Gast It-Girl01 Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 Hallo zusammen,hier meine Frage:Es gibt ja immer die Winter und Sommer Prüfung bei der IHK.Wenn laut Vertrag die Ausbildung am 31.08.2018 enden würde, würde man dann die Sommerprüfung 2018 absolvieren?Und wenn man ein halbes Jahr eher die Prüfung machen würde, wäre es dann Winter 2017?Gruß Zitieren
stefan.macke Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 Ja, genau so ist es. Außer natürlich, du verkürzt die Ausbildung. Dann bist du ggfs. ein halbes oder ganzes Jahr früher dran.Hier kannst du die nächsten Termine einsehen: http://www.ihk-aka.de/aktuelles/termine/ap Zitieren
Gast It-Girl01 Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 aber um ein ganzes Jahr zu verkürzen, müsste der Vertrag geändert werden, bei einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung nicht oder? Zitieren
arlegermi Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 Die Verkürzung auf zwei Jahre wird normalerweise zu Beginn der Ausbildung im Vertrag festgeschrieben. Ich weiß gar nicht, ob das "mittendrin" noch möglich ist. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung bedarf keiner Vertragsänderung (war bei mir jedenfalls so). Zitieren
stefan.macke Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 Meines Wissens nach nicht. Dein Ausbildungsbetrieb muss der Verkürzung ja ohnehin zustimmen und deine Ausbildung endet nach der bestandenen Prüfung automatisch. Der Antrag bei der IHK ist relativ unproblematisch und auch noch recht kurzfristig vor der Prüfung möglich. Zitieren
stefan.macke Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 Die Verkürzung auf zwei Jahre wird normalerweise zu Beginn der Ausbildung im Vertrag festgeschrieben. Ich weiß gar nicht, ob das "mittendrin" noch möglich ist.Ist es definitiv. Hat mein Azubi so gemacht. Kurz vor den Sommerferien nach dem ersten Ausbildungsjahr haben wir aufgrund eines sehr guten Berufsschulzeugnisses und sehr guter Leistungen im Betrieb bei der IHK den entsprechenden Antrag gestellt. Er ist dann nach den Ferien ins dritte Lehrjahr gewechselt (auch in der Berufsschule) und hat nach insg. 2 Jahren die Prüfung gemacht. Eine Vertragsänderung war dazu nicht notwendig. Aber das würde ich sicherheitshalber im Betrieb abklären. Zitieren
Gast It-Girl01 Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 also bei einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung wäre diese dann statt Sommer 2018 im November 2017 und danach wäre automatisch die Ausbildung beendet?D.h. es wären dann effektiv ca 2 Jahre Ausbildung, also von September 2015 bis November 2017? Zitieren
.Phil Geschrieben 28. September 2015 Geschrieben 28. September 2015 Abgeschlossen ist die Ausbildung erst mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung, die ist für Verkürzer i.d.R. Ende Januar bis Mitte Februar Zitieren
DTJN Geschrieben 4. Oktober 2015 Geschrieben 4. Oktober 2015 Ich persönlich habe meinen Vertrag nach Erhalt des ersten Berufsschulzeugnisses via Antrag bei der IHK um ein Halbes Jahr verkürzen lassen, darüber hinaus beabsichtige ich jedoch im Januar nächsten Jahres eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu beantragen. Auf diese Weise kann man auch im laufe der Ausbildung noch eine effektive Verkürzung auf 2 Jahre erreichen. Zitieren
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