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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
§ 15 Abs 2 MarkenG:

Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im

geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist,

Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.

Würde sagen, solange du damit keine Geschäfte machst, darfst du es.

Geschrieben
darf ich eigentlich Logos von Herstellern (z.B. VMware) in meiner Präsentation verwenden?

Ich wuerd ja vorher den Hersteller fragen, aber so lange es nur das allgemeine Logo ist und nicht irgendein Partnerlogo das an Qualifikationen gebunden ist, stellt es normal wenig Schierigkeiten dar.

Geschrieben
Ich wuerd ja vorher den Hersteller fragen, aber so lange es nur das allgemeine Logo ist und nicht irgendein Partnerlogo das an Qualifikationen gebunden ist, stellt es normal wenig Schierigkeiten dar.

Darfst du, am Ende muss so oder so ein Quellenverzeichnis für sämtliche Bilder, die du von fremden Seiten genutzt hast, stehen.

Geschrieben
Darfst du, am Ende muss so oder so ein Quellenverzeichnis für sämtliche Bilder, die du von fremden Seiten genutzt hast, stehen.

Wer hat das denn behauptet? Meinst du dafür ist die Zeit da bei einer 15 Minuten-Präsentation? Haha. Falls im Anschluss an die Präsi eine Nachfrage kommen sollte, muss man aber natürlich alles zweifelsfrei nachweisen können.

Geschrieben

Ich würde sagen, die Verwendung von Logos ist grundsätzlich erstmal nicht erlaubt, da das Urheberrecht und ggfs. auch das Markenrecht greifen.

Hier habe ich einen schönen Artikel gefunden, der die Nutzung von Logos auf Websites (und das dürfte auf Präsentationen übertragbar sein) beschreibt: Facebook, Twitter, Youtube & Co.: Wann dürfen Sie fremde Logos auf der eigenen Website nutzen?

Geschrieben

Schulberichte und Schulprojekte

Sie sind berechtigt, Bilder oder Inhalte von Microsoft-Produkten und –Diensten in Schulberichten zu verwenden, vorausgesetzt, Sie halten die vorstehenden Richtlinien ein. Sie können das Produkt oder den Dienst kritisieren oder kommentieren.

https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/urheberrecht.aspx

Meiner Meinung nach (IANAL!) könnte man eine Abschlusspräsentation noch unter diesen Bereich fallen lassen.

Geschrieben

Ich persönlich würde es den Azubis auch nicht ankreiden, wenn sie Logos nutzen. Mal sollte sich dann aber evtl. auf Rückfragen zum Urheberrecht im Fachgespräch einstellen.

So wie ich es verstehe, kann jeder Rechteinhaber die Nutzungsrechte einräumen oder nicht. Microsoft hat dies offensichtlich (nach obigem Link) getan. Andere Unternehmen machen es aber vielleicht anders.

Geschrieben
Andere Unternehmen machen es aber vielleicht anders.

Der Reifenhersteller Schwalbe ist hier z.B. in der Vergangenheit negativ aufgefallen.

Abmahnung: "Fahrradreifenhersteller Schwalbe unternimmt virtuellen Selbstmordversuch" - MTB-News.de

Wenn die Verwendung der Logos, dem Unternehmen aber eher entgegenkommt, entsteht in der Regel so ein so großer ****storm, dass von einer Klage abgesehen wird.

(Der Schaden durch Imageverlust ist vermutlich oftmals höher als der Streitwert)

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