Nopp Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Moin, mein jetziger AG hat seinen Angestellten vorgeschlagen die einmaligen Leistungen Weihnachtsgeld (100% vom Okt. Gehalt) und das Urlaubsgeld (450€) mit in die normalen 12 Monatsgehälter zu integrieren, anstatt sie einmalig auszahlen zu lassen.Rein rechnerisch komme ich aufs Jahr mit der "neuen" Auszahlungsweise, also alles verteilt aufs ganze Jahr, Netto etwas besser weg. Wenn auch nur minimal.Gibt es hier einen Haken, oder warum schlägt mein AG uns das vor?Vergisst der Otto-Normal-Bürger irgendwelche besonderen Regelungen bei Sonderzahlungen? Zu was würdet Ihr persönlich tendieren und warum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Ich würde alles aufs Jahr verteilen lassen. Dann hast Du später bei einem Wechsel nicht Probleme an dein Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld zu kommen. Oder man muss halt direkt im neuen Jahr kündigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 (bearbeitet) Zu was würdet Ihr persönlich tendieren und warum?Ich würde sofort zuschlagen. Oftmals sind Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld freiwillige Leistungen und können eingestellt werden. Wenn es eine vertragliche Gehaltserhöhung gibt, dann ist das auf einer anderen rechtlichen Grundlage (ggf. auch relevant bei Kündigungen, etwaigen Abfindugen, Elterngeldberechnungen/Arbeitslosenberechnungen und sonstigem Schnickschnack). Heuzutage brauchen wir über den Zinsvorteil ja nicht mehr zu sprechen, aber wer weiss irgendwann vielleicht mal wieder. Und was man hat, das hat man (wer weiss ob die Firma mal im Juli Pleite geht oder verkauft wird oder oder oder). Ich halte das 13,14,etc. - Konzept ehrlich gesagt für ziemlich fragwürdig und würde wann immer möglich drauf verzichten. Bearbeitet 12. Oktober 2015 von bigvic Guybrush Threepwood reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 zumal man auch bedenken muss, das beim Weihnachtsgeld ja auch Unmengen an Steuern anfallen und man soviel mehr davon auch net hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 zumal man auch bedenken muss, das beim Weihnachtsgeld ja auch Unmengen an Steuern anfallen und man soviel mehr davon auch net hat.Wobei man die Progression ja zurück bekommt, wenn man eine Steuererklärung macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fitschi Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Wobei man die Progression ja zurück bekommt, wenn man eine Steuererklärung macht. Genau! Da die Steuern auf das Jahresgehalt gerechnet werden, bekommt man am ende des Jahres genau das Gleiche. Egal ob 12, 13 oder 14 Gehälter (Steuererklärung vorausgesetzt). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 12. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2015 Der größte Vorteil ist wirklich der den bigvic schon genannt hat, nämlich das Weihnachtsgeld o.ä. normalerweise freiwillige Leistungen sind (wenn der AG sich nicht blöd angestellt hat) und dies mit der der Änderung nicht mehr der Fall wäre. Von daher würde ich auch direkt zuschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 13. Oktober 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 Der größte Vorteil ist wirklich der den bigvic schon genannt hat, nämlich das Weihnachtsgeld o.ä. normalerweise freiwillige Leistungen sind (wenn der AG sich nicht blöd angestellt hat) und dies mit der der Änderung nicht mehr der Fall wäre. Von daher würde ich auch direkt zuschlagen.Naja, freiwillige Leistungen sind es an sich weiterhin, sprich es bleibt Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, jedoch wird es gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt. Man spricht aber weiterhin von Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld.Hab grade mal bei unserer Gewerkschaft nachgefragt. Die hat uns das erwirtschaftet und mir geraten anzunehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 13. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2015 Naja, freiwillige Leistungen sind es an sich weiterhin, sprich es bleibt Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, jedoch wird es gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt. Man spricht aber weiterhin von Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld.Dann wird es aber nicht ins normale Gehalt integriert wie du ursprünglich sagtest, sondern nur verteilt ausgezahlt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 10. November 2015 Teilen Geschrieben 10. November 2015 Ich würde das auf jeden Fall annehmen, aber mich über Stichtage, Fristen etc. schlau machen. Beim Weihnachtsgeld ist ja oft so: Zum 1.12. angefangen: Nur 1/12 Weihnachtsgeld. Zum 30.11. aufgehört: Gar kein Weihnachtsgeld. Nicht, daß du im Falle einer Kündigung was zurückzahlen mußt, weil die verteilte Auszahlung offiziell ein Vorschuß ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 11. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2015 So, danke für die Meinungen und Tipps. Antrag auf Aufteilung in die 12 Monate abgeschickt. Zurückzahlen muss man nichts, wenn man früher ausscheidet. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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