mqr Geschrieben 13. November 2015 Teilen Geschrieben 13. November 2015 Hallo urghss, @Versicherung: Tja mit der Versicherung ist das so eine Sache, dass ist immer irgendwo Wagnis abhängig sowohl als Haftpflicht als auch als Krankenversicherung. Bei der Krankenversicherung ist das im kleinen Rahmen weniger dramatisch: Wenn einem da einmal eine Grafikkarte auf den Fuß fällt, was solls? Dramatischer kann da eher schon der Wegeunfall sein. Die private Krankenversicherung sollte natürlich unverzichtbar bleiben. Bei der Haftpflicht ist es so eine Sache wie man den Auftrag konkret mit den Kunden vereinbart. Bleibt es da bei einem kleinen Hardwareaustausch im privaten Bereich des Kunden, wird man wahrscheinlich im Maximum mit einem neuen Computer als Wagnisbeschreibung auskommen können. Wenn nichts mehr geht beschafft man auf eigene Rechnung einen Neuen und installiert die Software des Kunden und wehe es stellt sich heraus, dass da Raubkopien beteiligt waren. Dann kann man wiederum die Schuld zurückschieben *grins*. Wobei man fast immer mit dem Kunden reden kann, denn es gilt ja: Er will etwas und so wie es ist geht es nicht. Falls man jedoch das Rechenzentrum einer Großbank lahmlegt (bei einem Festplattentausch), heißt es natürlich: Gleich beginnt der Banktag und die Börse öffnet! In diesem Fall wird der Kunde (die Bank) jedoch vorher die Kompetenzen und Absicherung des Beauftragten prüfen (Wie auf dem Bau). Achja und die Rente... Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
urghss Geschrieben 13. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2015 Berufsgenossenschaft muss ich nichts zahlen, aufgrund meiner aktuellen Anstellung, und das diese in großem maß überwiegt, zahlt meine Krankenkasse auch Arbeitsunfälle im nebenberuflichen Kleingewerbe. Fehlt an Versicherung an sich nur die Berufshaftpflicht die ich selbstverständlich abschließe, wollte mich nicht in die Private Insolvenz bewegen weil ich mal den "Falschen Stecker" ziehe. Von andere Sozialversicherungen bin ich laut Internet befreit solange es sich um eine reine Nebenberuflich Tätigkeit handelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.