Systemlord Geschrieben 19. Juli 2015 Geschrieben 19. Juli 2015 Hallo, folgende Frage: Wenn ich als z.B. Mitglied der ver.di in einem Betrieb arbeite, in dem z.B. der Tarifvertrag der IG-Metal gilt, habe ich dann auch Anspruch darauf, das der Tarifvertrag auch für mich gilt oder ist das dann bestenfalls "good will" des Arbeitgebers, wenn er den Tarifvertrag auch für Arbeitnehmer, die nicht in der IG-Metal Mitglied sind, anwendet? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Juli 2015 Geschrieben 19. Juli 2015 Gegenfrage: wendet der AG den Tarifvertrag für alle AN an? Oder haben wir eine Konstruktion vergleichbar mit der Bahn, sprich Lokführer können EVG-Mitglieder sein oder GDL-Mitglieder - mit unterschiedlichen Tarifverträgen? Zitieren
Systemlord Geschrieben 19. Juli 2015 Autor Geschrieben 19. Juli 2015 So wie ich das in den Vorstellungsgespräch verstanden habe, wird der Tarifvertrag für alle ANs angewendet, da der Großteil eh in der IGM (Metallindustrie) ist. Zitieren
MattR Geschrieben 20. Juli 2015 Geschrieben 20. Juli 2015 Bei einem Tarif Unternehmen gibt es typischerweise zwei Arten von Angestellten: 1. Tarif Mitarbeiter 2. über oder außertarifliche Mitarbeiter Wenn ein Job ausgeschrieben ist wird dieser normalerweise einem gewissen Gehaltsband zugeordnet, diese gehen beim Tarifkreis los und gehen meist über den Tarifkreis hoch bis zur Geschäftsführung. In der Praxis gibt es da zumindest bis zum Ende des Tarifs recht klare Regeln so liegen bspw. Jobs für die man studiert haben muss wenn wir bspw. ERA in Bayern nehmen wenigstens in ERA 9. Jemand mit erster Personalführung also Teamleiter etc. liegt bspw. in ERA 12 bis zu den unteren Gruppen des übertariflichen Bereichs. In der Praxis sieht es eher so aus, dass frei mit dem Mitarbeiter verhandelt wird und dann die in etwa zum Gehalt passende Tarifgruppe genutzt wird, da steckt man ihn dann rein und passt das ganze mit Leistungszulage etc. so an das er auf das vereinbarte Gehalt kommt. Beim ÜT oder AT Mitarbeiter kann alles frei ausgehandelt werden, also ob Überstunden inklusive sind, was mit Reisezeiten passiert etc.. Vorteile im Tarif ist das man noch relativ geschützt ist mit Überstunden etc.. es ergeben sich aber auch Nachteile, wenn bspw. die Jobs neu eingrupiert werden und deine Position niedriger bewertet wird bekommst du ab dem Zeitpunkt einfach weniger Geld oder wenn es dem Betrieb schlecht geht darf er die Leistungszulage eine Weile nicht auszahlen, die aber im Schnitt bei 14% des Grundgehalts liegt. Beliebt ist auch Mitarbeiter mit einer hohen Leistungszulage von bis zu 28% einzustellen und diese dann im nächsten Gespräch nach unten zu korrigieren etc. Der übertarifliche Mitarbeiter hat diese Probleme nicht, er bekommt was im Vertrag steht. Zudem gibt es einen Mindestabstand der gewahrt werden muss, sprich rückt durch eine Tarifrunde der höchste Tarifkreis zu nah an das ÜT Gehalt heran, wird dies auch automatisch mit angehoben. Alle Erhöhungen darüber hinaus müssen allerdings selbst verhandelt werden. Einige Unternehmen haben neben ÜT Mitarbeitern auch nur AT also außertarifliche Mitarbeiter deren Gehalt liegt dann nicht zwangsläufig im ÜT Bereich damit kombinieren sie dann die Nachteile beider Ansätze. Meiner persönlichen Meinung nach ist Tarif für jemand mit ein paar Berufsjahren nett aber wirklich Geld lässt sich damit nicht verdienen, da irgendwo um die 100k€ Schluss ist. Ich habe es immer wieder erlebt das selbst wenn nur irgendwelche Administartor, Consulting Positionen dringend besetzt werden müssen da auch noch weit in den ÜT Bereich hinein etwas geht wenn Not am Mann ist. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 21. Juli 2015 Geschrieben 21. Juli 2015 So einfach ist das auch nicht. Ein Tarifvertrag regelt neben den Löhnen für die tariflichen Angestellten auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit jemand außertariflich verdienen darf. In der Regel fordert die Gewerkschaft einen gewissen Abstand zur höchsten Tarifgruppe für den Fall, daß bei ATs Überstunden inklusive sind, da sonst die Gefahr besteht, dass am Ende die Außertariflichen weniger verdienen, wenn aufgrund von vielen Überstunden plötzlich die Tarifangestellten mit einem höheren Gehalt wegkommen würden. Zitieren
MattR Geschrieben 21. Juli 2015 Geschrieben 21. Juli 2015 So einfach ist das auch nicht. Ein Tarifvertrag regelt neben den Löhnen für die tariflichen Angestellten auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit jemand außertariflich verdienen darf. In der Regel fordert die Gewerkschaft einen gewissen Abstand zur höchsten Tarifgruppe für den Fall, daß bei ATs Überstunden inklusive sind, da sonst die Gefahr besteht, dass am Ende die Außertariflichen weniger verdienen, wenn aufgrund von vielen Überstunden plötzlich die Tarifangestellten mit einem höheren Gehalt wegkommen würden. Auch wenn dank Handy viele Tippfehler in meinem Text waren den Mindestabstand habe ich zumindest versucht darzustellen. Es kann vorkommen das ein Tarifler am oberen Ende des Bandes mehr bekommen kann als ein ÜTler am unteren Ende des ÜT Bereichs da sprechen wir bei ERA Bayern dann aber von einem Tarif 12 mit einer Zulage jenseits von 20% und am besten noch viel Reisetätigkeit. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 21. Juli 2015 Geschrieben 21. Juli 2015 Die Kernprobleme sind: Person 1 verdient tariflich ein Jahresgehalt von 55.000 Euro. Person 2 außertariflich 60.000. Im Betrieb gibt es viel Arbeit und es sind Überstunden angesagt. Person 1 bekommt Überstunden bezahlt, Person 2 nicht. Schon bei einer reallen durchschnittlichen Arbeitszeit von 9 statt 8 Stunden würde der Tarifangestellte das höhere Gehalt bekommen. Auch unter der Voraussetzung, dass der Tarifangestellte Überstunden abfeiern darf oder erst Garkeine machen darf, würde der Außertarifliche im Falle regelmäßiger Mehrarbeit schnell bei einem niedrigeren Stundenlohn arbeiten. Darum verlangen manche Tarife einen "hohen Mindestlohn" für übertariflich Beschäftigte. Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 22. Juli 2015 Geschrieben 22. Juli 2015 Hallo, folgende Frage: Wenn ich als z.B. Mitglied der ver.di in einem Betrieb arbeite, in dem z.B. der Tarifvertrag der IG-Metal gilt, habe ich dann auch Anspruch darauf, das der Tarifvertrag auch für mich gilt oder ist das dann bestenfalls "good will" des Arbeitgebers, wenn er den Tarifvertrag auch für Arbeitnehmer, die nicht in der IG-Metal Mitglied sind, anwendet? AFAIK kommt das auf die jeweilige Situation an. Der Tarifvertrag könnte z.B. als Allgemeingültig erklärt worden sein (TVG - Einzelnorm). Ansonsten wird es wohl oft auch einzelvertraglich festgelegt das ein Tarifvertrag auch für jemanden der nicht hierunter fällt gelten soll. Hier könnte dann wohl auch ein Anspruch aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf bestehen, wenn der AG willkürlich einzelne ANs davon ausschließt obwohl er es mit anderen vereinbart hat. Zitieren
MattR Geschrieben 22. Juli 2015 Geschrieben 22. Juli 2015 Die Kernprobleme sind: Person 1 verdient tariflich ein Jahresgehalt von 55.000 Euro. Person 2 außertariflich 60.000. Im Betrieb gibt es viel Arbeit und es sind Überstunden angesagt. Person 1 bekommt Überstunden bezahlt, Person 2 nicht. Schon bei einer reallen durchschnittlichen Arbeitszeit von 9 statt 8 Stunden würde der Tarifangestellte das höhere Gehalt bekommen. Auch unter der Voraussetzung, dass der Tarifangestellte Überstunden abfeiern darf oder erst Garkeine machen darf, würde der Außertarifliche im Falle regelmäßiger Mehrarbeit schnell bei einem niedrigeren Stundenlohn arbeiten. Darum verlangen manche Tarife einen "hohen Mindestlohn" für übertariflich Beschäftigte. Deswegen gibt es ja den Mindestabstand und wie auch erwähnt im Grenzbereich lohnt sich ÜT finanziell manchmal nicht. Wobei wir uns bei 60.000€ aber nichtmal in einer sonderlich hohen Gruppe des Metall Bayern Tarifs bewegen. Aber oft gibt es dann wieder Punkte weswegen ÜT auch mit so geringen Abständen lohnen sein kann. Ich kenne bspw. Firmen wo man nur als ÜT einen Firmenwagen oder eine Firmenpension erhält etc.. Zitieren
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