LuideFunes Geschrieben 5. Juli 2015 Teilen Geschrieben 5. Juli 2015 Hallo, ich nutze seit ein paar Jahren ein Firmenfahrzeug als IT'ler und nutze die 1% Regelung zur Versteuerung. Die Vereinbarung mit meinem Chef vor 4 Jahren war, dass ich statt einer 5% Gehaltssteigerung ein Firmenfahrzeug bekomme, ich dann aber ein geringeres Bruttogehalt (Reduzierung von 250 Euro) bekomme (ganz abgesehen von der Versteuerung). Die einfache Fahrt von Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 50 km. Mit den damaligen Benzinpreisen hatte ich ca. 250 Euro nur an Benzinkosten gehabt. Ganz abgesehen vom Wertverlust des Wagens, Reparaturen etc. Von daher war ich damals mit dem Deal zufrieden. Mir war aber nie bewusst, dass das Fahrzeug nicht nur mit 1% versteuert werden muss, sondern auch die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstelle mit 0,03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer. Ich habe die Tage einen Brief von einer Wirtschaftsprüfung bekommen, in der folgendes erklärt wird: "...für das überlassene Firmen-PKW durfte bislang eine Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unterbleiben. Grund für diese Handhabung war eine sehr günstige Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs für Softwareentwickler und EDV-Berater. Ab dem 1.1.2014 is die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zu berücksichtigen. Danach ist eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte im Gegensatz zur früheren Regelung auch bei einem Kunden gegeben, wenn Sie dort nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgaben dauerhaft zugeordnet sind. " Jetzt soll ich nach der neuen Verordnung ca. 400 Euro für 2015 nachzahlen und monatlich wird mir 83 Euro auf mein monatliches Nettoeinkommen abgezogen. Da ich für mein alter eher zu den geringverdienern Zähle, sind 83 Euro Netto monatlich sehr viel. Ich frage mich jetzt wirklich, ob sich in meinem Fall überhaupt noch ein Firmenfahrzeug lohnt. Was haltet ihr von der Nachzahlung und den Abzügen von 83 Euro monatlich für einen Firmenfahrzeug (VW Golf)? Schön wäre gewesen, wenn ich vorher informiert worden wäre, dass sowas auf einen zukommt! Gruß, Lui Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 5. Juli 2015 Teilen Geschrieben 5. Juli 2015 Was willst du hören? Um die Nachzahlung wirst du nicht herumkommen. Ob sich ein Firmenwagen oder ein eigenes Auto für dich rechnet mußt du auch selbst wissen. das hängt im wesentlichen davon ab welchen Wert du darauf legst ein neues Auto zu fahren und was dir die Sorgenfreiheit eines Dienstwagens wert ist. Die Kalkulation hat sich jetzt halt um 83€ pro Monat verschoben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuideFunes Geschrieben 5. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 5. Juli 2015 Ich wundere mich nur, ob ich der einzige bin der diese Nachricht bekommen hat. Hier aus diesem Forum müsste es ja einige betreffen!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 5. Juli 2015 Teilen Geschrieben 5. Juli 2015 Ich verstehe offen gestanden nicht genau was genau dieses Problem mit der IT-Arbeitswelt zutun hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 5. Juli 2015 Teilen Geschrieben 5. Juli 2015 (bearbeitet) Dein Chef hat sich damals wahrscheinlich krankenhausreif gelacht. Du hast also anstatt einer Gehaltserhöhung von 200 brutto die Dir ca. 120€ netto mehr eingebracht hätte eingewilligt 140€ weniger zu verdienen( für nen Firmenwagen den der Chef eh abschreiben kann) und dann wurdest Du auch noch vom Staat schön rangenommen, sodass Du im Endeffekt ca. 340€ weniger netto hast, nur für den Wagen ? Au Backe, da hättest Du Dir echt vorher ausrechnen können, dass das vielleicht keine so smarte Idee ist. Laut deinem Text zieht die neue Regelung aber nur, wenn Du einem bestimmten Kundenstandort dauerhaft zugeordnet bist. Ist dem wirklich so, dass Du nur bei einem Kunden bist und immer gleich direkt hinfährst ? In manchen Fällen kann man diese Regelung umgehen, wenn man erst "zum Einstempeln" in die Firma fährt und dann von dort aus zum Kunden. Ich habe auch die Chance einen Firmenwagen zu bekommen statt meiner Bahncard 100 die ich jetzt habe. Genau aus dem Grund der doch benachteiligten Stellung bei der Versteuerung muss man sich sowas sehr gut überlegen. Die Bahncard 100 muss nämlich von Arbeitnehmerseite überhaupt nicht versteuert werden. Wäre das vielleicht eine Alternative für Dich ? Die fängt meines Wissens bei 4000€ pro Jahr an. Bearbeitet 5. Juli 2015 von V1RTU4L Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 6. Juli 2015 Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Schon mal mit dem Steuerberater durchgegangen ob es sich lohnt auf die Privatnutzung zu verzichten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 6. Juli 2015 Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Guten Morgen, ob sich ein Firmenwagen für dich lohnt, kannst du nur selbst wissen. Für mich hat es sich damals gelohnt. Obwohl es natürlich nicht günstig ist. Aber ich bin sehr viel privat gefahren. Jetzt im Moment würde es sich für mich nicht lohnen. Deshalb habe ich jetzt ein privates Fahrzeug... Dass man die Kilometer versteuern muss, ist aber normal... ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 6. Juli 2015 Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Dein Chef hat sich damals wahrscheinlich krankenhausreif gelacht. Du hast also anstatt einer Gehaltserhöhung von 200 brutto die Dir ca. 120€ netto mehr eingebracht hätte eingewilligt 140€ weniger zu verdienen( für nen Firmenwagen den der Chef eh abschreiben kann) und dann wurdest Du auch noch vom Staat schön rangenommen, sodass Du im Endeffekt ca. 340€ weniger netto hast, nur für den Wagen ? Au Backe, da hättest Du Dir echt vorher ausrechnen können, dass das vielleicht keine so smarte Idee ist. Das würde ich so pauschal nicht direkt als dummen Zug abtun. Je nach persönlicher Vorliebe lohnen sich die 340 EUR im Monat. Rechne ich Wertverlust, Vollkasko, Reifen, Verschleißteile, Kapitalbindung, Benzin und vor allem die Bequemlichkeit, mir keinen Kopf um den Wagen machen zu müssen und gleichzeitig einen Neuwagen zu fahren, dann sind 340 EUR nicht mehr so viel... PS: Ich fahre keine Firmenwagen, obwohl ich mir einen nehmen könnte. Ist aber meine persönliche Rechnung und meine persönliche Vorliebe. Ich verstehe jedoch jeden, der sich den Luxus eines Firmenwagens leistet und dessen Rechnung genauso valide ist wie deine und meine. Da muss sich niemand krankenhausreif lachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuideFunes Geschrieben 6. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Also zu der Rechnung: Wenn ich statt dem Auto 5% mehr Gehalt bekommen hätte, würde ich 137,5 € Brutto mehr bekommen. Das er 250€ vom Gehalt abzieht für ein Firmenfahrzeug war bei jedem Mitarbeiter so, egal welches Gehalt die Kollegen haben. Ich hätte mir die 5% holen sollen und dann später ein Firmenfahrzeug zulegen sollen. Da war die Gier größer. Was ich nur nicht verstehe ist, wie ich es vorher hätte wissen sollen, dass eine Änderung kommen könnte bzgl. der zusätzlichen Versteuerung der KM !? Und dann auch noch eine so große Nachzahlung die wohl bei 1500 Euro liegen wird wie ich heute erfahren habe. Sorry, bei meinem Gehalt bleibt leider monatlich nichts übrig, und dann so eine Nachzahlung ist schon heftig! Ich finde da hat die Firma, die für uns die Lohnsteuer macht ganz schön gepennt und uns das erst jetzt mitgeteilt. Es wäre für mich um ein vielfaches einfacher und planbarer gesewesen, sich auf ein kleineres Gehalt einzustellen als jetzt im Nachhinein für 2014 und 2015 rund 1600 Euro nachzuzahlen. Wo soll ich das Geld jetzt hernehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Smau Geschrieben 6. Juli 2015 Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Was bei einem Dienstwagen versteuert werden muss steht und fällt mit der sogenannten EWT (Einsatzwechseltätigkeit). Diese wird einmal pro Jahr betrachtet. Ist deine Tätigkeitsstätte (auch: "erste Tätigkeitsstätte") typischerweise arbeitstäglich, 2 volle Arbeitstage pro Woche oder 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit Dann fallen die 0,03%/KM zusätzlich zu den 1% an. Ist dem nicht so dann müssen nur 1% des BLP versteuert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LuideFunes Geschrieben 6. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Von 2010 bis 2013 galt diese Regel nicht, da der Gesetzgeber/Finanzamt bei EDV-Beratern dies anders sah. Es mussten keine Fahrten mit 0,03% versteuert werden. Ab 1.1.2014 gab es eine Änderung, sodass ich jetzt die 0,03%/KM versteuern muss. Ich habe mein erstes Firmenfahrzeug 2011 bekommen. Vorher hatte ich mir eine komplette Berechnung machen lassen von meinem Chef wieviel ich Brutto/Netto bekomme. Da hat mich keiner hingewiesen, dass es normalerweise eine 0,03% Regelung gibt. Auch die Änderung zum 1.1.2014 wurde mir nicht mitgeteilt. Was wäre gewesen, wenn man mir es erst 2017 hätte mitgeteilt? Dann müsste ich für 2014/15/16/17 nachträglich alles zahlen müssen? Also ca. 5000 Euro? Bei meinem Gehalt müsste ich einen Kredit aufnehmen und 5 Jahre abzahlen. Gibt es da nicht auch eine Hinweispflicht? Ich kann doch nicht jede Gesetzesänderung mitverfolgen. Sowas sollte einem doch mitgeteilt werden. Bislang war ich immer bei der Arbeitnehmerkasse. Die haben mich nie auf sowas drauf hingewiesen!!! Das kann doch so nicht sein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pcpeasant Geschrieben 6. Juli 2015 Teilen Geschrieben 6. Juli 2015 Es gibt keine Hinweispflicht. Ich weiß aber, dass das Unternehmen das für uns die Jahresabschlüsse macht mindestens jährlich schön aufbereitete "Newsletter" (in Papierform) sendet. Da stehen dann alle neuen Regelungen drin die unser Unternehmen betreffen. Hätte also in deinem Fall deine persönliche Buchhalterin oder die Buchhaltung eurer Firma machen müssen. Was bei einem Dienstwagen versteuert werden muss steht und fällt mit der sogenannten EWT (Einsatzwechseltätigkeit). Diese wird einmal pro Jahr betrachtet. Ist deine Tätigkeitsstätte (auch: "erste Tätigkeitsstätte") typischerweise arbeitstäglich, 2 volle Arbeitstage pro Woche oder 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit Dann fallen die 0,03%/KM zusätzlich zu den 1% an. Ist dem nicht so dann müssen nur 1% des BLP versteuert werden. Danke für die Zusammenfassung. Das ist hilfreich für mich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.