morthart Geschrieben 30. Juni 2015 Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 Hallo ihr, leider muss ich aufgrund einer länger anhaltenden Auftragsflaute demnächst meinen Arbeitsplatz räumen. Mein Chef hat es mir überlassen ein Arbeitszeugnis zu schreiben. Ich hab leider so garkeine Ahnung und hab mich jetzt mittels der Suche / dem Zeugnisgenerator bedient. Rauslaufen sollte es auf ein "gutes" Zeugnis. Eine weitere Frage wäre das Ausstellungsdatum. Angestellt bin ich noch bis zum 31.07., bräuchte das Zeugnis aber bereits jetzt zwecks Bewerbungen. Auf welches Datum wird es dann ausgestellt? Das der Kündigung? Oder wird es auf den 31.07. gesetzt und ist dann für den Monat "vorgegriffen"? Vielen Dank. Herr Mustermann, geb. am 12. Juni 1987 in Geburtsort, war vom 01. Juli 2013 bis zum 31. Juli 2015 in unserem Unternehmen als Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration tätig. Musterfirma übernimmt für Firmen ohne eigene EDV-Abteilung die Planung, Konfiguration und Implementierung von Arbeitsplatznetzwerken, den Support bei Hard- bzw. Softwareproblemen sowie die Betreuung, Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter im Umgang mit neuer Hard- bzw. Software. Herr Mustermann übernahm im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: - Auswahl, Beschaffung, Installation und Konfiguration von Hard- und Software - Einfache, administrative Aufgaben in Windows Server/Client bzw. Domänenumgebungen - Support bei Hardwaredefekten sowie Softwareproblemen - Konfiguration und Wartung von Druckern sowie Multifunktionsgeräten - Konfiguration von Backuplösungen - Anwenderberatung und –betreuung vor Ort und via Fernwartung Herr Mustermann verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das er jederzeit gut in die Praxis umzusetzen wusste. Er war ein stets motivierter Mitarbeiter. Schwierige Aufgaben ging er mit Elan an und fand dabei sinnvolle und praktikable Lösungen. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsanfall erwies er sich als sehr belastbar und agierte ruhig und zielorientiert. Herr Mustermann war zudem ein umsichtiger, verantwortungsbewusster und gewissenhafter Mitarbeiter. Er arbeitete mit großer Zuverlässigkeit. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte er immer gute Arbeitsergebnisse. Dank seiner kommunikativen Fähigkeiten war Herr Mustermann in der Lage, Sachverhalte darzulegen. Er verfügt über ein gutes kundenorientiertes Denken und Handeln. Das Verhalten von Herrn Mustermann war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er aufgrund seiner freundlichen Art geschätzt. Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen zum 31.07.2015. Wir danken Herrn Mustermann für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg. Musterstadt, den 31.07.2015 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarcoDrost Geschrieben 30. Juni 2015 Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 Gute Frage: Ich bin mir da auch nicht sicher. Formal gesehen müsste Dir Dein Arbeitgeber wahrscheinlich ein Zwischenzeugnis mit dem Tagesdatum und ein abschließendes Arbeitszeugnis mit dem Austrittsdatum ausstellen. Dies hätte den Vorteil, dass Du Dich mit dem Zwischenzeugnis aus ungekündigter Position bewerben könntest. Aufgrund der geringen Zeitspanne zwischen der Zeugnisausstellung und dem Austrittsdatum, könnte man eventuell auch jetzt schon die Ausstellung des finalen Arbeitszeugnisses (mit Austrittsdatum) vertreten. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, würde ich die o.a. Variante wählen. Was sagen die anderen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 30. Juni 2015 Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 (bearbeitet) Ein Arbeitszeugnis wird immer erst zum Ausscheidungsdatum datiert. Jetzt wäre es das Beste, ein Zwischenzeugnis auszustellen und sich damit zu bewerben, selbst wenn nur ein kurzer Zeitraum bis zum Ausscheidungsdatum bleibt. Daran ist nichts verwerfliches dran und der übliche Weg nach einer Kündigung. Danach dann ganz normal mit dem Ausscheidungszeugnis weiterbewerben. Alles andere wäre unseriös und wäre für dich nicht förderlich. Und wenn dein Chef nichts dagegen hat, kommt ein Bedauern im Arbeitszeugnis ganz gut. Bearbeitet 30. Juni 2015 von tTt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
morthart Geschrieben 30. Juni 2015 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 (bearbeitet) Ein Arbeitszeugnis wird immer erst zum Ausscheidungsdatum datiert. Jetzt wäre es das Beste, ein Zwischenzeugnis auszustellen und sich damit zu bewerben, selbst wenn nur ein kurzer Zeitraum bis zum Ausscheidungsdatum bleibt. Daran ist nichts verwerfliches dran und der übliche Weg nach einer Kündigung. Danach dann ganz normal mit dem Ausscheidungszeugnis weiterbewerben. Alles andere wäre unseriös und wäre für dich nicht förderlich. Und wenn dein Chef nichts dagegen hat, kommt ein Bedauern im Arbeitszeugnis ganz gut. "Wir danken Herrn Mustermann für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren." Die Passage steht so drin. Oder ist das verkehrt formuliert? Habs jetzt mal zwecks Zwischenzeugnis ins Präsens umgeschrieben. Was ich nicht weiß ist wie sich die Abschlussformel verhält. Was ich bisher so gefunden hab ist das man schon die Bedauerns- / Dank- / Abschlussfloskel drinhaben will und eben auch drinstehn soll dass das Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit ändert. Allerdings wäre es damit ja schon eher ein vorläufiges Zeugnis. Kann ich das so trotzdem als Zwischenzeugnis nehmen? Vielen Dank. ZWISCHENZEUGNIS Herr Mustermann, geb. am 12. Juni 1987 in Geburtsort, ist seit dem 01. Juli 2013 in unserem Unternehmen als Fachinformatiker mit Schwerpunkt Systemintegration tätig. Musterfirma übernimmt für Firmen ohne eigene EDV-Abteilung die Planung, Konfiguration und Implementierung von Arbeitsplatznetzwerken, den Support bei Hard- bzw. Softwareproblemen sowie die Betreuung, Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter im Umgang mit neuer Hard- bzw. Software. Herr Mustermann übernimmt im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: - Auswahl, Beschaffung, Installation und Konfiguration von Hard- und Software - Einfache, administrative Aufgaben in Windows Server/Client bzw. Domänenumgebungen - Support bei Hardwaredefekten sowie Softwareproblemen - Konfiguration und Wartung von Druckern sowie Multifunktionsgeräten - Konfiguration von Backuplösungen - Anwenderberatung und –betreuung vor Ort und via Fernwartung Herr Mustermann verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das er jederzeit gut in die Praxis umzusetzen weiß. Er ist ein stets motivierter Mitarbeiter. Schwierige Aufgaben geht er mit Elan an und findet dabei sinnvolle und praktikable Lösungen. Auch in Situationen mit hohem Arbeitsanfall erweist er sich als sehr belastbar und agiert ruhig und zielorientiert. Herr Mustermann ist zudem ein umsichtiger, verantwortungsbewusster und gewissenhafter Mitarbeiter. Er arbeitet mit großer Zuverlässigkeit. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielt er immer gute Arbeitsergebnisse. Dank seiner kommunikativen Fähigkeiten ist Herr Mustermann in der Lage, Sachverhalte darzulegen. Er verfügt über ein gutes kundenorientiertes Denken und Handeln. Das Verhalten von Herrn Mustermann ist stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist er aufgrund seiner freundlichen Art geschätzt. Herr Mustermann erhält dieses Zwischenzeugnis, da das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2015 aus betriebsbedingten Gründen enden wird. Wir danken Herrn Mustermann für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern es sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg. Musterstadt, den 01.07.2015 Bearbeitet 30. Juni 2015 von morthart Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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