knusperigel Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Guten Tag Bezogen auf: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/161933-gehalt-fisi-leipzig-it-service.html wurde mir nun eine Verlängerung meines befristeten Arbeitsvertrages angeboten. Kurze Erläuterung: Das "Arbeitsverhältnis" hat mit einem halbjährigen Praktikum begonnen in dem ich meinen Abschluss als Fachinformatiker für Systemintegration erfolgreich bestanden habe. Danach eine halbjährige Anstellung, zu oben genannten und wachsenden Aufgabengebiet (Secound Level Support 1-3 + Diverses) zum Mindestlohn. Zum Thema: Jetzt wurde mir eine einjährige Verlängerung des bestehenden Vertrages angeboten.. heisst noch 1 Jahr Mindestlohn... Das frustet mich sehr obwohl die Arbeit und die Kollegen echt super sind. Nach dem Angebot ist meine Hoffnung mal eine Festanstellung, auch wenn es ein bisschen unter branchenüblichen Gehalt ist, zu bekommen eher im Keller. Ich lerne hier sehr viel und mir wurden, von meinen Vorgesetzten, Schulungen zugesagt die mich wesentlich weiter bringen würden. Aber nichts Schriftliches. Es steht keine Begründung, warum es wieder ein befristeter Vertrag ist, drin. Grundsätzlich weiss ich aber das kein Headcount vorhanden ist, trotz Arbeit bis zum ersticken im IT-Bereich. Die wird auch in der nächsten Zeit nicht weniger werden, eher mehr. Fragen: Grundsätzlich würde ich den Vertrag (ab August) erstmal unterschreiben und dann wegbewerben. Im Vertrag stehen keine gesonderten Kündigungsfristen. Also 4 Wochen am Ende oder 15. des Monats? Wie schreibt man das am besten in eine Bewerbung zwecks Verfügbarkeit? Verfügbar mit 4 Wochen Kündigunsfrist? Für Tipps und Anregungen wäre ich dankbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Hier wäre Vorsichtig und würde dies ggf. vom Juristen überprüfen lassen. Denn es kann durchaus sein, dass wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag unterschreibst dieser dich zwingt das Jahr voll zu machen ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Ordentlichen Kündigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Ähh ... ein befristeten Arbeitsvertrag kann man idR nicht ordentlich kündigen (ausser es steht etwas dazu im Vertrag) - siehe TzBfG - Einzelnorm (3). Daher würde ich den nicht unterschreiben ohne so eine Klausel! Und ehrlichgesagt würde ich mich an deiner Stelle so oder so wegbewerben ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
knusperigel Geschrieben 25. Juni 2015 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Das heisst ich wäre ein weiteres Jahr wirklich gebunden? Wäre das eine gültige Klausel zwecks ordentlicher Kündigung? :old Danke schonmal für die Antworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 (bearbeitet) Es gilt die gesetzliche Regelung und d.h. das keine ordentliche Kündigung möglich. => Also ja, du wärst für ein Jahr zu den gegeben Konditionen gebunden. Und was "wichtigen Gründe" sind, weiss kein Mensch, daher würde ich mich nicht verlassen auf eine Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Bearbeitet 25. Juni 2015 von bigvic typo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Und was "wichtigen Gründe" weiss kein Mensch, daher würde ich mich nicht verlassen auf eine Möglichleit zur fristlosen Kündigung. Das werden wohl die selben wichtigen Gründe sein nach denen man sowieso gem. § 612 I BGB fristlos kündigen kann. Also im Prinzip Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeronimonino Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Meine eigen Meinung dazu: Wenn ich ihn einem Arbeitsvertrag nicht bleiben möchte habe ich auch die möglichkeit auf eine Fristlose kündigung immerhin sind wir keine Sklaven. Sollte der Arbeitgeber klagen wird er damit eher schwierigkeiten haben durch zu kommen. /Meinungsende Ganz erlich aber Arbeitsverträge würde ich in der Regel von einem Anwalt prüfen lassen, ganz besonders wenn das heißt das du ein Jahr dazu gezwungen bist für Mindestlohn bei dem gleichen Arbeitgeber zu bleiben. Lass dich nicht ausbeuten, das gilt eigentlich für jeden hier in Deutschland. [ATTACH=CONFIG]6330[/ATTACH] Naja die gesetzlichen Regelungen heißen hier aber das eine Ordentliche Kündigung nach 2 oder 4 Wochen bin mir nicht mehr sicher. Aber lass wie oben beschrieben deinen Vertrag von einem Anwalt checken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Meine eigen Meinung dazu: Wenn ich ihn einem Arbeitsvertrag nicht bleiben möchte habe ich auch die möglichkeit auf eine Fristlose kündigung immerhin sind wir keine Sklaven. Sollte der Arbeitgeber klagen wird er damit eher schwierigkeiten haben durch zu kommen. /Meinungsende Wenn du Gefahr laufen willst auf Schadensersatz verklagt zu werden und auch kein interesse an einem Arbeitszeugnis hast welches du weiterverwenden kannst, kannst du natürlich in der Art vertragsbrüchig werden, dass du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst. Ob das zu empfehlen ist, ist aber eine andere Frage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Wenn du Gefahr laufen willst auf Schadensersatz verklagt zu werden und auch kein interesse an einem Arbeitszeugnis hast welches du weiterverwenden kannst, kannst du natürlich in der Art vertragsbrüchig werden, dass du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst. Ob das zu empfehlen ist, ist aber eine andere Frage. Da gebe ich dir recht, sorry Jeronimonino das was du da als deine Meinung schreibst, mag deine Meinung sein ist aber totaler Quatsch, im gegenteil der Arbeitgeber wird sich drüber freuen dich auszunehmen, denn entgegen deiner Ansicht wirst eher du Probleme bekommen zu rechtfertigen warum dein Vertragsbruch rechtens ist und zu keinen Konsequenzen führen sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Befristete Arbeitsverträge schützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Du bist sicher mind. 1 Jahr im Unternehmen bleiben zu können. Der Arbeitgeber sicher, dass du nicht vorzeitig abhaust. Letztendlich könnte er dir auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag stellen und dich im Rahmen von 2-4 Wochen zum Monatsende kündigen. Ob dies jetzt besser oder schlechter ist bleibt jeden selbst überlassen. Anders sieht es meist nur in großen Unternehmen, welche mit Betriebsrat/Personalrat aus. Diese sind idR mitbestimmungspflichtig, wobei das kein Garant für eine Unkündbarkeit ist (s. Siemens und Co.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jeronimonino Geschrieben 25. Juni 2015 Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe: Kurze Erläuterung: Das "Arbeitsverhältnis" hat mit einem halbjährigen Praktikum begonnen in dem ich meinen Abschluss als Fachinformatiker für Systemintegration erfolgreich bestanden habe. Danach eine halbjährige Anstellung, zu oben genannten und wachsenden Aufgabengebiet (Secound Level Support 1-3 + Diverses) zum Mindestlohn. Hattest du nach deiner Abschlussprüfung eine halbjährige Befristung und nun ist diese vorbei und es soll eine einjährige Befristung folgen. Dann trifft meiner Meinung nach folgendes zu: 3. Sonderfälle der Befristung Eine Befristung im Anschluss an die Ausbildung: ist nur einmal möglich, sofern sie aus dem Grund erfolgt, dem Arbeitnehmer den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG). Eine darauf folgende Verlängerung muss dauerhaft (also unbefristet) sein, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.10.2007, Az: 7 AZR 795/06). Quelle Aber wie gesagt, frag einen Anwalt der wird dir bei sowas weiter helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
knusperigel Geschrieben 25. Juni 2015 Autor Teilen Geschrieben 25. Juni 2015 Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe: Hattest du nach deiner Abschlussprüfung eine halbjährige Befristung und nun ist diese vorbei und es soll eine einjährige Befristung folgen. Dann trifft meiner Meinung nach folgendes zu: 3. Sonderfälle der Befristung Eine Befristung im Anschluss an die Ausbildung: ist nur einmal möglich, sofern sie aus dem Grund erfolgt, dem Arbeitnehmer den Übergang in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG). Eine darauf folgende Verlängerung muss dauerhaft (also unbefristet) sein, so das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.10.2007, Az: 7 AZR 795/06). Quelle Aber wie gesagt, frag einen Anwalt der wird dir bei sowas weiter helfen. Danke erstmal für alle Antworten! Es war keine Ausbildung sondern eine Umschulung. Ausserdem war es kein Betriebspraktikum sondern nur ein normales Praktikum. Ich werde schauen das ich an einen Anwalt rankomme und mich beraten lasse. Auch wenn der Aufwand von "eingestellt unbefristet für Mindestlohn" zu "eingestellt befristet für Mindestlohn (danke für den Hinweis mit dem beidseitigen "Kündigungsschutz" mistro)" mir fraglich erscheint. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 26. Juni 2015 Teilen Geschrieben 26. Juni 2015 Ich werde schauen das ich an einen Anwalt rankomme und mich beraten lasse. Ehrlich gesagt würde ich für einen unterbezahlten befristeten Arbeitsvertrag genau 0 Euro aufwenden für irgendwelche Abklärungen. Sag, dass du die schriftlich eine Kündigungsfrist drin haben willst und wenn du nicht bekommst, dann weisst woran du bist - fertig. Ich kann dir nur empfehlen deine Energie und dein Geld in Bewerbungen zu stecken, anstatt in sowas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSenior Geschrieben 26. Juni 2015 Teilen Geschrieben 26. Juni 2015 ...wenn du keine Rechtschutzversicherung hast kannst du dir auch unverbindliche Infos bei einem Arbeitsgericht holen. Dafür gibt es dort Rechtspfleger/in. Einfach mal anrufen und Termin machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
knusperigel Geschrieben 22. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Zur Aktualisierung http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/119077-viel-verdient-post1464605.html#post1464605 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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