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Einspruch Mündliche Prüfung


xTobiasx

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Hallo,

ich hatte heute meine mündliche Prüfung. Ich habe auch bestanden aber wahrscheinlich nur sehr knapp mit (ausgerechnet) 55%. Mir wurde am Ende gesagt ich hätte als Abschlussnote eine 4 im höheren Bereich und schriftlich hatte ich 75%. Jetzt kommt es nur zum interessanten: Einer im Prüfungsausschuss war der alte IT-Leiter aus unserer Firma und ein anderer hat mich am Anfang der Prüfung schon gefragt wie meine Nachbarn heißen würde weil er auch in meinem Ort wohnt und ein paar von meinen Nachbarn kennt (die Nachbarn sind nicht gut auf mich zu sprechen aus ein paar Privaten gründen). Die Präsentation war passend zur Zeit fertig, ich habe kaum gestottert nur ein wenig aus Nervosität. Ich habe die Präsentation auch schon 6 mal in der Firma gehalten und sie wurde immer als gut empfunden. Jetzt vermute ich, das ich schon wenig benachteiligt wurde weil die gründe für meine 4 waren folgende: Bei der Personalplanung habe ich 50€ für mich als Azubi geplant und 75€ für meinen Ausbilder. Einer der Prüfer meinte aber das ich bestimmt keine 50€ in meinem Betrieb verdienen würde in der Stunde als Azubi. Ich habe daraufhin gesagt, dass ich nicht so viel verdiene aber es so gerechnet habe als wäre es für einen externen Kunden aber darauf wollte der Prüfer nicht eingehen und meinte : also sind die Zahlen nur ausgedacht und nicht nütze ? Ich habe extra rein geschrieben : "*1 Angenommene Werte, Angestellte die keinen Ertrag erwirtschaften."

Als zweiten Grund meinte ein anderer Prüfer meine Kostenplanung wäre total falsch weil ich als erstes 200€ für einen Accesspoint plane aber im nächsten Schritt erst die verschiedenen Accesspoints teste und dann doch die für 110€ nehme. Für die Zugangssoftware plane ich am Anfang runde 1000€ und such mit in der Durchführung doch von 3 Produkten die Open Source Lösung für 0€ aus. Der Prüfer meinte da gab es zu viele Unstimmigkeiten und wäre ein 4 zum Schluss. Zu der Technik oder Präsentation wurde kaum etwas bemängelt und daher finde ich für diesen "Planungsfehler" (die ich eigentlich nicht als Planugnsfehler sehe) eine 4 oder sogar 4- zu bekommen sehr übertrieben. Im Fachgespräch wurde ich zusätzlich DNS, OSI abgefragt und konnte das auch erklären.

Jetzt ist nur die Frage: Ich bin eigentlich schon sehr sauer weil ich bin ein 2,3 Schüler. Mein Berufsschulzeugnis ist auch 2 und 3 und in mündlich bekomme ich eine 4 oder 4- reingedrückt was meine IHK Abschlussnote auf 4 also ca 65% setzt.

Was bleiben mir nun für Möglichkeiten ? Ich würde gerne Einspruch einheben bzw. die genaue Bewertung haben was ich alles so schlechtes gemacht haben damit ich eine 4 oder 4- verdient habe. Mein Betrieb war auch geschockt als die das Ergebnis gehört haben.

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Wie hätte man es sonst planen müssen wenn man keine Erfahrung mit Accesspoints hat und erst verschiedene testen muss um Kosten zu planen ? In der Praxis hätte ich einem Kunden auch gesagt : wir haben noch keine Erfahrung damit aber kurze Recherchen haben ergeben das man mit 200€ kalkulieren kann und wenns billiger wird ist es doch gut für den Kunden.

Ich weiß das war vielleicht nicht optimal aber auch nicht so schlecht das Projekt so runter zu reißen

Bearbeitet von xTobiasx
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In einer Kostenplanung kann man sich schon einmal einen groben Überblick über die zu erwartenden Kosten machen und diese dokumentieren - also als Beispiel: Accesspoint zwischen 100 und 300 Euro.

Deine Personalkostenplanung ist auch für den A***. Dafür holt man sich die internen Stundenverrechnungssätze aus der Buchhaltung.

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Jetzt kommt es nur zum interessanten: Einer im Prüfungsausschuss war der alte IT-Leiter aus unserer Firma und ein anderer hat mich am Anfang der Prüfung schon gefragt wie meine Nachbarn heißen würde weil er auch in meinem Ort wohnt und ein paar von meinen Nachbarn kennt (die Nachbarn sind nicht gut auf mich zu sprechen aus ein paar Privaten gründen).

Bei uns wurde vor Beginn der Prüfung gefragt, ob wir etwas gegen die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses (mögliche Befangenheit) haben. Ob das überall so üblich, oder gar Pflicht ist weiß ich nicht.

Am besten lässt du dich von einem Anwalt der auf Verwaltungsrecht, am besten auf Prüfungsthemen spezialisiert ist beraten.

Deine Personalkostenplanung ist auch für den A***. Dafür holt man sich die internen Stundenverrechnungssätze aus der Buchhaltung.

Und selbst dann ist die Frage der Prüfer wie die sich zusammensetzen legitim. Ich vermute die Prüfer wollten ihm da sogar eine Brücke bauen und mit einer leichten Frage entgegenkommen

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Wegen einem falschen Projektstundensatz bekommt keiner eine vier als Note für das Prüfungsgespräch. Jedenfalls nicht als Fisi. Als Kaufmann hättest du dich da schon verhaspeln können ... aber die müssen auch andere Sachen wissen.

Mal so als Idee: die Aufgabe im Vortrag ist, dass du berichtest, was DU gemacht hast. Denk noch mal darüber nach, ob du nicht viel mehr dein Projekt bzw etwas anderes vorgestellt hast. Klassisch: Aufsetzen eines Servers und Installation einer Software. Prüfling stellt Prüfungsausschuss wunderbar die Software vor (der Hersteller könnte es nicht besser in einer Werbeveranstaltung), Prüfling erwähnt noch kurz, dass es da auch einen Server gibt ... und der Prüfungsausschuss gibt hinterher 40 Punkte wegen Themenverfehlung. Im Betrieb ist der Vortrag super angekommen, klar, da ist auch nur Leute, die nie etwas mit der IHK zu tun hatten und die Zielstellung nicht kennen.

Was ich in Prüfungen auch immer wieder sehe: ein ausgeprochenes Schmalspur-Wissen um die Aufgabe herum. Beispiel: Installation/Verteilung eines Virenscanner. Ich stelle die Frage: und woran erkennen sie, dass der Virenscanner läuft? Antwort: an dem Symbol unten rechts. Ich: und das kann kein Virus simulieren, nachdem er den Virenscanner runtergefahren hat? Antwort: *große Augen* und *schweigen*. Ich schaue in die Doku, hinten, da steht unter Quellen: Wikipedia. Ah ... für das Teilkopieren des Wikipedia-Artikels für die Doku hat's noch gereicht, aber zum Verstehen des Artikels hat's nicht gereicht (Stichwort EICAR-Testdatei).

Überleg' auch mal in die Richtung ... da gibt's in der Regel die heftigen Abzüge.

Zum Thema Befangenheit: wenn du das Argument bringst, dann brauchst du schon ein paar deutliche Hinweise darauf, nicht nur ein Gefühl ... so aus dem Gefühl der Vergangenheit heraus fällt es Prüfern erheblich schwerer, schlechte Noten für Leute zu geben, die sie (wenn auch evtl um Ecken) kennen.

Wie weiter vorgehen: erkundige dich bei deiner IHK, wie so ein Einspruch abläuft. Bekommst du die Begründung des Prüfungsausschuss für die Note (also warum sie dir Punkte abgezogen habe) (das ist gut, da kannst du dagegen argumentieren) oder bekommst du sie nicht (dann wird's kompliziert: dann musst du nämlich schreiben, was dir für Fragen gestellt wurden, wie du sie beantwortet hast und warum das dir keine Punktabzüge bringen darf)?

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ich würde sagen lebe damit.. hinterher mit befangenheit zu kommen ist schon arg .. und in dem fall wohl nicht haltbar. falls du ne spezialisierung oder eine aufstiegsweiterbildung erwägst könnte man sich wieder treffen. ... nimm es an wie es ist das gehört einfach dazu. ich hab 79 punkte klar wären 81 schöner auf dem zeugnis gewesen. aber wegen den 2 punkten rumstreiten .. das mach ich naechstes mal wieder gut. zumal ich bei selbstreflexion alles nachvollziehen kann. und ein abschluss ist auch das ende eines projekts. aus dem man lernen kann.

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Was bleiben mir nun für Möglichkeiten ? Ich würde gerne Einspruch einheben bzw. die genaue Bewertung haben was ich alles so schlechtes gemacht haben damit ich eine 4 oder 4- verdient habe. ...

Du kannst erst einmal Prüfungseinsicht für die schriftlichen und/oder in das Prüfungsprotokoll und die Ergebnisfestellung beantragen.

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Das mit der Kostenkalkualation ist definitiv dein Fehler gewesen.

Bei uns wurde auch gefragt, ob man befangen gegen jemand ist. Deshalb sind auch meist 4 Prüfer anwesend. Damit einer zur Not gehen kann.

Mit den Stundensätzen... ist schwierig. Ich habe mit Absprache eines befreundeten Prüfers auch mit 50€ gerechnet. Aber auch angegeben, dass es verfälsche Zahlen sind. Da ich in einer Bank gelernt habe. Da kann ich nicht einfach zur Buchhaltung gehen und die echten nehmen....

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  • 3 Wochen später...

Es hängt ganz bei dir. Wenn du der Meinung bist das du bestehen hättest müssen und du gute Argumente liefern kannst, musst du Widerspruch einlegen. Ich empfehle dir bereits in dieser Phase einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu konsultieren. Der ist Experte auf solchem Gebiet und kann dir im Vorfeld sagen ob es Aussicht auf Erfolg hat. Sofern du kein großes Einkommen hast, ich glaube die Grenze liegt bei 1200 netto im Monat, musst du lediglich beim Amtsgericht Antrag auf Rechtshilfe stellen, dann ist der Anwalt für dich kostenlos.

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