folgende Bereiche: xxx Wahrend seiner Ausbildung hat sich Herr xxx engagiert und zielstrebig mit allen Bereichen vertraut gemacht und eignete sich dank seiner Aufgeschlossenheit, seines Interesses und seiner Auffassungsgabe sehr gute berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten an. Er zeichnete sich durch sein sorgfältiges Arbeiten und seine große Einsatzbereitschaft aus. Herr xxx ist sehr freundlich und hilfsbereit sowie kontaktfähig und kooperativ. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern sowie gegenüber seinem Ausbilder/seiner Ausbilderin war stets einwandfrei. Wir bedauern, dass wir Herrn xxx nach Beendigung seiner Ausbildungszeit nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können, und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Werdegang alles Gute und viel Erfolg, Zitieren
lilith2k3 Geschrieben 19. Juni 2015 Geschrieben 19. Juni 2015 nach Beendigung seiner Ausbildungszeit nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können Gab's irgendwelche Differenzen? Zitieren
LoudCrowd Geschrieben 19. Juni 2015 Autor Geschrieben 19. Juni 2015 Die Aussage der Geschäftsleitung war, das aktuell die finanziellen Mittel für eine weitere Vollzeitkraft nicht zur Verfügung stehen. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.