Gast Geschrieben 24. Juni 2015 Geschrieben 24. Juni 2015 Guten Tag, ich habe heute mein Ausbildung zum FiSi erfolgreich beendet. Danach bin ich arbeiten gegangen als wäre nichts. Ich weiß, dass ich übernommen werden und man hat bis jetzt über das Gehalt verhandelt. Mehr ist bis dato nichts passiert. "Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 BBiG)" Aktuell bekommt es keiner hin mir einen Arbeitsvertrag zu geben. Zudem glaubt man mich ggf. bis zum 31.08. weiter mit dem Ausbildungsgehalt zu vertrösten. Ich glaube in diesem Fall bin ich nicht nur unbefristet sondern auch ohne Probezeit still übernommen worden. Wenn ich das durchboxe werde ich allerdings vielleicht mit 25 Tagen Urlaub und Mindestlohn angestellt. Wobei ich selbst mit dem besprochenen Gehalt fast am Mindestlohn dran bin. Wie soll ich mich generell verhalten? Ich wollte den entsprechenden Personen heute noch eine Mail schreiben, dass rechtlich dies und jenes Sache ist, ich aber auf das unbefristet verzichte, da ich natürlich nach 12 Monaten eine Gehaltserhöhung anstrebe etc.. Vielen lieben Dank im Voraus. PS: Falls jemand Paragraphen parat hat immer gerne her damit. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 24. Juni 2015 Geschrieben 24. Juni 2015 Mahlzeit. Ich habe das bereits mehrfach hier auf dem Forum durchgekaut, deshalb sei mir verziehen, dass ich einfach auf einen älteren Thread verlinke. http://www.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/92975-pruefung.html Zitieren
Destiny85 Geschrieben 24. Juni 2015 Geschrieben 24. Juni 2015 Noch ein Mindestlohngeschädigter. Bewerbe dich parallel woanders und verlange (nicht bitten) eine schnelle Klärung, am besten die Woche noch. Du hast Anrecht auf Facharbeitergehalt/Lohn, auch wenn es nur der Mindestlohn ist für eine Übergangsphase ist. Zitieren
afo Geschrieben 24. Juni 2015 Geschrieben 24. Juni 2015 Mal ehrlich. In so einer Firma will man doch garnicht längerfristig arbeiten. Also genieße die Vorzüge eines unbefristeten Vertrages während du dich unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist wo anders bewirbst. Zitieren
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