urghss Geschrieben 5. November 2015 Teilen Geschrieben 5. November 2015 Hallo, ich habe eine Frage in der Hoffnung das jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ich befinde mich aktuell in einem Angestelltenverhältnis und möchte mich nebenberuflich gerne selbstständig machen. Die angestrebte Tätigkeit in der Selbstständigkeit steht in keiner Konkurrenz zu meinem aktuellen Arbeitgeber. Es geht dabei um den Beruf des Fachinformatikers für Systemintegration, und ob dieser offiziell als Handwerksberuf gesehen wird und somit eine Pflicht besteht sich bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen wenn man sich selbstständig macht. Laut der IHK Berlin ist dem nicht so, jedoch war der erste Mitarbeiter der Handwerkskammer der Meinung das dem wohl möglich so ist. Ich kann heute dort nochmal anrufen und jemanden fragen der sich mit der Materie etwas besser auskennt. Jedoch denke ich das Erfahrungen anderer, die sich ggf. nebenberuflich schon mal selbstständig gemacht haben, nicht verkehrt wären. Vielen dank und grüße! Das Urghss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Albi Geschrieben 5. November 2015 Teilen Geschrieben 5. November 2015 Wie kommst du denn darauf das der FISI ein Handwerksberuf ist? FISI und FIAE sind technisch-kaufmännische Berufe und haben wenig mit Handwerk zutun, haben daher auch nix mit der Handwerkskammer am Hut, sondern mit der IHK. Nitzan reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 5. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 5. November 2015 Danke für die rasche Antwort. Weil selbst die IHK mir schriftlich nichts genaueres sagen konnte, ich bin da gleicher Meinung wie du, jedoch legt sich niemand zu 100% fest was das Thema angeht. Zitat unseres Erachtens nach benötigen Sie keine besondere Qualifikation für Ihre zukünftige Selbständigkeit. Bitte wenden Sie sich aber auch noch einmal an die Handwerkskammer, die Sie unter der Telefonnummer: 030/259 03 01 erreichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 6. November 2015 Teilen Geschrieben 6. November 2015 Falls es nicht nur ein Kleingewerbe werden soll, dann solltest du direkt von Anfang an aber schauen, ob du den Status des Freiberuflers durchbekommst. Kommt halt drauf an, was genau du machst und z.B. Hardwareverkauf mit Gewinn ist dann ausgeschlossen. Der Vorteil ist, dass man keine Gewerbesteuer bezahlen muss als Freiberufler und keiner Kammer (IHK oder Handwerkskammer) angehören muss. Sollte man unter dem Freibetrag (ich glaube aktuell 24.500€) bleiben, ist es natürlich egal, da dann eh keine Gewerbesteuer fällig wird. Zählt man als Kleingewerbe, das nicht im Handelsregister aufgeführt wird und hat einen Gewinn von unter 5200€, dann muss man auch keiner Kammer angehören. Handwerkskammer wäre auf jeden Fall der falsche Ansprechpartner, sondern wenn dann die IHK, da es sich beim FISI um keinen primär handwerklichen Beruf handelt. Je nachdem welche Dienstleistungen man anbietet, kann man sich jedoch auch zwischen den beiden Kammern entscheiden, oder sogar beiden angehören. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 6. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2015 (bearbeitet) Morgen, es handelt sich lediglich um ein Kleingewerbe neben dem Beruf. Es geht dabei um Beratung und Installation (Dienstleistung) von Hardware. Die IHK habe ich bereits angeschrieben, habe jedoch wie ich finde, eine sehr unsichere aussage bekommen. Mir ist nicht ganz klar wie eine Unternehmung wie die IHK keine konkreten aussagen treffen kann zu den Berufen die von denen Geprüft werden. Es geht mir bei der lediglich darum ob ich mich bei der Handwerkskammer anmelden muss oder nicht. Den je nachdem ob ich angemeldet bin oder nicht, würde ein Tätigkeit die ich ausübe, als Schwarzarbeit angesehen werden wenn diese z.b. Meisterpflichtig wäre (FISI hat keinen Meister) . Umso mehr bin ich verwundert das mir niemand eine Liste geben kann, in der diese Informationen zu finden sind. Weder die IHK noch die Handwerkskammer scheinen sich da einig zu sein. Aussage eines Mitarbeiter der Handwerkskammer, ich müsste vorbeikommen das würde dann mit meinen unterlagen geprüft. Versuche nach wie vor jemand zu erreichen der dort mehr Verantwortung hat, jedoch ist das schon ein wenig irritierend. Bearbeitet 6. November 2015 von urghss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 6. November 2015 Teilen Geschrieben 6. November 2015 (bearbeitet) Hallo, bei meiner Gewerbeanmeldung (Bereich: HWK-Berlin) hat mir das Bezirksamt zunächst Löcher in den Bauch gefragt. Nach dem Motto:" Wie stellen Sie sich das den vor, haben Sie schon jemals Steckdosen angeklemmt?". Der fragliche Teilzweig bei Dir ist dann Informationstechnik und Hardware kann sehr schnell in die Elektrotechnik (z.B. Gebäudeinstallationen, USV, Netzteile) fallen. Es gibt aber auch die Einschränkung "für festgelegte Tätigkeiten". Grüße Micha Bearbeitet 6. November 2015 von mqr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RipperFox Geschrieben 6. November 2015 Teilen Geschrieben 6. November 2015 (bearbeitet) vor 3 Stunden, mqr sagte: Der fragliche Teilzweig bei Dir ist dann Informationstechnik und Hardware kann sehr schnell in die Elektrotechnik (z.B. Gebäudeinstallationen, USV, Netzteile) fallen. Da wäre ich vorsichtig.. Als Fachinformatiker ist man auch nur "elektrotechnischer Laie" - d.h. man steckt nur von Laien bedienbare Stecker (Mainboard, USV, etc.). Evtl. sind Verdrahtungen im informationstechnischen Niederspannungsbereich ok - d.h. man kann noch ein Patchfeld auflegen. Aber ich bin relativ sicher, dass man keine elektrischen Installationen (dazu gehört schon das Anschließen von Steckdosen, Netzteile zerlegen und reparieren, etc.) durchführen darf. Das darf nur eine Elektrofachkraft - und das Elektrikerhandwerk fällt dummerweise noch unter den Meisterzwang. Der Beruf / die Ausbildung des Gewerbeanmeldenden ist wie die Rechtsform (Einzelkaufmann, GmbH, etc.) für die Zugehörigkeit zur entsprechenden Kammer (IHK, HWK, etc.) oder Einstufung als Freiberufler übrigens egal - es kommt auf die angemeldete Tätigkeit an. Als Bürokaufmann kann man z.B. natürlich auch ein Elektro-Gewerbe anmelden - man sollte dann nur einen Elektrikermeister anstellen. Mit einem Satz wie "IT-Dienstleistungen, Hard-/Softwarehandel" landet man eigentlich sicher bei der IHK. Deswegen sollte man sich genau überlegen, was man angibt.. Bearbeitet 6. November 2015 von RipperFox Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 6. November 2015 Teilen Geschrieben 6. November 2015 vor 3 Stunden, RipperFox sagte: (...) Aber ich bin relativ sicher, dass man keine elektrischen Installationen (dazu gehört schon das Anschließen von Steckdosen, Netzteile zerlegen und reparieren, etc.) durchführen darf. Das darf nur eine Elektrofachkraft (...) Da hast Du völlig recht. Als anderes Beispiel (Um nicht immer Ärzte zu nehmen): Für den Ein- oder Umbau eines Bordcomputers in ein Auto muss man ein Gewerbe der KFZ-Technik angemeldet haben oder als Art verwand Elektrotechnik. Ein entsprechendes Zertifikat für z.B. Autoradios fiele dann unter "festgelegte Tätigkeiten", bei denen man dann nur Autoradios einsetzen darf, jedoch keine Akkus ins Auto oder Bremsbacken wechseln. Hier jedoch: vor 3 Stunden, RipperFox sagte: (...) und das Elektrikerhandwerk fällt dummerweise noch unter den Meisterzwang. (...) bin ich etwas anderer Meinung. Es sollte schon geprüft werden, dass die Arbeiten von fachkompetenten Personal ausgeführt bzw. abgenommen werden. Dafür wird von der zuständigen Kammer der "Lebenslauf" hinsichtlich Aussagekraft und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen geprüft. Wiederum richtig ist, dass auch juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften), wie überwiegend für solche Gewerbe angemeldet werden können, die benötigen dann wie von Dir angeführt einen fachlichen Betriebsleiter. vor 3 Stunden, RipperFox sagte: (...) Deswegen sollte man sich genau überlegen, was man angibt. Natürlich auch in der Frage, dass die konkrete Tätigkeit in der Beschreibung enthalten ist, vielleicht "versteckt" sonst nutzt das ja nichts und würde im Schadensfall schon alleine deshalb als grob fahrlässig ausgelegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 9. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 9. November 2015 Vielen dank für die antworten! Also auch wenn mir Elektrotechnik nicht gänzlich fremd ist, ist es nicht geplant das im rahmen der Nebentätigkeit durchzuführen. Weder das verlegen von Leitungen noch das eigenständige reparieren von Netzteilen ist geplant. Lediglich aufgaben wie Hardware Tausch, Softwarelösungen Installieren/Warten, Netzwerk planen/umsetzen etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 9. November 2015 Teilen Geschrieben 9. November 2015 Damit zählst du eindeutig zur IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 10. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2015 Danke für all die antworten! Mal schauen ob dann noch was kommen sollte wenn ich ein Gewerbe anmelde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
R0l1nck Geschrieben 10. November 2015 Teilen Geschrieben 10. November 2015 (bearbeitet) vor 7 Minuten, urghss sagte: Mal schauen ob dann noch was kommen sollte wenn ich ein Gewerbe anmelde. Auf jedenfall meldet sich die Stadt wegen Abfall bei dir da kannst du aber angeben das es im normalen Hausmüll mitentsorgt wird da die Menge zu gering ist. Je nach dem kann auch die Berufsgenossenschaft kommen die einen Zwangsbeitrag verlangt liegt zwischen 100-200€ im Jahr kommt darauf an welche zuständig ist. Würde ich aber empfehlen da jede Fahrt von und zu Kunden dann als Arbeitsunfall versichert ist hier ist. Die Zahlen im Fall der Fälle einiges mehr (Reha, Behandlungen etc..). Und das Finanzamt will nun auf jedenfall jedes Jahr die Steuererklärung wo bei klein Gewerben aber eine Ausgaben Einnahmen Rechnung reicht. Bearbeitet 10. November 2015 von R0l1nck Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 10. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2015 Steuererklärung mach ich sowieso, hab ja nichts zu verschenken :P. Also es kam nach langem warten wirklich eine Info von der Handwerkskammer. Zitat die Planung/Installation/Wartung von Hardware Systemen unterliegt der Eintragungspflicht zur Handwerksrolle. Es handelt sich um das zulassungspflichtige Handwerk Informationstechnik bzw. Elektrotechnik. Die Eintragungsvoraussetzung ist der Meisterbrief, oder der Dipl. Ing Abschluss in der richtigen Fachrichtung. Das Erstellen/Installieren/Warten von Software unterliegt nicht der Eintragungspflicht zur Handwerksrolle. Was im Umkehrschluss bedeutet, jeder PC Techniker den ich in Berlin sehe, ist ein Studierter Mensch :D. Da soll man einer Sagen unsere Bildung sei gar nicht so gut in Berlin. Das ist an sich schon heftig, wenn man auf legalem Wege inkl. dem Zahlen von Steuern was nebenher verdienen möchte, was einem für steine in den Weg gelegt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
R0l1nck Geschrieben 10. November 2015 Teilen Geschrieben 10. November 2015 sehr komisch ich war bei der IHK angemeldet kein Gebühr aber Wahlberechtigt. Eingetragen: EDV Dienstleistung Groß und Einzelhandel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 10. November 2015 Teilen Geschrieben 10. November 2015 vor einer Stunde, urghss sagte: [...]Was im Umkehrschluss bedeutet, jeder PC Techniker den ich in Berlin sehe, ist ein Studierter Mensch :D. Da soll man einer Sagen unsere Bildung sei gar nicht so gut in Berlin.[...] Nein, genau das bedeutet es nicht. Das bezieht sich darauf, wenn man z.B. ein Rechenzentrum plant und aufbaut (inklusive Strom-Verkabelung, Brandmeldeanlage, Brandlöschanlage usw.). Dafür muss man natürlich in der Handwerkskammer eingetragen sein und derjenige, der es abnimmt, muss entsprechend den Meister haben und in der Handwerksrolle auch eingetragen sein. Das bezieht sich jedoch NICHT darauf, wenn man z.B. einen Server plant, aufbaut und konfiguriert. Dabei hat man mit der Stromverkabelung usw. ja nichts zu tun, sondern steckt nur Stecker. Hat man den "Stromschein" auch noch, darf man sogar auch die Steckdosen dafür installieren (z.B. im 19"-Rack). Lass dich nicht verunsichern. Die IHK ist für dich zuständig, egal, was die Handwerkskammer da wieder verzapft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 10. November 2015 Teilen Geschrieben 10. November 2015 Hallo, es halt so, dass dafür die Handwerksordnung ausschlaggebend ist. Als "freier Beruf" käme da nur PC-Berater in frage. Ich hab den entsprechenden Leitfaden mal aus der online-Präsens der IHK-Berlin heraus gegooglelt: https://www.ihk-berlin.de/recht_und_steuern/downloads/Leitfaden_Abgrenzung_Handwerk/2253236 und hoffe damit die Fragen geklärt zu haben. Ansonsten hilft wohl nur noch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks. (Übrigens: Als Fachinformatiker solltest Du über die erforderliche Fachkompetenz zur Eintragung verfügen) Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 10. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 10. November 2015 (bearbeitet) vielen dank mqr, der Link hat tatsächlich den passenden teil drin. Zitat PC-Bereich: Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten; PC-Service; Verschleißteile bei Hardware-Geräten (z. B. Drucker); Vernetzung (=strukturierte Verkabelung); Installation von Software - Reparatur Zitat kein Gewerbe der HwO bzw. kein Handwerk nach Ziff. 3 - wesentl. Tätigkeit d. Informationstechnikers (A/19) Verstehe ich das richtig das die Tätigkeiten zwar ein wesentlicher bestand teil des Informationstechnikers sind, jedoch nach Ziff. 3 der HwO kein Handwerk? edit: Hätte mal die Tabelle korrekt lesen sollen. Die Reparatur ist eine wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers. Der zusammenbau eines Servers inkl. der Strukturierten Verkabelung nicht. Bearbeitet 10. November 2015 von urghss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 11. November 2015 Teilen Geschrieben 11. November 2015 Die strukturierte Verkabelung ist standardmäßig nicht Teil des Aufgabengebiets eines Informationstechnikers der IHK, da es dabei um die Gebäudeverkabelung geht. Dabei sind z.B. Brandschutzbestimmungen, sowie statische Vorgaben einzuhalten und oftmals auch Erdarbeiten (Primärbereich) notwendig, über die ein Fachinformatiker kein Wissen hat (nach Rahmenlehrplan). Eine strukturierte Verkabelung einzurichten, ist Aufgabe eines Elektrikers oder spezialisierten Anbieters für strukturierte Verkabelung. Meist wird dabei dann auch noch in einem der Strom mit ins Rack gelegt und entsprechende Unterverteilungen, Schutzschalter und Sicherungen eingebaut. Das darf natürlich auch nur eine elektrotechnisch unterwiesene Person machen, wozu der Fachinformatiker z.B. nicht zählt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 11. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 11. November 2015 Zitat Der zusammenbau eines Servers inkl. der Strukturierten Verkabelung nicht. Habe das mal korrigiert. Mir geht es nicht um das verlegen von Kabel. Anschließen auf Patchfeld Patchen etc. Das war gemeint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 12. November 2015 Teilen Geschrieben 12. November 2015 (bearbeitet) Hallo, ich hab mich noch einmal "schlau" gemacht und recherchiert, was unter "strukturierte Verkabelung" zu verstehen ist. Hierbei geht es in erster Linie um den Unterschied zwischen einstecken/einfügen eines Steckers (z.B. patchen) und dem verdrahten/klemmen (z.B. crimpen). So wie man einen Staubsauger anschließt kann man das natürlich auch mit dem Server. Da der Austausch von Bauteilen eh schon in dem Leitfaden erläutert ist, ist klar, dass diese auch angeschlossen werden müssen. Die gemeinte Struktur ist also das umgangssprachliche "Legosystem". Soweit ich das in Erinnerung hab, läuft die Garantie der Hardwarehersteller auch in sofern weiter und die Netzteile von Monitoren, Routern o.ä. von der Spannung auch in der Größe des gemeinten Rundsteckers. Das Stecksystem erlaubt es eh nicht, da groß Fehler zu machen. Eher patcht man zwei zwanzig-Port-Switche mit zwanzig Patchfeldleitungen zusammen und wundert sich, warum in zwanzig Räumen die Netzwerkdosen nur mit jeweils einem Nachbarraum kommunizieren können und sonst nichts (Dadurch entsteht aber keine Brandgefahr oder gefährlicher Berührungsstrom). Gebäudeverkabelung fängt ja erst an, wo eine Leitung angeklemmt, gequetscht, aufgelegt o.ä. wird. Nicht aber da, wo eine Maschinenzuleitung (aufgrund der Ordentlichkeit) in einem separatem Kabelkanal zu der entsprechenden Steckdose geführt wird. (Repariert hab ich sowas sehr selten. Manchen Steckkarten sind da sehr individuell und daher auch sehr teuer und wenn eine dieser Karten z.B. 2000€ kostet und defekt ist lohnt es sich schon schnell mal alle Halbleiter zu wechseln und die Karte wieder auszuprobieren. Klar natürlich: Man muss wissen was man selbst und die Karte tut.) Grüße Micha Bearbeitet 12. November 2015 von mqr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 12. November 2015 Teilen Geschrieben 12. November 2015 Mein ehemaliger Ausbilder hat nebenbei ein Gewerbe. Er hat mal erzählt, daß er durch sehr vorsichtiges Formulieren bei der Gewerbeeintragung damals um die Mitgliedschaft in der IHK herum gekommen ist. Eventuell reicht es ja, das Geschäftsmodell so eindeutig als IT-Dienstleistung zu formulieren, daß du als Fall für die IHK eingestuft wirst. Und nicht der Eindruck entsteht, daß du eine Art Elektriker wärst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 12. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2015 @mqr auch wenn ich mich durchaus für fähig halte so etwas zu reparieren, denke ich das eine Versicherung für derlei Dienstleistungen gleich teurer wird, das hab ich nicht vor @Colamann Die IHK sagt selbst das ich da Mitglied werde, ging lediglich um Dienstleistungen in Verbindung mit Hardware. Und diese ist laut dem Link nicht der HwK zuzuordnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 13. November 2015 Teilen Geschrieben 13. November 2015 Am 11. November 2015 um 07:48:06 , Crash2001 sagte: Die strukturierte Verkabelung ist standardmäßig nicht Teil des Aufgabengebiets eines Informationstechnikers der IHK, da es dabei um die Gebäudeverkabelung geht. Dabei sind z.B. Brandschutzbestimmungen, sowie statische Vorgaben einzuhalten und oftmals auch Erdarbeiten (Primärbereich) notwendig, über die ein Fachinformatiker kein Wissen hat (nach Rahmenlehrplan). Eine strukturierte Verkabelung einzurichten, ist Aufgabe eines Elektrikers oder spezialisierten Anbieters für strukturierte Verkabelung. Meist wird dabei dann auch noch in einem der Strom mit ins Rack gelegt und entsprechende Unterverteilungen, Schutzschalter und Sicherungen eingebaut. Das darf natürlich auch nur eine elektrotechnisch unterwiesene Person machen, wozu der Fachinformatiker z.B. nicht zählt. Das ist meines Wissens nach eigentlich die Aufgabe des IT-Systemelektroniker. Die E-Technikprüfung ist eigentlich Bestandteil der Ausbildung. Der bildet die Schnittstelle von Informationstechnik zu Elektrotechnik. Allerdings habe ich grundlegende Brandschutzrichtlinien mitbekommen, sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule. Und wie normalerweise eine strukturierte Verkabelung herzustellen ist, auch wenn ich letztlich den beauftragten Subunternehmer nur noch kontrolliert bzw dessen Abnahme durchgeführt habe (Prüfprotokolle entgegengenommen). Strukturierte Verkabelung herstellen gehört nicht zum Aufgabengebiet des Fachinformatikers? Kann ich mir irgendwie nur schwer vorstellen, das plant doch normalerweise ein Fachinformatiker oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 13. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2015 @alle danke nochmal für die reichlichen antworten und vor allem den Link. Der Fachmensch von der Handwerkskammer hat mir jetzt per Mail auch bestätigt das FiSi kein HwK eitnragungspflichtiger Beruf ist. Zitat Sehr geehrter Herr Urghss, im PC-Bereich können diese Tätigkeiten ohne Eintragung in der Handwerksrolle ausgeführt werden: Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten; PC-Service; Verschleißteile bei Hardware-Geräten (z. B. Drucker); Vernetzung (=strukturierte Verkabelung); Installation von Software- Die Reparatur unterliegt der Eintragungspflicht in der Handwerksrolle mit dem Informationstechniker-Handwerk. Mit freundlichen Grüßen Ihr HwK Fachmensch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 13. November 2015 Teilen Geschrieben 13. November 2015 @tTt: Also eigentlich übernimmt das Facility Management (zumindest in größeren Firmen) diese Aufgaben, falls es durch eine externe Firma erledigt wird (evetl. in Zusammenarbeit mit einem Architekten) und bekommt die benötigten Informationen (Kabeltyp, Anzahl der Leitungen, Steckertyp, usw. dann von der IT-Abteilung geliefert). Wird es intern erledigt, verlegt der Gebäudetechniker/-elektriker die Kabel. Der FISI ist meist nur noch für das patchen zuständig. In kleinen Firmen übernimmt er aber eventuell auch die Verkabelung oder beauftragt ein entsprechendes Unternehmen damit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.