return. Geschrieben 21. August 2015 Teilen Geschrieben 21. August 2015 Hallo, ich habe ein paar Fragen. Und zwar mache ich momentan meine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und bin im 3. Lehrjahr. Ich habe eine normale 40 Stunden Woche. Und habe nun die Möglichkeit für die Firma eines Kollegen ein Backend entwickeln zu können. Natürlich mit einer Bezahlung, wo die Höhe noch nicht geklärt ist. Nun die Frage: Darf ich das? Wenn ja: Muss ich spezielle Punkte beachten? Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. August 2015 Teilen Geschrieben 21. August 2015 Nebentätigkeiten sind vom Arbeitgeber genehmigungspflichtig. Beim Wettbewerber nebenbei zu arbeiten ist ein no-go. Zudem gilt auch für Nebentätigkeiten das ArbZG und - soweit anwendbar - das JarbSchG. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
return. Geschrieben 21. August 2015 Autor Teilen Geschrieben 21. August 2015 Ich habe im Internet aber auch gelesen, dass es nur Anzeigepflichtig ist. Also man es dem Betrieb mitteilen muss? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 22. August 2015 Teilen Geschrieben 22. August 2015 Nein Chief hat hier schon recht, dein Arbeitgeber muss das genehmigen, heißt nicht nur in Kenntnis gesetzt werden. Ich glaub sogar in der Ausbildung muss auch die IHK zustimmen, weil eine zusätzliche Tätigkeit ja das erfolgreiche Abschließen der Ausbildung gefährden könnte. Und wenn du auch noch für eine andere Firma in der IT Branche arbeitest musst du das erst recht mit deinem Arbeitgeber abklären, wie Chief schon sagte, für Wettbewerber nebenbei arbeiten ist ein no-go. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. August 2015 Teilen Geschrieben 22. August 2015 (bearbeitet) Nebentätigkeiten sind vom Arbeitgeber genehmigungspflichtig... Wo ist das geregelt? Bitte gib mal eine Quelle an. Danke. Bearbeitet 22. August 2015 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. August 2015 Teilen Geschrieben 22. August 2015 (bearbeitet) Nein Chief hat hier schon recht, dein Arbeitgeber muss das genehmigen, heißt nicht nur in Kenntnis gesetzt werden. Dann hast Du bestimmt eine Quelle, die Deine Behauptung belegt? Ich glaub sogar in der Ausbildung muss auch die IHK zustimmen, weil eine zusätzliche Tätigkeit ja das erfolgreiche Abschließen der Ausbildung gefährden könnte. Glauben muss man in der heutigen Zeit, in der es Suchmaschinen gibt wohl nicht mehr. http://lexetius.com/2006,3400 Bearbeitet 22. August 2015 von WYSIFISI Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. August 2015 Teilen Geschrieben 22. August 2015 OK, Korrektur. Mindestens Anzeigepflichtig, durch arbeitsvertragliche Regelung kann es genehmigungspflichtig werden. ArbZG und Wettbewerbsverbote (Nebentätigkeit bei der Konkurrenz) sind zu beachten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. August 2015 Teilen Geschrieben 22. August 2015 Und habe nun die Möglichkeit für die Firma eines Kollegen ein Backend entwickeln zu können. Natürlich mit einer Bezahlung, wo die Höhe noch nicht geklärt ist. Rückfrage: wie soll das geschehen? Du als Angestellter der Firma B oder als Freelancer? Wie ist die rechtliche Absicherung (Support, Regress wenn was schiefläuft)? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
return. Geschrieben 22. August 2015 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2015 Hey, sorry hatte leider erst jetzt wieder Zeit reinzuschauen, war den ganzen Tag unterwegs. Danke schon mal für die vielen Rückmeldungen. Wir müssen da genaueres noch besprechen. Es geht erstmal nur um das allgemeine "Ja darfst du" "Nein darfst du grundsätzlich nicht". Soweit ich weiß, ist in meinem Ausbildungsvertrag nichts dergleichen geregelt. Wir haben nächste Woche noch einmal einen etwas längeren Termin, in welchem diese Punkte besprochen werden sollen. Der erste war eher ein grobes kennenlernen und einen Überblick bekommen worum es genau geht. Tritt die Wettbewerbsregel auch ein, wenn das Unternehmen gar nicht in der IT Branche tätig ist? Das Unternehmen ist nämlich nicht in der IT Branche tätig, sondern möchte nur für sich eine App etc haben. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 22. August 2015 Teilen Geschrieben 22. August 2015 ... Soweit ich weiß, ist in meinem Ausbildungsvertrag nichts dergleichen geregelt. Das bedarf es auch nicht, da das Wettbewerbsverbot grundsätzlich besteht, siehe Link in Post#6. ... Tritt die Wettbewerbsregel auch ein, wenn das Unternehmen gar nicht in der IT Branche tätig ist? Das Unternehmen ist nämlich nicht in der IT Branche tätig, sondern möchte nur für sich eine App etc haben. ... Der Wettbewerb besteht hier nicht darin, dass das Unternehmen, welches die App haben möchte, Mitbewerber Deines Ausbildungsunternehmens ist, sondern, ob Du mit der zu erbringenden Leistung im Wettbewerb mit Deinem Ausbildungsunternehmen stehen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
return. Geschrieben 22. August 2015 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2015 Okay, dann muss ich da nochmal genauer schauen. Sobald jedoch der Betrieb sagt: Ist okay, sollte das passen? Die IHK wurde zwar auch erwähnt, aber ich habe im Internet noch gelesen, dass wenn die Ausbildung nicht gefährdet wird das passt. Das muss wohl der Betrieb / Ausbilder anhand Informationen über das Projekt / Nebentätigkeit beurteilen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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