damnit Geschrieben 8. Juli 2015 Geschrieben 8. Juli 2015 (bearbeitet) Hallo, ich habe hier nach langem warten endlich mein Arbeitszeugnis. Ich würde mich freuen wenn ihr es einmal bewerten würdet. Vielen Dank! Bearbeitet 8. Juli 2015 von damnit Zitieren
Wurmi Geschrieben 8. Juli 2015 Geschrieben 8. Juli 2015 Hallo, ich habe hier nach langem warten endlich mein Arbeitszeugnis. Ich würde mich freuen wenn ihr es einmal bewerten würdet. Vielen Dank! Formal: Die Gesamtleistungsbeurteilung gehört an den Schluß. Die Zeit ist falsch. Vergangenheitsform bei der Leistung, Gegenwart beim Verhalten. Auch wenn die Leistungsbeurteilung nicht schlecht ist (außer bei der Leistungsbereitschaft), wird das Verhalten Vorgesetzen gegenüber nicht erwähnt! Der Schlußabsatz läßt erkennen, daß Dir nahegelegt wurde, selbst zu kündigen. Kein Dank, kein Bedauern, nur eine Höflichkeitsfloskel. Es läßt erkennen, daß man Dich loswerden wollte. Warum, steht nicht drin, wird aber am Verhalten gelegen haben. Stimmt das Austrittsdatum mit dem Ausstellungsdatum überein? Hat dein Chef wenigstens noch unterschrieben? Zitieren
damnit Geschrieben 8. Juli 2015 Autor Geschrieben 8. Juli 2015 Vielen Dank schon mal. Also unterschrieben hat der Prokurist. Das Austrittsdatum liegt noch in der Zukunft weil die Kündigungsfrist die ja noch nicht abgelaufen ist. Der Schlußabsatz muss dann aber unbedingt geändert werden weil ich freiwillig und eher "überraschend" gegangen bin. Zitieren
Wurmi Geschrieben 8. Juli 2015 Geschrieben 8. Juli 2015 (bearbeitet) Also unterschrieben hat der Prokurist. Das Austrittsdatum liegt noch in der Zukunft weil die Kündigungsfrist die ja noch nicht abgelaufen ist. Das passt dann aber nicht, wenn nur irgendeiner in der Firma mit ppa ein Zeugnis schon vor dem Austrittsdatum ausstellt. Er müßte es dann wenigstens vordatieren. Und zwingen kannst Du die Firma nicht, daß sie Bedauern und Dank ausdrücken. Der Preis für den "überraschenden" Abgang ist ein Zeugnis mit einem Schlußabsatz, der ausdrückt, daß sie froh sind, daß Du weg bist und Dir (im übertragenen Sinne) nicht einmal mehr die Hand zum Abschied geben. Sicherlich kein Glanzstück in der Sammlung. Bearbeitet 8. Juli 2015 von Wurmi Zitieren
damnit Geschrieben 8. Juli 2015 Autor Geschrieben 8. Juli 2015 Das Zeugnis wurde echt nicht vordatiert. Muss oder sollte das geändert werden? Zitieren
Wurmi Geschrieben 8. Juli 2015 Geschrieben 8. Juli 2015 Das Zeugnis wurde echt nicht vordatiert. Muss oder sollte das geändert werden? Ja, weil das sonst nach einer Freistellung aussieht. Vermeidbare Fehler in Arbeitszeugnissen | keskonattend Achten Sie auf den Unterzeichner des Zeugnisses Das Zeugnis sollte von einer bzw. zwei ranghöheren Personen unterzeichnet sein. Hier gilt: je höher der Rang, desto größer die Wertschätzung. Der Unterzeichner sollte neben der maschinenschriftlichen Wiederholung der Unterschrift zusätzlich durch die Bezeichnung von Rang und Kompetenz kenntlich sein. Denken Sie an das Ausstellungsdatum Dies sollte in Abschlusszeugnissen mit dem vertraglich vereinbarten letzten Arbeitstag überein- stimmen. Eine Vordatierung kann als Hinweis auf eine Freistellung, eine verspätete Ausstellung als Hinweis auf Streitigkeiten bei der Zeugniserteilung gedeutet werden. Zitieren
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