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Frage zur Beweislastumkehr bei der Gewährleistung


Albi

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Hallo Leute,

ich hab ein kleines Problem. Meine PS4 hat einen Defekt am Laufwerk, sie wirft oft ohne Vorwarnung eine Spieldisk im Laufenden Betrieb aus bzw. selbst im Standby passiert es öfters das sie unkontrolliert anfängt zu piepsen und versucht eine Disk auszuwerfen selbst wenn keine Drin ist.

Jetzt hab ich etwas recherchiert und es scheint so als wäre das ein Laufwerksfehler der bei den PS4 die zum Releasetag damals im November 2013 ausgeliefert wurden auftritt und bei später produzierten Konsolen nichtmehr auftritt.

Mein Problem ist das die Garantie mittlerweile natürlich abgelaufen ist, da sie nur 1 Jahr beträgt aber ich hab ja noch Recht auf Gewährleistung das problem nach 6 Monaten unterliege ich ja jetzt der Beweislastumkehr heißt, ich muss beweisen das der Defekt schon von beginn an bestand und es nur eine Frage der Zeit war bis er sich bemerkbar macht.

Nur fällt mir keine Möglichkeit ein dies zu beweisen und das Argument "Viele anderen Nutzer haben das gleiche Probleme mit den Firstday Konsolen" wird wohl kaum als Beweis durchgehen.

Mich ärgert es halt weil es keinen Fix zu geben scheint außer die Konsole einzusenden und reparieren bzw. austauschen zu lassen nur verlangt Sony aufgrund der abgelaufenen Garantie dafür 196 Euro, das seh ich aber bei nem Produktionsfehler einfach nicht ein.

Kann mir da einer weiterhelfen wie das mit der Gewährleistung läuft bzw. ob der "Andere nutzer haben das Problem auch" Grund vielleicht doch als Beweis reicht, eine Bekannte war sich hier nicht ganz sicher.

Schonmal vielen Dank an alle die mir Weiterhelfen können.

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Hast du dich denn Stumpf schonmal an Sony gewandt? Berichte im Internet sind ja gut, aber frag doch erstmal nach.

Ja den Support auch schon kontaktiert, die haben mir aber Stumpf einfach die Lösungsvorschläge genannt die ich schon alle ausm Internet durchgetestet habe und was ich in der Supportmail und beim Supportmitarbeiter beide male erwähnt habe...

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Ich weiß nicht, wie du das beweisen kannst.

Aber ich würde dich an der Stelle fragen, warum du jetzt erst reklamierst, wenn das Problem von Anfang an bestand. Auf die Frage solltest du wohl eine gute Antwort haben. Sonst ist schwer zu glauben, dass es von Anfang an so war.... Fängt ja nicht erst nach nem Jahr an zu stören, dass die Disk einfach ausgeworfen wird...

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Ich weiß nicht, wie du das beweisen kannst.

Aber ich würde dich an der Stelle fragen, warum du jetzt erst reklamierst, wenn das Problem von Anfang an bestand. Auf die Frage solltest du wohl eine gute Antwort haben. Sonst ist schwer zu glauben, dass es von Anfang an so war.... Fängt ja nicht erst nach nem Jahr an zu stören, dass die Disk einfach ausgeworfen wird...

Der Fehler tritt seit ca. 2 Wochen bei mir auf, aber es wurd beim recherchieren im Internet mehrfach gesagt das dies ein Problem bei den Firstday Konsolen ist, hier gibts wohl bei vielen einen Produktionsfehler am Laufwerk der sich eben mit den genannten Verhalten zeigt, bei einigen trat er schon in den ersten 2 Wochen auf, bei anderen nach 6 Monaten oder wie beim mir eben jetzt erst ca. 1,5 Jahre später, bei mir wird es einfach etwas länger gedauert haben weil ich nicht ganz so oft mit der PS4 spiele wie es vielleicht andere tun bzw. oft Downloadtitel spiele und sich das ganze daher wohl einfach länger rausgezögert hat weil das Laufwerk nicht so oft beansprucht wurde. Dieses Problem besteht aber nur bei den Firstday Konsolen alle Konsolen einer späteren Produktionsreihe haben das Problem nichtmehr weil hier wohl der Fehler am Laufwerk behoben wurde.

Die einzige Möglichkeit das zu beheben ist eben die Konsole einzuschicken und sie reparieren bzw. austauschen zu lassen.

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Du musst halt beweisen das dein Problem welches jetzt erst aufgetreten ist durch einen Mangel ausgelöst wurde welcher schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (salop der Moment wo du sie bekommen hast) bestand.

Dafür könnte zum Beispiel sprechen wenn tatsächlich ein solcher Mangel bei einer bestimmten Produktionsreihe bestand und du nachweisen kannst das deine PS4 zu dieser Produktionsreihe gehörte.

Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach was die dir raten können, einen Anwalt zu bezahlen dürfte sich dafür ja wahrscheinlich nicht lohnen.

PS: Rein als Information, bis vor kurzem hättest du vor genau dem selben Problem gestanden wenn du dich noch innerhalb der 6 Monate vom Gewährleistungsbginn befunden hättest. Denn nach Rechtssprechung des BGH wurde der § 476 BGB so aufgefasst, dass die Vermutung, das deine PS4 schon beim Kauf mangelhaft war mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Denn deine PS4 hat ja erst nach einiger Zeit angefangen CDs einfach so auszuschmeißen und dies nicht von Beginn an getan. Das heißt du hättest genauso nachweisen müssen, dass dies Aufgrund eines "Grundmangels" geschieht welcher von Anfang an vorhanden war. Erst kürzlich hat (AFAIK) der EuGH entschieden das auch dieser "Grundmangel" innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird.

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Du musst halt beweisen das dein Problem welches jetzt erst aufgetreten ist durch einen Mangel ausgelöst wurde welcher schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (salop der Moment wo du sie bekommen hast) bestand.

Dafür könnte zum Beispiel sprechen wenn tatsächlich ein solcher Mangel bei einer bestimmten Produktionsreihe bestand und du nachweisen kannst das deine PS4 zu dieser Produktionsreihe gehörte.

Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach was die dir raten können, einen Anwalt zu bezahlen dürfte sich dafür ja wahrscheinlich nicht lohnen.

PS: Rein als Information, bis vor kurzem hättest du vor genau dem selben Problem gestanden wenn du dich noch innerhalb der 6 Monate vom Gewährleistungsbginn befunden hättest. Denn nach Rechtssprechung des BGH wurde der § 476 BGB so aufgefasst, dass die Vermutung, das deine PS4 schon beim Kauf mangelhaft war mit der Art des Mangels unvereinbar ist. Denn deine PS4 hat ja erst nach einiger Zeit angefangen CDs einfach so auszuschmeißen und dies nicht von Beginn an getan. Das heißt du hättest genauso nachweisen müssen, dass dies Aufgrund eines "Grundmangels" geschieht welcher von Anfang an vorhanden war. Erst kürzlich hat (AFAIK) der EuGH entschieden das auch dieser "Grundmangel" innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird.

Danke für die Hilfe :) naja jetzt nerv ich ncoh etwas den Support mal schauen was da noch rauskommt. Ne also einen Anwalt wegen sowas werd ich sicher nicht einschalten, da leb ich lieber erstmal mit dem temporären fix und schick sie dann doch irgendwann ein wenn ich voll verdien und die neuste version der ps4 draußen ist was ja demnächst sein soll, vll hab ich ja glück und bekomm dann gleich so eine wenn ich sie einschick.

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Wenn ein bekannter Produktionsfehler / Produktionsmangel vorliegt, kann man sich ja darauf beziehen.

Wenn mir das aber vorher schon bekannt gewesen wäre, hätte ich an deiner Stelle bereits vorher darauf bestanden, dass das Gerät getauscht wird - auch wenn die Symptome bei deiner PS4 damals noch nicht auftraten. Die Probleme sind ja vermutlich nicht erst seit gestern bekannt, sondern eher schon seit > 1 Jahr.

So hast du nun die A-Karte und musst nachweisen, dass es an dem Mangel liegt und nicht an der Abnutzung, Verschmutzung oder einem durch dich hervorgerufenen Defekt am Laufwerk liegt.

Wenn nicht alle Geräte aus der Serie das Problem im Laufe ihres Lebenszyklus hatten/haben, ist das quasi unmöglich nachzuweisen und du bleibst auf deinen Kosten sitzen.

Bevor du die PS4 an Sony einschickst, solltest du aber eventuell auch mal die Alternativen überdenken. Es gibt Händler, bei denen man das Laufwerk für einen geringeren Preis als die von Sony verlangten 196€ tauschen lassen kann. Für die PS3 wurde je nach Modell z.B. zwischen 50 € und 100€ verlangt. Da bei der PS4 auch nur ein BD-Laufwerk eingesetzt wird, dürfte es eigentlich also auch nicht wirklich teurer sein. Würde ich mich an deiner Stelle einfach mal informieren (dafür wird aber die Seriennummer benötigt, um das genaue Modell festzustellen).

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Wenn ein bekannter Produktionsfehler / Produktionsmangel vorliegt, kann man sich ja darauf beziehen.

Wenn mir das aber vorher schon bekannt gewesen wäre, hätte ich an deiner Stelle bereits vorher darauf bestanden, dass das Gerät getauscht wird - auch wenn die Symptome bei deiner PS4 damals noch nicht auftraten. Die Probleme sind ja vermutlich nicht erst seit gestern bekannt, sondern eher schon seit > 1 Jahr.

So hast du nun die A-Karte und musst nachweisen, dass es an dem Mangel liegt und nicht an der Abnutzung, Verschmutzung oder einem durch dich hervorgerufenen Defekt am Laufwerk liegt.

Wenn nicht alle Geräte aus der Serie das Problem im Laufe ihres Lebenszyklus hatten/haben, ist das quasi unmöglich nachzuweisen und du bleibst auf deinen Kosten sitzen.

Bevor du die PS4 an Sony einschickst, solltest du aber eventuell auch mal die Alternativen überdenken. Es gibt Händler, bei denen man das Laufwerk für einen geringeren Preis als die von Sony verlangten 196€ tauschen lassen kann. Für die PS3 wurde je nach Modell z.B. zwischen 50 € und 100€ verlangt. Da bei der PS4 auch nur ein BD-Laufwerk eingesetzt wird, dürfte es eigentlich also auch nicht wirklich teurer sein. Würde ich mich an deiner Stelle einfach mal informieren (dafür wird aber die Seriennummer benötigt, um das genaue Modell festzustellen).

Also der Fehler war mir nicht von Anfang an bekannt sondern erst seit er bei mir auftritt und ich mich informiert hab was das sein könnte weiß ich das es ein Produktionsfehler ist, also seit ca. 2 Wochen.

Laufwerkwechsel ist nicht, hab mich schon im Internet informiert, gibt einfach noch nirgends ersatzteile für die PS4. Würde ich ein PS4 BluRay Laufwerk finden das funktioniert würde ich es selber einbauen, genau wie bei meiner PS3 damals als da mal der Laser des Laufwerks den geist aufgegeben hat hab ich einfach einen neuen für 30 Euro gekauft und selbst eingebaut, das is das geringste Problem, Garantie is ja eh schon weg. Leider wie gesagt gibts für die PS4 bisher keinerlei Ersatzteile außer für den Kontroller oder das Gehäuse der Konsole, das is der einzige Grund warum ich überhaupt Frage bezüglich dieses Themas.

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